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Ist das Missionieren von Moslems nach islamischen Recht streng verboten? #29638
23/08/01 03:57 PM
23/08/01 03:57 PM
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Rainer Offline OP
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http://www.sueddeutsche.de/index.php?url=ausland/weltspiegel/20308/index.php

"...Das Missionieren von Moslems ist nach islamischen Recht streng verboten..."

Re: Ist das Missionieren von Moslems nach islamischen Recht streng verboten? #29639
23/08/01 04:46 PM
23/08/01 04:46 PM
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Rainer Offline OP
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Muß ein überzeugter Moslem in einem muslimischen Staat überhaupt Missionierungsversuche fürchten?

Nach meinen Erfahrungen und nachdem was ich im Koran gelesen habe, steht der Islam von seinem Selbstverständnis als tolerante Religion her über diesen Dingen!

Das was die radikalislamische Fundis der Taliban da in Kabul praktizieren (s. auch http://weapons.fancymarketing.net/recent2.htm ), hat meiner Meinung nach überhaupt nichts mit dem Islam zu tuen!

Rainer

Re: Ist das Missionieren von Moslems nach islamischen Recht streng verboten? #29640
23/08/01 06:01 PM
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ingenieur Offline
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Ich vermute, dass das Missionieren laut Koran nicht erlaubt ist. Keine Weltanschauung duldet, dass gegen Sie gearbeitet wird.
Soweit ich weiß, wird der Wechsel vom Islam zu einer anderen Religion laut Koran mit dem Tode bestraft. Wer es besser weiß, möge mich belehren.

Meine Meinung zu den Taliban: Ihnen wird es ergehen wie: den Nazis, den Kommunisten, den Roten Khmer, ... es ist nur eine Frage der Zeit, bis sie von der Geschichte weggefegt werden. Leider werden in der Zwischenzeit viele Menschen leiden und sterben müssen.

vaya con dios!

Re: Ist das Missionieren von Moslems nach islamischen Recht streng verboten? #29641
23/08/01 06:40 PM
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broonsiede Offline
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Ich kann Dir aus dem schiitischen Bereich sagen, daß der Abfall vom Islam theoretisch mit der Todesstrafe geahndet werden kann. Dies ist aber sehr schwer nachzuweisen und erfordert eine lückenlose Beweiskette, schwierig zu erbringen ist. Aus persönlicher Erfahrung kann ich Dir sagen, daß es für Frauen, die aufgrund einer Heirat zum Islam konvertiert sind, nicht möglich ist, diese Religion auf "legalem" (sprich: vor einem Imam tragbaren Weg) wieder zu verlassen. Wenn Du mehr darüber wissen möchtest, empfehle ich Dir die Bücher von Bassam Tibi und Peter Heine (renomierter Islamwissenschaftler). Auch wenn die Taliban keine Schiiten sind, reicht auch dort das Sprechen über das Christentum nicht aus, um der Missionierung überführt zu werden.

Viele Grüße

Indre

Re: Ist das Missionieren von Moslems nach islamischen Recht streng verboten? #29642
29/08/01 02:38 AM
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Rainer Offline OP
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Taliban


Teufelswerk Internet?

Die radikal-islamische Taliban-Regierung hat den Bewohnern Afghanistans und Mitarbeitern internationaler Hilfsorganisationen den Internet-Zugang verboten.






Taliban-Kämpfer (Foto: AP)



Nur sein eigenes Büro dürfe künftig noch über einen Web-Zugang verfügen, hieß es in einem Erlass des Taliban-Oberhauptes Mullah Mohammad Omar. Ein "vertrauenswürdiger Mann" werde dort am Computer sitzen. Regierungsbüros, die aus sachlichen Gründen eine Internet-Verbindung benötigten, müssten dies in Zukunft schriftlich beim Büro des Taliban-Chefs beantragen.

Das von den ultrareligiösen Taliban ins Leben gerufene Ministerium zur Förderung der Tugend und Verhütung des Lasters und ihre Religionspolizei werde die Einhaltung der Internet-Anweisung überwachen und Verstöße unnachsichtig ahnden.

Hacker knacken Taliban-Homepage

Das Verbot wird die Arbeit der im Untergrund operierenden Regimekritiker, etwa der "Revolutionary Association of the Women of Afghanistan" (Rawa), weiter erschweren. Die afghanische Frauen-Organisation zeigt auf ihrer Homepage Fotos von Verstümmelungen und Hinrichtungen durch die Taliban.

Auch den Mitarbeitern internationaler Hilfsorganisationen ist die Internet- und E-Mail-Nutzung verboten. Als Reaktion auf die Anweisung legten Hacker die offizielle Homepage der Taliban lahm. Unter www.taleban.com findet sich nun der Aufruf: "Befreit Afghanistan."

