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Carte sejour #161707
06/06/16 06:12 PM
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Benty 2003 Offline OP
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Hallo,
ich habe folgende Frage: wenn man die Carte sejour beantragt, muss man sich dafür in Deutschland abmelden? Das hätte ja gewaltige Konsequenzen bei der Krankenversicherung. Ich will nicht für Geld in Marokko arbeiten, aber evtl. ein Auto kaufen und in Marokko anmelden. Danke

Re: Carte sejour [Re: Benty 2003] #161709
06/06/16 06:59 PM
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Um eine carte de séjour zu beantragen braucht man einen festen Wohnsitz in Marokko. Man muss sich in Deutschland nicht abmelden.

Re: Carte sejour [Re: Benty 2003] #161712
07/06/16 01:17 AM
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Benty 2003 Offline OP
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einen festen Wohnsitz habe ich, dann ist das ja weiter wohl kein Problem. Danke

Re: Carte sejour [Re: Benty 2003] #161714
07/06/16 12:30 PM
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jurudo Offline
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Um die "Carte Sejour" zu beantragen benötigt man einen Mietvertrag oder einen Eigentumsnachweis für seine Wohnung. Die Behörde verlangt außerdem einen Nachweis über Geldeingänge bzw. Bankguthaben (schriftliche Bestätigung der Bank).
Die "Carte Sejour" ist auch Voraussetzung für einen Autokauf in Marokko. Um dieses Auto zu fahren, benötigt man einen marokkanischen Führerschein.

Re: Carte sejour [Re: jurudo] #161716
07/06/16 05:33 PM
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Der Marokkanische Staat ist eben halt nicht so verblödet wie die Europäer, wo die Armutmigranten ungehindert ein- und ausgehen können! Und alles gratis dazu bekommen, sogar wieder für ein paar Wochen in ihre Heimatländer zurückreisen um Ferien(!) zu verbringen. Da sind sie dann nicht mehr an Leib und Leben gefährdet.....

Re: Carte sejour [Re: Benty 2003] #161717
07/06/16 05:36 PM
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Thomas Friedrich Offline
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Hallo Benty,

Du könntest in Marokko eine c.s.j. beantragen und bekommen und Deinen Wohnsitz in Deutschland behalten, es wären jedoch Konfliktpunkte vorprogrammiert, denn:
Um einen Anspruch für eine c.s.j. zu haben must der Inhaber > 180 Tage im Jahr in Marokko leben (carte se jour haben heißt ja, seinen Lebensschwerpunkt in Marokko zu haben) und in Deutschland ist es so, dass Du, wenn Du dort < als 180 Tage im Jahr lebtst, nicht mehr Deinen Lebensschwerpunkt hast und Dich zudem ummelden must, wenn Du länger als drei Monate verzogen bist.
Ggf. kannn Dir Dein dt. Steuerberater rechtsverbindliche Auskünfte geben.



Last edited by Thomas Friedrich; 07/06/16 05:42 PM.

Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Re: Carte sejour [Re: latino] #161718
07/06/16 06:42 PM
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"sogar wieder für ein paar Wochen in ihre Heimatländer zurückreisen um Ferien(!) zu verbringen. Da sind sie dann nicht mehr an Leib und Leben gefährdet....."

Meinst du schöne und sichere Ferien in Aleppo, beispielsweise?

Re: Carte sejour [Re: rolf5] #161719
07/06/16 06:52 PM
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Nein, ich meine ausdrücklich nicht die Syrer, jedoch z.B. die faulen und heimatmüden Eriträer, Tamilen und andere.... Und nicht zu vergessen, viele geben sich nachweislich als arme Syrer aus, sind dies aber gar nicht....

Last edited by latino; 07/06/16 07:02 PM.
Re: Carte sejour [Re: Thomas Friedrich] #161720
07/06/16 07:06 PM
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Original geschrieben von: Thomas Friedrich
Hallo Benty,

Du könntest in Marokko eine c.s.j. beantragen und bekommen und Deinen Wohnsitz in Deutschland behalten, es wären jedoch Konfliktpunkte vorprogrammiert, denn:
Um einen Anspruch für eine c.s.j. zu haben must der Inhaber > 180 Tage im Jahr in Marokko leben (carte se jour haben heißt ja, seinen Lebensschwerpunkt in Marokko zu haben) und in Deutschland ist es so, dass Du, wenn Du dort < als 180 Tage im Jahr lebtst, nicht mehr Deinen Lebensschwerpunkt hast und Dich zudem ummelden must, wenn Du länger als drei Monate verzogen bist.


da gibt es keinen Konflikt laut Auskunft des Ordnungsamtes. Deutsche Staatsbürger haben nach dt. Recht immer den ersten Wohnsitz in D, wenn sie dort gemeldet sind. Die Marokko-Adresse gilt nach dt. Recht als Zweitwohnsitz, auch wenn man sich dort das ganze Jahr aufhält.

Gruß
Barbara


Niemandes Herr, niemandes Knecht - so ist es recht!
Re: Carte sejour [Re: Beldia] #161721
07/06/16 07:58 PM
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Thomas Friedrich Offline
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Hallo Beldia,

das ist interessant was Du schreibst aber es gab doch in der Vergangenheit immer wieder Probleme mit Promis, die ihren Wohnsitz in der Schweiz anmeldeten aber in der Schweiz nicht ihren Lebensmittelpunkt hatten, so dass sie doch in Deutschland versteuert werden mussten.
Laut marok. Gesetz hat man nur einen Anspruch auf die c.s.j., wenn man mind. sechs Monate im Jahr in Marokko verbringt, d.h. wenn man seiner alten Heimat den Rücken gekehrt hat.

Ich weiss nicht wie das aussieht, wenn man in Deutschland gemeldet ist aber dort nicht mehr überwiegend lebt.


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Re: Carte sejour [Re: Thomas Friedrich] #161725
08/06/16 02:07 PM
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Beldia Offline
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Hallo Thomas,

Was ich schrieb betraf das Melderecht. Die Promis haben Stress mit dem Steuerrecht. Wo viele Steuern fließen will jeder Staat ran.....

Wenn Du als Deutscher in D gemeldet bist, aber dich dort kaum oder nicht aufhältst, auch dann ist D dein erster Wohnsitz, no other way.

In D gemeldet bleiben bringt ja auch einige Vorteile.

Bei Steuern müßtest Du als direkt Betroffener dich besser auskennen als ich, mit Marokko gab es ja (und gibt es evtl. noch) ein Doppelbesteuerungsabkommen.

Gruß
Barbara


Niemandes Herr, niemandes Knecht - so ist es recht!

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