Oder in deutsch:
15.03.2006 09:46:41
Frankreich:
Bessere Verfolgung deutscher Raser
Frankreich sagt deutschen Rasern den Kampf an. Sie müssen künftig mit einer schnelleren Erfassung und Strafverfolgung rechnen. Bisher blieben viele Vergehen deutscher Raser ungeahndet, weil die deutschen Kennzeichen der Verkehrssünder für die französischen Behörden nicht zu identifizieren waren. Dies soll sich nun ändern. Beim deutsch-französischen Gipfel in Berlin mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und Präsident Jacques Chirac am 14. März vereinbarten beide Regierungen, die Identifizierung von Fahrzeughaltern durch einen besseren Datenaustausch zu erleichtern. Die Datenabfrage für die französischen Behörden soll schon ab dem 1. April möglich sein.
.
Nach Aussage des französischen Verkehrsminister Dominique Perben stammt ein Viertel aller in Frankreich erfassten ausländischen Temposünder aus Deutschland. Die Vereinbarung kam daher besonders auf französischen Wunsch zu Stande, sie gilt aber auch für Verkehrssünder mit französischen Kennzeichen, die in Deutschland auffallen.
.
Durch die neue Vereinbarung sollen Verkehrssünder aus Deutschland - ebenso wie umgekehrt - Bußgeldbescheide erhalten, wenn sie zu schnell gefahren sind oder gegen Parkvorschriften verstoßen haben. Noch müssen sie aber nicht fürchten, dass die Strafe von den deutschen Behörden auch eingetrieben wird. Denn eine Vereinbarung zur Vollstreckung in Deutschland gibt es - anders als im Falle Österreichs - bisher nicht. Verweigert er die Zahlung, könnte es indes beim nächsten Frankreich-Besuch Probleme geben - etwa wenn er in eine Verkehrskontrolle gerät oder in einen Unfall verwickelt ist. Fällt der französischen Polizei dann auf, dass ein Bußgeldbescheid noch nicht beglichen ist, kann sie vor der Weiterfahrt auf Zahlung bestehen, und zwar mit Aufschlag von Mahn- und Strafgebühren.
.
Im kommenden Jahr müssen sich deutsche Autofahrer dann darauf einstellen, dass Bußgeldbescheide aus anderen EU-Staaten auch von den deutschen Behörden vollstreckt werden. Nach einem EU-Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Vollstreckung sollen entsprechende Regelungen bis zum März 2007 in Kraft treten. Sie betreffen alle Bußgelder über 70 Euro. Zum Inkasso haben die Behörden dabei einen echten Anreiz: Eingetriebene Bußgelder sollen nämlich im Land der Vollstreckung bleiben, bei einem deutschen Autofahrer also in die Bundeskasse fließen.
Quelle: ADAC