Spuren löschen

Der größte Teil der Infrastruktur Afghanistans wurde in mehr als zwei Jahrzehnten Bürgerkrieg zerstört. Im Land bestehen nur wenige Telefonleitungen, mit dem Ausland gibt es nahezu keine Telefonverbindung. Die in Afghanistan tätigen ausländischen Hilfsorganisationen benutzen deshalb Satellitentelefone, um mit der Heimat in Kontakt zu treten.

Die Taliban haben strenge Vorschriften für die Nutzung von Fernsehen und Rundfunk erlassen. Musik und Tanz ist den Afghanen strikt verboten. In diesem Jahr begann die Taliban-Regierung, auch die Spuren konkurrierender Religionen auszulöschen. So zerstörten sie trotz internationaler Appelle und Kritik die berühmten Buddha-Statuen von Bamijan.

Derzeit halten die Taliban acht ausländische Mitarbeiter einer Hilfsorganisation fest, darunter vier Deutsche, die für das Christentum missioniert haben sollen. Die Taliban hatten 1996 die afghanische Regierung gestürzt und kontrollieren inzwischen etwa 95 Prozent des Landes.

Ihre Regierung wird lediglich von Pakistan, Saudi-Arabien und den Vereinten Arabischen Emiraten anerkannt. Ihr Ziel ist die Errichtung eines islamischen Religionsstaates.

Quellen: sueddeutsche.de, Reuters
http://www.sueddeutsche.de/index.php?url=/computer/internet/netzone/21587&datei=index.php

Rainer

Re: Ist das Missionieren von Moslems nach islamischen Recht streng verboten? #29643
27/10/01 10:15 AM
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Bonjour Ingenieur,

kannst Du bitte den Satz aud dem Coran sagen, wo du meinst es gäbe die Todesstrafe für die, die aus dem Islam austretten.

Ich weiss nur es hat der erste Khlif Abou Bakr entschieden. Es ging um das Überleben dieser jungen Religion.

Ich wäre dankber wenn du mal sagen kannst um welche Sure sich handelt.

Es sind die meisten, die sagen es stehe im Coran ohne es gelesen zu haben. Also bitte Beweise müssen her.

Ein Muslim hat keine Angst vor der Missionierung nun ob die christlich oder eine andere ist.

Fragen,

Warum überhaupt eine Missionierung ? ist das chritliche Model das bessere ? die Europäer sind ja nicht die glücklichsten !

Warum die ärmsten und analphabeten, die sind ja die schwächsten und die haben ja keine Abwehrkräfte.

Wassalam


Faraway
Re: Ist das Missionieren von Moslems nach islamischen Recht streng verboten? #29644
01/11/01 05:01 PM
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Hallo Faraway!

Die besagten Koranstellen lauten:

2,217 6,147 33,19 9,54 47,34 3,86-91 16,106-107 4,137 5,7

Der Wortlaut des Korans sieht aber als Abfall vom Glauben nur den Zorn Gottes und eine Strafe im Diesseits vor.

Einige islamische Rechtsgelehrte zitieren in diesem Zusammenhang aber auch Sure 4,88-89, in der befohlen wird, irregegangene Heuchler als Gefahr für den Bestand der Gemeinschaft anzusehen und diese "wenn sie sich abkehren" zu ergreifen und zu töten, wo immer die Gläubigen sie finden.

Apstasie (Glaubensabfall) gilt als Auflehnung gegen Gott und als Aufkündigung der Mitgliedschaft in der islamischen Gemeinschaft damit als direkte Gefährdung derselben.

In wie weit das allerdings durchgesetzt wird, hängt von der jeweiligen Rechtsschule und den einzelnen Gläubigen ab. Das so etwas ernst gemeint sein kann, zeigt sich deutlich an der Rushtie-Geschichte. Allerdings bedarf es zur Aktion immer ein allgemein anerkanntes Rechtsgutachten (Fatwa).

Yours,

Indre

Re: Ist das Missionieren von Moslems nach islamischen Recht streng verboten? #29645
01/11/01 05:09 PM
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Hallo Faraway!

Wenn man es genau betrachtet, ist nicht die Missionierung nicht das Problem, sondern die Muslime, die darauf eingehen, und sich somit der Apostasie schuldig machen. Ich persönlich denke aber, daß niemand ohne triftigen Grund seine Religion wechselt.

Ich bin z. B. Moslima geworden, weil nur dann meine mit einem "offizellen Moslem" geschlossene Ehe im Iran rechtsgültig ist. Ist zwar ein dummer Grund, aber besser als uneheliche Kinder, die dort keine Rechte hätten.

Eigentlich fehlt im Koran im Gegensatz zum neuen Testament der Missionsauftrag, und außer der Ahmaddiyya-Bewegung führen Moslems in Europa keine Missionsbemühungen durch.

Allerdings kenne ich viele Iraner, die Aufgrund der Apostasie-Problematik schon auf der Flucht in der Türkei zu Christen werden, weil dieser Glaubenswechsel ihre Chancen auf Asyl in Europa extrem erhöhen (im Iran wird Glaubensabfall auf jeden Fall mit der Todesstrafe geahndet).

