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Aufenthaltserlaubniss FRAGEN !! #152447
02/02/14 11:43 PM
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folgendes Problem,ein gute Freundin (Marokkanerin) ist mit einem Marokkaner(deutschen Pass ) verheiratet,wohnhaft in Deutschland !
SIE hat ein Visum gerade bekommen für knapp 2 Jahre ! Was passiert, wen der Ehemann verstirbt ? Muß sie dann wieder zurück nach Marokko??

Re: Aufenthaltserlaubniss FRAGEN !! [Re: explorer] #152492
04/02/14 05:42 PM
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Original geschrieben von: explorer
folgendes Problem,ein gute Freundin (Marokkanerin) ist mit einem Marokkaner(deutschen Pass ) verheiratet,wohnhaft in Deutschland !
SIE hat ein Visum gerade bekommen für knapp 2 Jahre ! Was passiert, wen der Ehemann verstirbt ? Muß sie dann wieder zurück nach Marokko??

Re: Aufenthaltserlaubniss FRAGEN !! [Re: explorer] #152493
04/02/14 06:23 PM
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Was soll das denn jetzt bitte? Hab ja hier schon viel gesehen, aber so was war noch nie da!
explorer /vs/ explorer ???

Last edited by tagbasil; 04/02/14 06:24 PM.
Re: Aufenthaltserlaubniss FRAGEN !! [Re: omar11] #152494
04/02/14 06:28 PM
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Bleib mal locker,ich habe mich wohl vertippt,wollte eigentlich nur den BETREFF ändern,weil ich dachte es sei besser zu verstehen.Also fahr mal wieder runter !!

Last edited by explorer; 04/02/14 06:28 PM.
Re: Aufenthaltserlaubniss FRAGEN !! [Re: explorer] #152497
04/02/14 07:58 PM
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Hallo,

Antwort auf:
folgendes Problem,ein gute Freundin (Marokkanerin) ist mit einem Marokkaner(deutschen Pass ) verheiratet,wohnhaft in Deutschland !
SIE hat ein Visum gerade bekommen für knapp 2 Jahre ! Was passiert, wen der Ehemann verstirbt ? Muß sie dann wieder zurück nach Marokko??


nein, muss sie nicht. Im Todesfall eines Ehegatten kommt Paragraph § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 des Deutschen Aufenthaltsgesetzes zur Anwendung, wonach ein eigenständiger Aufenthaltstitel für den verwitweten Ehepartner ausgestellt wird. Man muss das der Aufenthaltsbehörde melden und seinen Aufenthalt in ein eigenständiges Aufenthaltsrecht umschreiben lassen.
Quelle, zB: http://lexetius.com/AufenthG/31

Allgemeinung zum Aufenthaltsrecht in Deutschland nach Verlust der Ehe:


Um ein eigenes Aufenthaltsrecht nach Auflösung der Ehe zu erwerben, muss die Ehe sowie ein damit verbundenes Aufenthaltsrecht mind. drei Jahre bestanden haben.

Die drei Jahre sind NICHT erforderlich für einen eigenständigen Aufenthaltstitel

* im Todesfall des Ehepartners
* in Härtefällen, in denen eine Ehegemeinschaft nicht zumutbar ist, wie zB (physische oder psychische)Gewalt



Re: Aufenthaltserlaubniss FRAGEN !! [Re: JasminH] #152501
04/02/14 11:34 PM
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Danke erstmal für die qualifizierte Antwort !

Um nichts verkehrt zu machen,die Bekannte hat eine befristete Aufenthaltsgenehmigung,sie seit seit 2 Jahren mit ihren Sohn in Deutschland.

