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antrag eines marokkanischen passes #61165
29/11/02 01:42 PM
29/11/02 01:42 PM
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Yacin Offline OP
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Yacin  Offline OP
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salamu 3alaikum,

eine frage:

hat man als deutscher staatsbürger (adler auf dem pass) mit marokkanischen vorfahren, ein anrecht auf die marokkanische staatsbürgerschaft?

ich würde gerne einen marokkanischen pass beantragen. ich weiss aber nicht, wie und wo! kann mir jemand infos darüber geben?

schukran.

ma'3asalma

yacin

Re: antrag eines marokkanischen passes #61166
29/11/02 02:18 PM
29/11/02 02:18 PM
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Dolphin Offline
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Dolphin  Offline
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Hallo Yacin,

wenn du auf Grund des Geburtsrechts Deutscher bist, und bislang nicht mehrstaatig warst, wird es schwer, wenn nicht unmöglich, die marokkanische Nationalität nachträglich zu erwerben (als Voraussetzung für einen marokkanischen Pass). Das Gesetz hat das ausdrückliche Ziel, Mehrstaatigkeit zu vermeiden. Deshalb müssen mehrstaatige Bürger, die die deutsche Staatsangehörigkeit auf Grund des Geburtsrechts erworben haben, sich in aller Regel (es gibt Ausnahmen) bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Anders sieht es wahrscheinlich aus, wenn du die Staatsangehörigkeit wechseln willst.

Infos zur Mehrstaatigkeit

Viele Grüße
N.

Re: antrag eines marokkanischen passes #61167
29/11/02 02:30 PM
29/11/02 02:30 PM
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überall und nirgendwo...
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sara_may Offline
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sara_may  Offline
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überall und nirgendwo...
salam yacin

so viel ich weiss wird die staatsangehörigkeit von marokko aus nicht ohne weiteres gegeben!!
man erhält sie nur vom könig direkt!!
man hat sie oder man sie halt nicht!! mit nur geringen ausnahmen!!
dies hat eher politische gründe!!

ich denke aber nach deinem mir bekannten vorfahren dass du anrecht auf marokkanischen pass hat!!

mit der doppelten staatsangehörigkeit ist es allerdings schwierig!!

fragen kannst du bei der marokkanischen botschaft oder konsulat in ffm oder in d-dorf!!
adresse findest du hier im forum hab gerade wenig zeit für dich rauszusuchen!

sie werden sich allerdings wundern!!!
es kommt eher vor dass marokkanern ihren pass abgeben um es nach 6 monaten wieder abzuholen als dass ein deutschstaatsburger einen beantragen will!!

lieben gruss an dich
sara

Re: antrag eines marokkanischen passes #61168
29/11/02 02:55 PM
29/11/02 02:55 PM
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Yacin Offline OP
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Yacin  Offline OP
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vielen dank sara, vielen dank dolphin.

interessanter link! viele infos. ich möchte die deutsche staatsbürgerschaft behalten, also "doppeltstaatsbürger" werden.

werde das konsulat anrufen (oder besser persönlich vorsprechen) und meine situation erläutern.

merci nochmals.

yacin

Re: antrag eines marokkanischen passes #61169
30/11/02 11:57 AM
30/11/02 11:57 AM
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Thomas Friedrich Offline
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Lieber Yasin,

eine Katze wird kein Hund, auch nicht dann, wenn diese ein Schildchen mit der Aufschrift "Hund" umhängen hat. Also finde ich Deine Äußerungen "ich bin ein Deutscher mit marokkanischen Vorfahren" etwas merkwürdig.
Du bist und bleibst eigentlich ein Marokkaner, auch wenn Du einen deutschen Pass besitzt. Das ist ja nur ein Papier, was man Dir in die Hand gegeben hat. Dein Körper, Dein Herz, Deine genetische Herkunft u.s.w. bleiben aber immer marokkanisch.
Im umgekehrten Fall werde ich immer ein Deutscher bleiben, auch wenn ich den Pass eines anderen Staates besitze.
So etwas ist völlig normal. Da brauch man auch nicht durch bestimmte Redewendungen und Betonungen versuchen, bestehende Realitäten aufzuweichen. Grundsätzlich ist ja keine Nationalität besser als eine andere, obwohl es sicherlich Unterschiede gibt.
Nun zu Deiner Frage:
Zum Erwerb der marokkanischen Staatsangehörigkeit wird folgendes benötigt:

1)
ein fester Wohnsitz in Marokko zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Einbürgerungsurkunde

2)
der Nachweis eines ständigen/regelmäßigen Wohnsitzes in Marokko während der letzten fünf Jahre vor Antragstellung

3)
Volljährigkeit

4)
körperliche und geistige Gesundheit

5)
ein einwandfreies Leumundszeugnis ohne Vorstrafen und Verurteilungen zu einer Freiheitsstrafe

6)
ausreichend Kenntnisse der arabischen Sprache

7)
der Nachweis ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes

Der Antrag muß an des Justizministerium in Rabat, Abteilung Zivilsachen, gerichtet werden.


