Re: antrag eines marokkanischen passes
#61166
29/11/02 02:18 PM
29/11/02 02:18 PM
|
Joined: Aug 2002
Posts: 1,254 Mannheim
Dolphin
Mitglied
|
Mitglied
Joined: Aug 2002
Posts: 1,254
Mannheim
|
Hallo Yacin, wenn du auf Grund des Geburtsrechts Deutscher bist, und bislang nicht mehrstaatig warst, wird es schwer, wenn nicht unmöglich, die marokkanische Nationalität nachträglich zu erwerben (als Voraussetzung für einen marokkanischen Pass). Das Gesetz hat das ausdrückliche Ziel, Mehrstaatigkeit zu vermeiden. Deshalb müssen mehrstaatige Bürger, die die deutsche Staatsangehörigkeit auf Grund des Geburtsrechts erworben haben, sich in aller Regel (es gibt Ausnahmen) bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Anders sieht es wahrscheinlich aus, wenn du die Staatsangehörigkeit wechseln willst. Infos zur Mehrstaatigkeit Viele Grüße N.
|
|
|
Re: antrag eines marokkanischen passes
#61169
30/11/02 11:57 AM
30/11/02 11:57 AM
|
Joined: Feb 2001
Posts: 4,034 Errachidia, Marokko
Thomas Friedrich
Mitglied*
|
Mitglied*
Joined: Feb 2001
Posts: 4,034
Errachidia, Marokko
|
Lieber Yasin,
eine Katze wird kein Hund, auch nicht dann, wenn diese ein Schildchen mit der Aufschrift "Hund" umhängen hat. Also finde ich Deine Äußerungen "ich bin ein Deutscher mit marokkanischen Vorfahren" etwas merkwürdig. Du bist und bleibst eigentlich ein Marokkaner, auch wenn Du einen deutschen Pass besitzt. Das ist ja nur ein Papier, was man Dir in die Hand gegeben hat. Dein Körper, Dein Herz, Deine genetische Herkunft u.s.w. bleiben aber immer marokkanisch. Im umgekehrten Fall werde ich immer ein Deutscher bleiben, auch wenn ich den Pass eines anderen Staates besitze. So etwas ist völlig normal. Da brauch man auch nicht durch bestimmte Redewendungen und Betonungen versuchen, bestehende Realitäten aufzuweichen. Grundsätzlich ist ja keine Nationalität besser als eine andere, obwohl es sicherlich Unterschiede gibt. Nun zu Deiner Frage: Zum Erwerb der marokkanischen Staatsangehörigkeit wird folgendes benötigt:
1) ein fester Wohnsitz in Marokko zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Einbürgerungsurkunde
2) der Nachweis eines ständigen/regelmäßigen Wohnsitzes in Marokko während der letzten fünf Jahre vor Antragstellung
3) Volljährigkeit
4) körperliche und geistige Gesundheit
5) ein einwandfreies Leumundszeugnis ohne Vorstrafen und Verurteilungen zu einer Freiheitsstrafe
6) ausreichend Kenntnisse der arabischen Sprache
7) der Nachweis ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes
Der Antrag muß an des Justizministerium in Rabat, Abteilung Zivilsachen, gerichtet werden.
