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Aufenthaltsrecht zur Kinderbetreuung vor Geburt? #138549
12/09/12 11:39 PM
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maritschke85 Offline OP
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Hallo, ich bin von einem Marrokaner in der 12. Woche schwanger. Nun frage ich mich ob er eine Aufenthaltsgenehmigung zur Kinderbetreuung schon vor der Geburt bekommen kann oder wird er das Wachsen und die Geburt seines Kindes verpassen müssen? Weiß das jemand von euch?

Re: Aufenthaltsrecht zur Kinderbetreuung vor Geburt? [Re: maritschke85] #138551
13/09/12 12:38 AM
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Wolltest du denn schwanger werden oder war es ein "Unfall"?
In Griechenland wo alles drunter und drüber geht, wird er bei diesem anhaltenden Chaos sicherlich eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Europa schickt ja genug Geld nach Hellas.
Warum gehst du eigentlich nicht zu ihm nach Marokko, dann sind deine Probleme gelöst.

Last edited by latino; 13/09/12 12:39 AM.
Re: Aufenthaltsrecht zur Kinderbetreuung vor Geburt? [Re: latino] #138568
14/09/12 03:49 PM
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Bei Marokkanern und Europäern wo die finazielle Grundsicherung gewährleistet ist gibt es selten Probleme wegen Visum und Aufenthaltsgenehmigungen.

Könnt Ihr dies erfüllen?


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Re: Aufenthaltsrecht zur Kinderbetreuung vor Geburt? [Re: maritschke85] #138576
15/09/12 12:02 AM
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hallo maritschke,

soweit ich weiß, ist es unerheblich, ob eine Frau schwanger ist. Die Erteilung des Visums kann man deshalb nicht beschleunigen. Ihr müsst heiraten ( in Marokko) und ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Dies machst du auf der Ausländerbehörde Deiner Stadt, Dein Mann dann auf der Botschaft in Rabat. Die Erteilung dauert in der Regel zwei bis drei Monate. Es geht aber oft auch schneller, ich habe schon von 14 Tagen gehört.

Re: Aufenthaltsrecht zur Kinderbetreuung vor Geburt? [Re: Koschla] #138586
15/09/12 02:07 PM
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Ok, also was ich nicht gesagt habe: Ich bin jetzt wieder in Deutschland. Wir haben uns in Griechenland kennengelernt und jetzt ist gerade jeder wieder in seinem Land.

Ich finde es blöd solche persönlichen Fragen gestellt zu bekommen, ob das Kind ein Unfall war oder gewollt ist.

Ich habe mich bei der Ausländerbehörde kundig gemacht. Er kann ab dem 5./6. Monat kommen. Das Kind berechtigt seinen Aufenthalt in Deutschland, wir müssen nicht heiraten und wir müssen auch keine Grunsicherung nachweisen, sondern bekommen sie sogar gestellt. Sozialstaat Deutschland halt...

Re: Aufenthaltsrecht zur Kinderbetreuung vor Geburt? [Re: maritschke85] #138587
15/09/12 02:21 PM
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Sorry ich wollte dir nicht zu nahe treten....
Jedoch: Du hast ja deine Schwangerschaft hier öffentlich gemacht und noch eins:
Du wärst nicht die Erste und nicht die Letzte welche ein Kind als Folge eines "Unfalles" bekommt. Du wärst/bist lediglich eine unter vielen Millionen.......

Re: Aufenthaltsrecht zur Kinderbetreuung vor Geburt? [Re: latino] #138588
15/09/12 02:44 PM
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hallo

Latino,

Antwort auf:
Jedoch: Du hast ja deine Schwangerschaft hier öffentlich gemacht


würdest du jede fremde frau, die dich nach dem weg zum gynäkolgen fragt und du siehst, sie ist schwanger, als erstes fragen, ob es ein "unfall" gewesen sei, um ihr dann letztendlich zu sagen, dass viele wege nach rom führen?

falls ja, hast du zumindest keine kinderstube.
falls nein, kannst du dir deine erklärung dorthin schieben, wo der rektologe zuständig ist.

Antwort auf:
Du wärst nicht die Erste und nicht die Letzte welche ein Kind als Folge eines "Unfalles" bekommt. Du wärst/bist lediglich eine unter vielen Millionen.......


du bist einer unter wenigen hundert.

gruss
Najib

Last edited by Najib; 15/09/12 03:02 PM. Reason: ergänzung

um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
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Re: Aufenthaltsrecht zur Kinderbetreuung vor Geburt? [Re: Najib] #138589
15/09/12 02:51 PM
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Najib, du triffst mal wieder den nagel auf den kopf grin

Re: Aufenthaltsrecht zur Kinderbetreuung vor Geburt? [Re: JasminH] #138590
15/09/12 03:38 PM
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"Sozialstaat Deutschland halt"

nur keine Aufregung: der bezahlt ja offenbar auch für "Unfälle" und deren Folgen! Könnte man von deiner derzeitigen Wahlheimat ja nicht gerade behaupten.