Viele Grüße

Indre

Re: Ist das Missionieren von Moslems nach islamischen Recht streng verboten? #29646
25/01/02 03:04 PM
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assalamu alaikum
warum "mußtest"Du denn Muslima werden,nur weil Du einen Mulim heiratest?Es ist einem Muslim erlaubt,eine Christin oder Jüdin zu heiraten,der er dann auch freie Religionsausübung garantieren muß!!!Auch wenn einige Leute dies verkehrt darstellen.Deine Kinder gelten auch in diesem Fall als ehelich,der einzige Nachteil für Dich als Nichtmuslima wäre gewesen,daß Du nicht von Deinem Mann erben könntest.
Ich(Muslim)bin auch mit einer Christin verheiratet.Warum darf ein Muslim nur muslimische, christliche oder jüdische Frauen heiraten?
Die Ehe eines Muslim mit einer ungläubigen Frau ist deshalb verboten, weil eine islamische Erziehung der aus dieser Ehe stammenden Kinder nicht gewährleistet ist. Da die Frau überwiegend an der Erziehung der Kinder beteiligt ist, kann beim Kind nicht das Vertrauen in die Existenz Gottes entstehen, wie die bei einer Mutter der Fall ist, die zu einer der monotheistischen Religionen der Fall ist .
Das Schlimme ist,wenn die Frau bei der islamischen Trauung gezwungen wird,Muslima zu werden,da sie aufgrund von Fehlinformationen sich dazu gezwungen fühlt."Es gibt keinen Zwang im Glauben".Christliche Gläubige sind in islamischen Ländern sogar(theoretisch)geschützt:
Nichtmuslime in islamischen Ländern
Nichtmuslime dürfen in einem islamischen Land leben. Sie werden als die "geschützten Leute" (ahlu-dhimma oder dhimmi) bezeichnet. Das bedeutet, daß Allah, Sein Prophet (s) und die muslimische Gemeinschaft mit ihnen einen Vertrag geschlossen haben, daß sie in Sicherheit und Frieden unter dem Islam leben können. Im modernen Sprachgebrauch sind die dhimmis "Bürger" des islamischen Staates. Von der Anfangszeit bis heute sind die Muslime einhellig der Meinung, daß die dhimmis Rechte und Pflichten haben, aber ihren eigenen Glauben frei ausüben dürfen. Der Prophet (s) hat die Pflichten der Muslime gegenüber den dhimmis betont und jedem, der sie verletzt, mit Zorn und Strafe Allas gedroht. Er sagte: "Wer einen dhimmi verletzt, hat mich verletzt, und wer mich verletzt, hat Allah verletzt." (Tabarani, in al-ausat, aufgrund zuverlässiger Autorität.)
"Wer einen dhimmi verletzt, dessen Gegner bin ich, und wen ich Gegner war, werde ich am Tag der Auferstehung Gegner sein." (al-Khatib, aufgrund zuverlässiger Autorität.)
"Am Tag der Auferstehung werde ich mit jedem abrechnen, der jemanden von den Leuten des Vertrags unterdrückt oder sein Recht beeinträchtigt oder ihm auflädt, was seine Kraft übersteigt, oder ihm etwas gegen seinen Willen nimmt." (Abu Dawud)
Die Nachfolger des Propheten (s), die Kalifen, haben diese Rechte und Unverletzlichkeit der nichtmuslimischen Bürger geschützt, und die Rechtsgelehrten des Islam sind sich trotz ihrer Meinungsverschiedenheiten einig, diese Rechte und Unverletzlichkeit zu betonen. Der malikitische Rechtsgelehrte Schahab al-Din al-Qarafi sagt: "Der Schutzvertrag legt uns bestimmte Pflichten gegenüber den ahlu-dimma auf. Sie sind unsere Nachbarn, unter unserem Schutz durch die Garantie Allahs, Seines Gesandten (s) und der Religion des Islam. Wer immer diese Pflichten einem von ihnen gegenüber verletzt, sei es durch ein beleidigendes Wort, Verleumdung oder Schädigung, oder wer dabei mitwirkt, der hat die Garantie Allahs, Seines Gesandten (s) und der Religion des Islam gebrochen." (Qarafi: al-furuq)
Der zahiritische Rechtsgelehrte Ibn Hazm sagt: "Ist jemand dhimmi, und der Feind kommt mit seinen Streitkräften in unser Land, um ihn zu nehmen, ist es unsere Pflicht, diesen Feind mit Soldaten und Waffen zu bekämpfen und unserer Leben dafür zu geben und derart die Garantie Allahs und Seines Gesandten (s) aufrecht zu erhalten. Ihn einfach dem Feind auszulieferen, würde bedeuten, diese Garantie zu verletzen.
wa alaikum assalam
Abdelouahab


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