Re: Aufenthaltserlaubniss FRAGEN !! [Re: explorer] #152503
05/02/14 12:46 AM
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Wie gesagt, wird nach dem Versterben eines Ehepartners der Aufenthaltstitel in einen eigenständigen Aufenthaltstitel umgeschrieben. Wenn der Fall eintritt, muss deine Bekannte zur zuständigen Aufenthaltsbehörde gehen und dort wird ihr gesagt, welche Unterlagen (wie zB die Sterbeurkunde) sie bringen muss und wie das weitere Verfahren aussieht. Prinzipiell aber besteht in solch einem Fall das Aufenthaltsrecht weiter!

Hier noch ein m.E. hilfreiches Forum für Angelegenheiten im deutschen Aufenthaltsrecht:
http://www.info4alien.de/

Schöne Grüße

Re: Aufenthaltserlaubniss FRAGEN !! [Re: JasminH] #152504
05/02/14 08:55 AM
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Ja das Aufenthaltsrecht besteht weiter,bis es abgelaufen ist.
Hat sie dann überhaupt noch eine Chance das es verlängert wird ?
Sie hat hier ja keine Arbeit nur ihr Sohn (11) Jahre geht hier zur Schule.

Haben die beiden überhaupt eine Chance dann hier zu bleiben ?

Re: Aufenthaltserlaubniss FRAGEN !! [Re: explorer] #152513
05/02/14 06:50 PM
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Hallo,
es muss nach dem Tod des Ehepartners ein Antrag auf ein eigenständiges Aufenthaltsrecht gestellt werden. Dieses muss dann immer wieder für 1 Jahr verlängert werden, bis man den Daueraufenthaltstitel erhaltet. Wenn das Kind bisher über die Mutter ein Aufenthaltsrecht hatte, wird es diesen Anspruch auch weiterhin haben, insofern die Mutter im Besitz eines Aufenthaltstitels ist.

Allerdings ist mir nicht ganz klar, ob und in welcher Form eigenes Einkommen vorzuweisen ist, oder ob zB auch Sozialhilfeleistungen als gesichertes Einkommen gelten.

Ihr solltet euch unbedingt informieren, ob ein eigenes Einkommen erforderlich ist und was als Einkommen für den gesicherten Lebensunterhalt berücksichtigt wird, ob zB auch Sozialhilfeleistungen dazu zählen und in welcher Höhe Einkommen vorzuweisen ist. Falls eine (große oder kleine) Witwenrente zusteht, sollte auch diese als Einkommen gelten.

Wenn mit dem Eintreten des Sterbefalls zu rechnen ist, aufgrund von Krankheit zB, könnt ihr selbstverständlich schon vorab direkt bei der Aufenthaltsbehörde nachfragen, wie das Verfahren aussieht und welche Voraussetzungen für ein eigenständiges Bleiberecht (für Frau wie Kind) erfüllt sein müssen.

Wenn man, aus welchem Grund auch immer, sich nicht an die zuständige Aufenthaltsbehörde wenden möchte, dann schaut am Besten wo die nächstgelegen Beratungsstelle für MigrantInnen ist und macht dort einen Beratungstermin aus.
Im Internet findet man nur erste und grundsätzliche Informationen, deshalb würde ich dringend dazu raten, so früh wie möglich entweder bei der Aufenhaltsbehörde oder einer Beratungsstelle für MigrantInnen fachkundige Informationen einzuholen, zumal jeder konkrete "Fall" für sich betrachtet werden muss.

Viel Kraft und alles Gute für deine Freundin!
LG

Re: Aufenthaltserlaubniss FRAGEN !! [Re: JasminH] #152518
05/02/14 08:50 PM
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Nachtrag: Habe nun noch folgendes gefunden

http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#18

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1378749301

Das heißt, dass unabhängig vom Lebensunterhalt/Einkommen nach dem Tod des Ehepartners eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr ausgestellt wird. Nach diesem Jahr muss man nachweisen, dass der Lebensunterhalt gesichert ist, damit der Aufenthalt wieder verlängert wird. Aber wie gesagt, unbedingt bei der Aufenthaltsbehörde oder einer Beratungseinrichtung genaue Informationen zu Voraussetzungen und Verfahren einholen!


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