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was braucht man für die einladung beim ordnungsamt? #14898
10/08/06 10:37 PM
10/08/06 10:37 PM
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kati1970 Offline OP
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kati1970  Offline OP
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mein name ist kathrin und ich habe einen freund,der noch in marokko lebt!wir möchten aber hier in deutschland heiraten und nun meine frage:was muss ich alles mitnehmen zum ordnungsamt wegen einer einladung für ihn für ein visum,damit er nach deutschland kann?und wenn ich eine einladung bekomme,muss er dann ein heiratsvisumantrag stellen oder wie funktioniert das alles?
bitte helft mir,es ist wichtig!ich liebe meinen schatz wirklich sehr

Re: was braucht man für die einladung beim ordnungsamt? #14899
11/08/06 02:12 AM
11/08/06 02:12 AM
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45000 Ouarzazate
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TUAREG DESERT TOURS Offline
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45000 Ouarzazate
Hallo Kathrin!

Du hast dein posting in der falschen Rubrik eingestellt...mach's noch einmal unter "Andere Themen"!
Ansonsten empfehle ich dir, gehe zum Ordnungsamt & informiere dich einfach ueber die aktuellen Gepflogenheiten.
Viel Erfolg!


Gruss aus Ouarzazate


Momo

Re: was braucht man für die einladung beim ordnungsamt? #14900
11/08/06 04:20 AM
11/08/06 04:20 AM
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Karim Habbouri Offline
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@kathrin

Du kannst erstmal ohne unterlagen hingehen.
In der jetzt bestehenden Praxis der Behörden ist eine Heirat in Deutschland unmöglich. Das beantragte Visum würde eigentlich immer abgelehnt werden.

Als alternative ist die Heirat in Marokko sinnvoller da die Ehe in deutschland automatisch gültig ist. Aktuell ist auch dort die Einreise sehr schwer da sich die Behörden nicht an geltendes Recht halten, sondern immer als Behauptung eine Scheinehe anführen.
Auf dem Klageweg ist hier allerdings eine sehr sehr gute Erfolgsaussicht erkennbar.

Ein Ausnahmefall stellte die Ehe eine deutschen 84 jährigen dar welche einen 29 jährigen Tunesier heiratete. Hier sprachen die Gerichtsinstanzen eine Scheinehe aus.

Re: was braucht man für die einladung beim ordnungsamt? #14901
11/08/06 10:12 AM
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Edith Kohlbach Offline
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Du brauchst sehr wohl Unterlagen, bevor du zum Ausländeramt gehst. Und zwar deinen Mietvertrag, um zu zeigen, dass deine Wohnung gross genug ist, um jemanden unterzubringen, und eine Gehaltsbescheinigung, die zeigt, dass du ausreichende Mittel hast, um für deinen Besuch aufzukommen. Mit diesen beiden Bescheinigungen kannst du dann eine Verpflichtung unterschreiben, in der du bescheinigst, für alle Unkosten aufzukommen. Das würde auch die Kosten einer polizeilichen Aktion beinhalten, die nötig wäre, wenn der Besuch hier in Deutschland untertauchen würde und gesucht werden müsste.
Wenn du arbeitslos bist oder noch Schülerin hast du kaum Aussichten, das Papier zu bekommen.
Dein Freund muss dann mit dieser Bescheinigung einen Termin zu einem Interview beim Konsulat beantragen. Dieses Papier ist noch lange kein Visum, sondern das Konsulat entscheidet aufgrund der Sachlage. Er muss eine Auslands-Krankenversicherung vorweisen, die man in Rabat bekommt und die nicht allzu teuer ist. Aber er muss auch eigene Einkünfte nachweisen, um zu zeigen, dass er beabsichtigt nach Marokko zurückzukehren. Wenn er arbeitslos ist, ist die Chance, ein Visum zu bekommen, ziemlich aussichtslos.
Und wenn du sagst du willst hier heiraten ist die Chance gleich null.

