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Hund & Katze - Ein- und Ausreisebestimmungen? #13728
21/04/06 10:04 PM
21/04/06 10:04 PM
Joined: Jan 2006
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Sayalonga
HeiBi Offline OP
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HeiBi  Offline OP
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Posts: 4
Sayalonga
Wir beabsichtigen, mit dem Wohnmobil mit Hund und Katze (haben Chip, Tollwutimpfung und Bluttest)von Spanien nach Marokko und wieder zurück zu fahren. Nun kursieren Geschichten über - manchmal!? - Quarantäne bei der Rückreise; was ist da dran und wie sind die tatsächlichen Bestimmungen und Voraussetzungen? Wer kennt sich da aus, hat evtl. persönliche Erfahrungen und kann uns praktische Tipps geben?

Re: Hund & Katze - Ein- und Ausreisebestimmungen? #13729
22/04/06 08:24 AM
22/04/06 08:24 AM
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Edith Kohlbach Offline
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Edith Kohlbach  Offline
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Joined: Jan 2002
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Wiesbaden
Geh mal in die Suche, wurde wirklich lange hier diskutiert, das letztemal um den Jahreswechsel und seitdem hat sich nichts geändert.


Gute Fahrt
Edith

Edith-Kohlbach-Reisebücher
Re: Hund & Katze - Ein- und Ausreisebestimmungen? #13730
22/04/06 12:11 PM
22/04/06 12:11 PM
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München
E
Erika Därr Offline
Mitglied
Erika Därr  Offline
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Joined: Jan 2000
Posts: 607
München
Hallo,
wenn ihr den internationalen Tierpass, Chipp und den Bluttest habt (nicht älter als halbes Jahr glaube ich) dann braucht ihr keine Quarantäne befürchten. Das betraf nur die Leute die den Bluttest nicht hatten.
Gute Reise
Erika

Re: Hund & Katze - Ein- und Ausreisebestimmungen? #13731
30/04/06 08:32 PM
30/04/06 08:32 PM
Joined: Mar 2006
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B
Beduin Offline
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Beduin  Offline
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B

Joined: Mar 2006
Posts: 24
83342 Peterskirchen
Da wir diese Geschichte für unsere Flohquaste gerade machen, hier unsere Infos:
1. Tollwutimpfung ist erforderlich
2. Chip ist notwendig (geht fix, Kosten 25 €), mit Tätowierung müsste es, sofern noch einwandfrei lesbar, derzeit auch noch möglich sein. Ich würde evtl. trotzdem zur Stressvermeidung beim Zoll einen Chip setzen lassen.
2. Tollwuttiternachweis ist erforderlich, dieser darf frühestens 30 Tage nach der Impfung und muss mindestens 3 Monate vor der Ausreise gemacht werden = Vorlaufzeit min. 4 Monate!! Für diesen Nachweis ist der Chip notwendig, da die Nummer für das Formular gebraucht wird.
3. Der neue blaue EU-Heimtierausweis ist notwendig, der hat eine Nummer, zusätzlich wird der Strichcode vom Chip reingeklebt.
4. Wenn das Tier jährlich gegen Tollwut nachgeimpft wird, gilt der Titernachweis lt. unserem Tierarzt lebenslänglich. Ansonsten ist ein erneuter Titernachweis erforderlich.
Ein ganz netter Aufwand,v.a. wenn das Tier, wie bei uns, nachweisbar jährlich gegen Tollwut geimpft wurde.
Gruss Christine


Je geringer das Wissen, desto sicherer das Urteil

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