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Re: antrag eines marokkanischen passes #61170
30/11/02 02:44 PM
30/11/02 02:44 PM
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MoulayIsmail Offline
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MoulayIsmail  Offline
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Hallo Yacin San,

soweit ich weiß hat Marokko, wie auch Deutschlánd eine, Staatsgehöriger durch Blutverwandschaft, ich glaub so formuliert man das!
Also in deinem Konkreten Fall, muß du nachw eisen das deine Vorfahren Marokkaner waren! Ich weiß jetzt nicht welche Generation du jetz bist die in Deutschlnad lebt!
Aber solltes du keine Dokumente besitzen, kannst du die auch durch Zeugen, wenn du noch KOndakt zur Familie in Marokko hast bezeugen!
Und wenn du die marokkanische Staatsangehörigkeit beantragen solltest!, Ist das Ok, hinsichtlich der Deutsche, die kriegen das ja gar nicht mit!
Ich bin selbst Doppelstaatler, seitens Marokko, für die deutsche Regierung hab ich nur die Deutsche, die marokkanische wird von der Deutschen Behörden ignoriert, faktisch wissen sie es, aber juristisch geht das nicht, also ingonieren sie es!
Ich mußte ja bei der Bantragung der deutschen Saatsangehörigkeit offiziel auf die marokkanische verzichten, aber von Marokkanischer Seite kann man sich Gott sei Dank nicht ausbürgern lassen!
Einmal Marokkaner immer Marokkaner \:\)

Du muß aber beachten wenn du die marokkansiche Staaatsangehörigkeit besitz, kann die in Marokko deine andeen Staatsangehörigkeiten nicht helfen, du bist dann primär Marokkaner und wirst entsprechend so behalten, die deutsche botschaft darf dich nicht vetreten als wenn du nur die deutsche hättest!

Ok ciao


Ehrliches Weinen kommt aus tiefster Seele, ehrliches Lachen aus tiefstem Herzen!
Re: antrag eines marokkanischen passes #61171
30/11/02 03:03 PM
30/11/02 03:03 PM
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Und als Marokkaner und Deutscher Staatsbürger, brauchst du den marokkanischen Pass nicht! Der ist sowieso nichts wert, im AUsland, ohne visa läuft nichts, und als ein Marokkaner ein Visa zu kriegen ist eine Demütigung! Also da bist du mit dem deutschem Pas besser dran und der ist billiger! \:\)

Als MArokkaner doppelter Staatsbürgerschaft brauchst nur die Card National, also den marokkanischen Personalausweis nach dem man dein Kopf und deine Körpergrösse abgemessen hat und ein Fingerabdruck muß du auch hinterlassen!
In deinem deutschen Pass bekommst du eine Nummer von den Marokkaner eingestempelt, und damit überwachen sie deine Einreise und Ausreise ,sowie dein Aufenhaltsort in MArokko , mit dem Computer!