Viel Glück (nicht nur mit dem Visum, auch mit ihm)


Gute Fahrt
Edith

Edith-Kohlbach-Reisebücher
Re: was braucht man für die einladung beim ordnungsamt? #14902
11/08/06 12:57 PM
11/08/06 12:57 PM
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che68 Offline
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Edith hat eigentlich schon alles geschrieben.Die deutschen Behoerden sind etwas mehr kritisch,als ich in Marokko geheiratet habe,hies es auch Heirat= nicht gleich Visa.Anders bei den Englaendern,Heirat=Visa.Allerdings musste ich denoch Einkommensnachweise erbringen.Meine Frau hat inzwischen Daueraufenthalts erlaubnis und will demnaechst die Einbuergerung beantragen.
Nochetwas,das Dt.Konsulat war mehr Hilfe den das englische.Am Ende musste ich mir noch einen marokkanischen Anwalt nehmen,um das ganze zubeschleunigen.(1.500DM damals)


gruss aus london
adam
Re: was braucht man für die einladung beim ordnungsamt? #14903
11/08/06 07:17 PM
11/08/06 07:17 PM
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Melek1979 Offline
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Hallo ... und wenn Du Fragen hast zum Thema heiraten in Marokko melde Dich einfach oder schau mal "Bluecat" hat mal einen guten Beitrag dazu gepostet.

LG Melek

Re: was braucht man für die einladung beim ordnungsamt? #14904
11/08/06 11:08 PM
11/08/06 11:08 PM
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Lauchcremesuppe Offline
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Hallo :-)
Guck mal hier: http://www.marokko-online.net/cgi-bin/forum6500/ultimatebb.cgi?ubb=get_topic;f=5;t=002097;p=&r=nfx

Und dass das Procedere derzeitig nahezu unmöglich ist, kann ich nicht bestätigen. Unser Visum hat sogar nur 35 Tage gedauert und eine Woche später war mein Freund hier.

Viel Glück \:\)


Probleme sind Lösungen in Arbeitskleidung
Re: was braucht man für die einladung beim ordnungsamt? #14905
12/08/06 03:30 AM
12/08/06 03:30 AM
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Karim Habbouri Offline
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Karim Habbouri  Offline
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Ich sage noch einmal dass es wohl aktuell unmöglich ist in Deutschland die Heirat durchzuführen.
Der DAV hatte dieses im Frühjahr bereits kritisiert.

 Antwort auf:
3. Familiennachzug

a) Art. 1 Nr. 16 des Entwurfs, Änderung von § 27 AufenthG
Mit der Änderung in § 27 AufenthG soll der Ehegattennachzug bei Scheinehen erschwert werden. Dass ein Familiennachzug nicht stattfinden kann, wenn eine eheliche Lebensgemeinschaft nicht beabsichtigt ist, ergibt sich bereits aus dem geltenden § 27 Abs. 1 AufenthG. Die neue Vorschrift führt zu einer Beweislastumkehr: Der Antragsteller muss beweisen, dass die Ehe nicht ausschließlich zur Erlangung des Aufenthaltstitels geschlossen wurde. Nach der bisherigen Rechtsprechung ist dies genau umgekehrt: Die Behörde muss ernsthafte Anhaltspunkte für ihren Verdacht darlegen. Die Vereinbarkeit der Regelung mit Art. 6 Abs. 1 GG erscheint zweifelhaft.
In jedem Fall dürfte die neue Vorschrift den Ausländerbehörden und den Auslandsvertretungen noch mehr als bisher Möglichkeiten zur Entscheidungsverzögerung oder Ablehnung eröffnen.
Auch dürfte die Regelung unvereinbar sein mit der Richtlinie Familiennachzug (Art. 16 Abs. 2 b 2003/86 EG). Die Richtlinie ist so formuliert, dass die Behörde positiv festzustellen hat, ob keine tatsächlichen ehelichen oder familiären Bindungen bestehen.
b) Art. 1 Nr. 19 des Entwurfs, Änderung von § 30 AufenthG
Der Gesetzentwurf sieht beim Ehegattennachzug die Einführung eines Nachzugsalters von 21 Jahren vor (§ 30 Abs. 1 Nr. 1) und verlangt im übrigen, dass der nachzugswillige Ehegatte bereits über einfache Deutschkenntnisse verfügt (§ 30 Abs. 1 Nr. 2).
DAV Presseerklärung 20.3.06

Aktuell führen die Behörden schon dieses durch.
Die Blockede der Behörde geht bis zur Ablehnung der Remonstration.
Das bedeutet man muss dann klagen.