Beste Grüße Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
|
|
|
Re: antrag eines marokkanischen passes
#61170
30/11/02 02:44 PM
30/11/02 02:44 PM
|
Joined: Jul 2002
Posts: 124 Düsseldorf
MoulayIsmail
Member
|
Member
Joined: Jul 2002
Posts: 124
Düsseldorf
|
Hallo Yacin San, soweit ich weiß hat Marokko, wie auch Deutschlánd eine, Staatsgehöriger durch Blutverwandschaft, ich glaub so formuliert man das! Also in deinem Konkreten Fall, muß du nachw eisen das deine Vorfahren Marokkaner waren! Ich weiß jetzt nicht welche Generation du jetz bist die in Deutschlnad lebt! Aber solltes du keine Dokumente besitzen, kannst du die auch durch Zeugen, wenn du noch KOndakt zur Familie in Marokko hast bezeugen! Und wenn du die marokkanische Staatsangehörigkeit beantragen solltest!, Ist das Ok, hinsichtlich der Deutsche, die kriegen das ja gar nicht mit! Ich bin selbst Doppelstaatler, seitens Marokko, für die deutsche Regierung hab ich nur die Deutsche, die marokkanische wird von der Deutschen Behörden ignoriert, faktisch wissen sie es, aber juristisch geht das nicht, also ingonieren sie es! Ich mußte ja bei der Bantragung der deutschen Saatsangehörigkeit offiziel auf die marokkanische verzichten, aber von Marokkanischer Seite kann man sich Gott sei Dank nicht ausbürgern lassen! Einmal Marokkaner immer Marokkaner Du muß aber beachten wenn du die marokkansiche Staaatsangehörigkeit besitz, kann die in Marokko deine andeen Staatsangehörigkeiten nicht helfen, du bist dann primär Marokkaner und wirst entsprechend so behalten, die deutsche botschaft darf dich nicht vetreten als wenn du nur die deutsche hättest! Ok ciao
Ehrliches Weinen kommt aus tiefster Seele, ehrliches Lachen aus tiefstem Herzen!
|
|
|
Re: antrag eines marokkanischen passes
#61171
30/11/02 03:03 PM
30/11/02 03:03 PM
|
Joined: Jul 2002
Posts: 124 Düsseldorf
MoulayIsmail
Member
|
Member
Joined: Jul 2002
Posts: 124
Düsseldorf
|
Und als Marokkaner und Deutscher Staatsbürger, brauchst du den marokkanischen Pass nicht! Der ist sowieso nichts wert, im AUsland, ohne visa läuft nichts, und als ein Marokkaner ein Visa zu kriegen ist eine Demütigung! Also da bist du mit dem deutschem Pas besser dran und der ist billiger! Als MArokkaner doppelter Staatsbürgerschaft brauchst nur die Card National, also den marokkanischen Personalausweis nach dem man dein Kopf und deine Körpergrösse abgemessen hat und ein Fingerabdruck muß du auch hinterlassen! In deinem deutschen Pass bekommst du eine Nummer von den Marokkaner eingestempelt, und damit überwachen sie deine Einreise und Ausreise ,sowie dein Aufenhaltsort in MArokko , mit dem Computer! Ok Ciao
Ehrliches Weinen kommt aus tiefster Seele, ehrliches Lachen aus tiefstem Herzen!
|
|
|
Re: antrag eines marokkanischen passes
#61172
01/12/02 05:24 PM
01/12/02 05:24 PM
|
Joined: Aug 2002
Posts: 4 Hamburg
DaBledar
Junior Member
|
Junior Member
Joined: Aug 2002
Posts: 4
Hamburg
|
Also, ich glaube ich kann dir da uasnahmsweise mal konkreter helfen. Ich bin in der 2.Generation hier in Deutschland. Das heisst hier geboren. Ich abe sowohl deutschen als auch marokkanischen "Pass". Damit meine ich, ich bin zwar auch marokkanischer Staatsbürger aber besitze keinen marokkanische Pass, sondern einen deutschen. Ich sag dir offen der mar. Pass ist für dich egentlich nur ein wertloses Stück Papier. Und teuer ausserdem!!! Was zählt, und das wissen eben viele nicht!!!, ist das Familienbuch, oder offiziel, 'livret d'itentité et