Ok Ciao


Ehrliches Weinen kommt aus tiefster Seele, ehrliches Lachen aus tiefstem Herzen!
Re: antrag eines marokkanischen passes #61172
01/12/02 05:24 PM
01/12/02 05:24 PM
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DaBledar Offline
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DaBledar  Offline
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Also, ich glaube ich kann dir da uasnahmsweise mal konkreter helfen. Ich bin in der 2.Generation hier in Deutschland. Das heisst hier geboren. Ich abe sowohl deutschen als auch marokkanischen "Pass". Damit meine ich, ich bin zwar auch marokkanischer Staatsbürger aber besitze keinen marokkanische Pass, sondern einen deutschen. Ich sag dir offen der mar. Pass ist für dich egentlich nur ein wertloses Stück Papier. Und teuer ausserdem!!!
Was zählt, und das wissen eben viele nicht!!!, ist das Familienbuch, oder offiziel,
'livret d'itentité et d'état civil', ohne das läuft GARNICHTS, kein Pass, Kein CIN, nichts marokkanisches jedenfalls.
Dieses Familienbuch ist faktisch deine Nationalität. Ein Dokument das sowohl in marokko als auch in den dipl. Vertretungen hier, akzeptiert und tlw. als Vorraussetzung gilt.
Als ich nämlich mit 16 mein CIN(Perso) beantragen wollte, brauchte ich dazu dieses dokument. Ich atte es aber nicht, weil wie das so mit der 1. Generaton so ist, sie hatten wichtigeres zu tun als sich am anfang um solche dinge zu kümmern. Jedenfalls hast du solange dein Vater als Marokkanischer Staatsbürger geboren wurde, einen 100% Anspruch darauf. Dieses gilt aber nur wenn das beim Vater so ist (siehe marokkanisches Staatsbürgerrecht).
Wenn deine Mutter oder nur dein Opa Marokkaner war weiss ich nicht wie das ist.
Allerdings ist es schwer zu bekommen. Ich persönnlich war nämlich schon im marokkanischen Pass meines Vaters regristriert, in wie fern mir das das alles erleichtert hat weiss ich nicht. Du brauchst dazu eben viele Papiere. Welche musst du in der Botschaft nachfragen. Spreche dort übrigens auch gut deutsch falls du mit dem arabisch probleme haben solltest. Unter anderem wirst du Nachweise direkt aus Marokko benötigen. Naja das ist also das standbein für deine Nationalität. Aber hast du es einmal, bist du offiziel Marokkaner und deine Kinder haben auch den Anspruch auf die marokkanische Staatsbürgerschaft.

In manchen Fällen wird dieses Familienbuch auch von den deutschen Behörden annerkannt. Bei mir war das der Fall, offiziel bin ich in D als doppeltstaatsbürger gemeldet. Ob ich mit 23 eine Entscheidung treffen muss weiss ich nicht. Es kann einem auch egal sein als Marokkaner, denn die marokkanischen Behörden entlasssen ihre Bürger praktisch (wie das offiziell aussieht kann ich nicht sagen) nicht aus der Staatsbürgerschaft, d.h. einmal maroc immer maroc. Du behälst deine mar.Staatsbürger auch wenn du dich für die deutsche entscheidest.

Und zu dem spruch mit dem Hund, dazu kann ich nur meine Zustimmung geben. Was zählt ist ob du vom Herzen her marokkaner bist, nicht ob du die Papiere hast.
Es ist eben dieses bestimmte Gefühl, das du haben musst.

viel glück und falls du noch fragen hast dann schreib!

YaBledar

Re: antrag eines marokkanischen passes #61173
02/12/02 03:23 PM
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Yacin Offline OP
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Yacin  Offline OP
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salamu 3alaikum,

vielen dank euch allen für die infos.

natürlich ist der pass nur ein "stück" papier, aber ich habe meine gründe dafür, die ich nicht nennen will. aber nach einem gespräch mit dem konsulat, scheint es zu klappen. das 'livret d'itentité et d'état civil' ist Allah (swt) sei dank vorhanden!

@thomas: es fragt sich nur, ob die marocs (bzw. die deutschen) die hunde oder die katzen sind? und was passiert, wenn man hund und katze "paart"? enstehen bellende katzen oder miauende hunde?

ma'3asalma

yacin

Re: antrag eines marokkanischen passes #61174
02/12/02 03:32 PM
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DaBledar Offline
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DaBledar  Offline
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Ich weiss genau was du meinst yassin!
denn ich komme aus einer Mischehe. und deshalb kann ich genau verstehen was du für gründe haben könntest. für mich ist es auch mehr als ein stück papier!

Re: antrag eines marokkanischen passes #61175
09/12/02 08:36 PM
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Itri Offline
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Itri  Offline
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Deutschland
 Antwort auf:
und was passiert, wenn man hund und katze "paart"? enstehen bellende katzen oder miauende hunde?
manchmal kann es leider, lieber Yacin, passieren,wenn man hund und katze "paart", dass, wieder bellende katzen noch miauende hunde entstehen. Das liegt an der Famillie, Geburtsland,... und an der betroffenden Person selbst..

Re: antrag eines marokkanischen passes #61176
11/12/02 06:18 PM
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Thomas Friedrich Offline
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Errachidia, Marokko
Hallo Yasin,

bewußt habe ich nicht gesagt, wer die Hunde bzw. die Katzen sind, sonst würde man mir unterstellen, daß ich eine Nation als etwas besseres als die andere ansehen könnte.
Aber nach Deiner Paarung (bitte nicht mit Hunden und Katzen ausprobieren!) kannst Du uns ja mal berichten, was dabei heraus gekommen ist.


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.

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