Generell würde ich beim zuständigen Ausländeramt anfragen was sie an Unterlagen wollen. Es gibt da spezielle Vordrucke auf denen die benötigten Unterlagen angekreuzt werden.

Ich habe Fälle gesehen wo es neben der Wohnungsgröße auch die einzelne Zimmergröße gefordert wurde, da gibt es die Verpflichtungserklärung, die Kaution usw. am besten erst einmal hingehen und nachfragen.

Eine Versicherung für den Marokkaner kann auch in Deutschland abgeschlossen werden.


@Lauchcremesuppe
 Antwort auf:
Und dass das Procedere derzeitig nahezu unmöglich ist, kann ich nicht bestätigen. Unser Visum hat sogar nur 35 Tage gedauert und eine Woche später war mein Freund hier.
Wann war das? bestimmt nicht 2006.


@Edith

Gerade deshalb ist zu empfehlen in Marokko zu heiraten. Lasst den Ehepartner bereits vorher deutsch lernen, das hilft dann sehr um ein Visum zu erhalten. Und wie geschrieben die Versicherung kann man in Deutschland abschließen und beim Ausländeramt vorlegen.

Re: was braucht man für die einladung beim ordnungsamt? #14906
12/08/06 08:56 AM
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Doch.
Er ist jetzt seit genau 2 Wochen und 2 Tagen hier.
Und wir hatten übrigens auch nicht einmal eine Befragung.
Dass die Bedingungen bei SCHEINEHE-VERDACHT verschärft werden sollen, ist zwar richtig, aber es wird ja nicht zwangsläufig gleich jede geplante Eheschliessung als Scheinehe eingestuft.

PS: Was die Versicherung betrifft, so kann diese zwar definitiv auch in Deutschland abgeschlossen werden, kostet dann hier aber das Dreifache dessen, was man dafür in Marokko bezahlen würde.


Probleme sind Lösungen in Arbeitskleidung
Re: was braucht man für die einladung beim ordnungsamt? #14907
12/08/06 11:51 AM
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Dann scheinen ja die Behörden an einigen Stellen donnoch gerecht zu sein (Beachtung Art. 6 GG). Bei vielen anderen Binationalen Partnerschaften zieht sich das erheblich hin. Der Schaden für den deutschen Partner ist da sehr groß.

Re: was braucht man für die einladung beim ordnungsamt? #14908
12/08/06 03:22 PM
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Thomas Friedrich Offline
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@Karim,

 Antwort auf:
Lasst den Ehepartner bereits vorher deutsch lernen, das hilft dann sehr um ein Visum zu erhalten
Ich habe noch nie erlebt dass ein Antragsteller nach seinen Deutschkenntnissen gefragt wurde.
Auf dem Antragsformular wird auch nicht dannach gefragt!


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Re: was braucht man für die einladung beim ordnungsamt? #14909
12/08/06 03:52 PM
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Offiziell ist das auch noch nicht so, ist aber eine der Veränderungen, die inzwischen ernsthaft von der Regierung angedacht werden.
Meinen Verlobten haben sie in der Botschaft auch durchaus nach seinen Deutschkenntnissen befragt ( Intensivkurs Goethe-Institutvor 5 Jahren) und anschliessend die Visa-Formalitäten in Deutsch mit ihm erledigt.
So gesehen kann ich mir durchaus vorstellen, dass Deutschkenntnisse als "ernsthaftes Interesse für unser Land" ausgelegt werden und somit von Vorteil sind.