d'état civil', ohne das läuft GARNICHTS, kein Pass, Kein CIN, nichts marokkanisches jedenfalls. Dieses Familienbuch ist faktisch deine Nationalität. Ein Dokument das sowohl in marokko als auch in den dipl. Vertretungen hier, akzeptiert und tlw. als Vorraussetzung gilt. Als ich nämlich mit 16 mein CIN(Perso) beantragen wollte, brauchte ich dazu dieses dokument. Ich atte es aber nicht, weil wie das so mit der 1. Generaton so ist, sie hatten wichtigeres zu tun als sich am anfang um solche dinge zu kümmern. Jedenfalls hast du solange dein Vater als Marokkanischer Staatsbürger geboren wurde, einen 100% Anspruch darauf. Dieses gilt aber nur wenn das beim Vater so ist (siehe marokkanisches Staatsbürgerrecht). Wenn deine Mutter oder nur dein Opa Marokkaner war weiss ich nicht wie das ist. Allerdings ist es schwer zu bekommen. Ich persönnlich war nämlich schon im marokkanischen Pass meines Vaters regristriert, in wie fern mir das das alles erleichtert hat weiss ich nicht. Du brauchst dazu eben viele Papiere. Welche musst du in der Botschaft nachfragen. Spreche dort übrigens auch gut deutsch falls du mit dem arabisch probleme haben solltest. Unter anderem wirst du Nachweise direkt aus Marokko benötigen. Naja das ist also das standbein für deine Nationalität. Aber hast du es einmal, bist du offiziel Marokkaner und deine Kinder haben auch den Anspruch auf die marokkanische Staatsbürgerschaft.
In manchen Fällen wird dieses Familienbuch auch von den deutschen Behörden annerkannt. Bei mir war das der Fall, offiziel bin ich in D als doppeltstaatsbürger gemeldet. Ob ich mit 23 eine Entscheidung treffen muss weiss ich nicht. Es kann einem auch egal sein als Marokkaner, denn die marokkanischen Behörden entlasssen ihre Bürger praktisch (wie das offiziell aussieht kann ich nicht sagen) nicht aus der Staatsbürgerschaft, d.h. einmal maroc immer maroc. Du behälst deine mar.Staatsbürger auch wenn du dich für die deutsche entscheidest.
Und zu dem spruch mit dem Hund, dazu kann ich nur meine Zustimmung geben. Was zählt ist ob du vom Herzen her marokkaner bist, nicht ob du die Papiere hast. Es ist eben dieses bestimmte Gefühl, das du haben musst.
viel glück und falls du noch fragen hast dann schreib!
YaBledar
|
|
|
Re: antrag eines marokkanischen passes
#61175
09/12/02 08:36 PM
09/12/02 08:36 PM
|
Joined: Dec 2001
Posts: 835 Deutschland
Itri
Member
|
Member
Joined: Dec 2001
Posts: 835
Deutschland
|
und was passiert, wenn man hund und katze "paart"? enstehen bellende katzen oder miauende hunde? manchmal kann es leider, lieber Yacin, passieren,wenn man hund und katze "paart", dass, wieder bellende katzen noch miauende hunde entstehen. Das liegt an der Famillie, Geburtsland,... und an der betroffenden Person selbst..
|
|
|
Re: antrag eines marokkanischen passes
#61176
11/12/02 06:18 PM
11/12/02 06:18 PM
|
Joined: Feb 2001
Posts: 4,034 Errachidia, Marokko
Thomas Friedrich
Mitglied*
|
Mitglied*
Joined: Feb 2001
Posts: 4,034
Errachidia, Marokko
|
Hallo Yasin,
bewußt habe ich nicht gesagt, wer die Hunde bzw. die Katzen sind, sonst würde man mir unterstellen, daß ich eine Nation als etwas besseres als die andere ansehen könnte. Aber nach Deiner Paarung (bitte nicht mit Hunden und Katzen ausprobieren!) kannst Du uns ja mal berichten, was dabei heraus gekommen ist.
Beste Grüße Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
|
|
|
|
Forums17
Topics18,515
Posts164,845
Members9,959
|
Most Online12,010 Dec 24th, 2014
|
|
|