Probleme sind Lösungen in Arbeitskleidung
Re: was braucht man für die einladung beim ordnungsamt? #14910
13/08/06 12:19 AM
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Melek1979 Offline
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Kann sein das ich jetzt Unsinn schreibe, aber ich habe das Gefühl, das ein Visum, ob man es bekommt oder nicht wirklich von der Bearbeiterin abhängt. Manchmal denke ich, es ist Glückssache. Gerät man an die/den "falsche/n" hat man halt Pech und muß mehr kämpfen. Hat man Glück ist man eben schnell verheiratet. Das sind meine Erfahrungen mit diesem Thema. Und darum sage ich immer wieder, heiratet in Marokko, dann erspart man sich das Visum stellen für Deutschland und ist der Heirat ein ganzes Stück näher.

Beste Grüße Melek

Re: was braucht man für die einladung beim ordnungsamt? #14911
13/08/06 04:22 AM
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@Thomas

1. Auf Grund der Beweislastumkehr (obwohl noch nicht im Gesetz verankert) ist es ratsam dass der Partner deutsch kann. So nimmt man dann den Behörden die Argumente weg. Gerade dass bemängelte der DAV.

2. In Bayern und in Hessen sind bei Ausländerämtern schon Formulare aufgetaucht bei denen auch Deutschkenntnisse des ausländischen Ehepartners angegeben werden müssen (es wird dann ein Nachweis gefordert).

3. Sehr interessant sind auch Forderungen nach Grundrissplänen von Wohnungen.

Entscheidend ist immer was der jenige im Amt fordert. Einer hat dann 5 Kreuze auf dem Formular
der andere 15 Kreuze.
Hinzu kommt immer der Verdacht einer Scheinehe.

@Carmen1811
Es freut mich dass es bei euch so schnell ging.
Ich denke es hängt auch ganz entscheidend vom Bundesland ab.

@Melek1979
Ich sehe dass auch so. Mir ist ein Fall bekant wo ein Beamter in Bayern es schaffte für die Schwester seiner Frau ein Visum zu beschaffen damit diese dann nach Italien reisen konnte und das ohne jegliche Garantien.
Andere müssen eine Kaution leisten.

Re: was braucht man für die einladung beim ordnungsamt? #14912
11/09/06 08:00 PM
11/09/06 08:00 PM
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Claudia E.  Offline
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Noch ein Beitrag zu diesem Thema...

@ Karim

 Antwort auf:
Lasst den Ehepartner bereits vorher deutsch lernen, das hilft dann sehr um ein Visum zu erhalten
Deutschkenntnisse können durchaus auch mal negativ ausgelegt werden, wenn "Verdacht auf Scheinehe" als Ablehnungsgrund herhalten soll.
Wenn die Deutschkenntnisse, vor Kennenlernen der /des Zukünftigen erworben wurden. Es könnte die Frage kommen: "Wieso haben Sie deutsch gelernt?".

 Antwort auf:
Dann scheinen ja die Behörden an einigen Stellen donnoch gerecht zu sein (Beachtung Art. 6 GG). Bei vielen anderen Binationalen Partnerschaften zieht sich das erheblich hin. Der Schaden für den deutschen Partner ist da sehr groß
Zum Schaden:
Mal ganz abgesehen vom finanziellen Schaden, den man ja noch gerne in Kauf nimmt, ist die psychische Belastung auch nicht zu unterschätzen. Je nach Dauer und Erlebtem, kann noch die Gesundheit darunter leiden, was sich dann auf Weiteres wie z.B. die Arbeit auswirken kann. Das gilt sicher nicht nur für den deutschen Partner.

Generell ist es wohl schwieriger geworden ein Visum zu bekommen. Pauschalisieren würde ich trotzdem nicht. Ich denke auch, dass es durchaus an einzelnen Bearbeitern oder Behörden liegen kann. Da kann man Glück aber eben auch Pech haben.

Liebe Grüße
Claudia


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