Last edited by latino; 15/09/12 03:48 PM.
Re: Aufenthaltsrecht zur Kinderbetreuung vor Geburt? [Re: latino] #138591
15/09/12 03:47 PM
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hallo

Antwort auf:
"Sozialstaat Deutschland halt"......

nur keine Aufregung: der bezahlt ja auch für "Unfälle" und deren Folgen.......


zwangsläufig.
es steht ja das kindswohl im vordergrund.
willst du da eine unterscheidung zwischen unfall und bewusster zeugung machen?
kann man dann uneheliche kinder pauschal zu den sozialschmarotzern zählen?

gruss
Nakib


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Re: Aufenthaltsrecht zur Kinderbetreuung vor Geburt? [Re: Najib] #138594
15/09/12 04:26 PM
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Kinder zählen sicher nicht zu sog. Sozialschmarotzer!

Es wäre aber mehr als wünschenswert, das diese Kinder einen möglichst besseren Start ins Erdendasein als auf Stufe Sozialhilfe- und/oder Harz4 erleben dürfen. Dazu gehört aber eine entsprechende (Vor)einstellung der Erzeuger. Nicht alles, aber doch vieles ist absehbar.......

Re: Aufenthaltsrecht zur Kinderbetreuung vor Geburt? [Re: latino] #138597
15/09/12 05:42 PM
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hallo

Antwort auf:
Es wäre aber mehr als wünschenswert, das diese Kinder einen möglichst besseren Start ins Erdendasein als auf Stufe Sozialhilfe- und/oder Harz4 erleben dürfen. Dazu gehört aber eine entsprechende (Vor)einstellung der Erzeuger.


übersetzt heisst das wohl, dass h4 empfänger keine kinder haben sollten.
am besten wäre es, wenn sie freiwillig auf gv verzichten.

schön, schön.


gruss
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
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Re: Aufenthaltsrecht zur Kinderbetreuung vor Geburt? [Re: maritschke85] #138619
16/09/12 04:55 AM
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gibt es jetzt schon kinderbetreuung vor der geburt???

Re: Aufenthaltsrecht zur Kinderbetreuung vor Geburt? [Re: wanderer] #138637
16/09/12 04:27 PM
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Original geschrieben von: wanderer

gibt es jetzt schon kinderbetreuung vor der geburt???



Das kann es doch geben.

Ich denke das ist dann für die Mädels, die selbst noch Kinder sind, wenn sie schwanger werden.


Zuerst ignorieren sie dich,dann lachen sie über dich,dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Wenn du im Recht bist,kannst du dir leisten,die Ruhe zu bewahren;Und wenn du im Unrecht bist,kannst du dir nicht leisten,sie zu verlieren.
Re: Aufenthaltsrecht zur Kinderbetreuung vor Geburt? [Re: _Sandra_] #138640
16/09/12 06:37 PM
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agadir


Antwort auf:
Das kann es doch geben.

Ich denke das ist dann für die Mädels, die selbst noch Kinder sind, wenn sie schwanger werden.


Richtig. Genau. Daran dachte ich gar nicht.

Darf dann der Vater des Kindes gleichzeitig die Kinderbetreuung übernehmen?

Re: Aufenthaltsrecht zur Kinderbetreuung vor Geburt? [Re: maritschke85] #138648
17/09/12 02:44 AM
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Original geschrieben von: maritschke85




Ich habe mich bei der Ausländerbehörde kundig gemacht. Er kann ab dem 5./6. Monat kommen. Das Kind berechtigt seinen Aufenthalt in Deutschland, wir müssen nicht heiraten und wir müssen auch keine Grunsicherung nachweisen, sondern bekommen sie sogar gestellt. Sozialstaat Deutschland halt...


Das ist nicht ganz richtig. Die ersten 3Monate hat er keinen Anspruch auf Hartz 4. Weder auf Miete oder Geld zur Lebendssicherung. Nix. Und solltest du geld von der Arge bekommen, musst du mit folgenden einschränkungen Rechnen. Sofern er bei dir leben wird. Miete wird durch 2 geteilt und dir wird sein anteil abgezogen. Und da ihr eine Bedarfsgeneinschaft bildet wird dir der Satz gekürzt. Anspruch auf Aufenthalt hin oder her. Ausländer die in die deutsche Bundesrepublik einreisen haben die ersten 3 Monate keinen Anspruch auf Geld. Von wegen er hat Anspruch. Da mussten viele durch die durch eine fzf ihren Partner nach D. Geholt haben. Und dann haben sie sich gewundert. Das das Amt das Geld gekürzt hat.

Last edited by nurija; 17/09/12 02:50 AM.
Re: Aufenthaltsrecht zur Kinderbetreuung vor Geburt? [Re: nurija] #138650
17/09/12 01:50 PM
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Hallo,

ich finde es ja gut, dass es ein Sozialsystem und Grundsicherungen gibt und auch finde ich, dass es jedem Ehepaar unabhängig vom Einkommen zustehen sollte, zusammen zu leben. In Österreich ist das ja nicht so, da muss man vorher ein gewisses Einkommen (1220, netto nach Abzug der Miete) aufweisen, bevor der ausländische Partner zuziehen kann, sei es durch eigenes Einkommen, durch eine monatliche Leistung von einem Dritten, der sich verpflichtet einen Betrag beizusteuern oder durch einen Arbeitsvorvertrag für den ausländischen Partner. Dies stellt für viele Paare Hürden dar, weil einige das erforderliche Einkommen einfach nicht erreichen.
Für mich macht es auch keinen Sinn, warum in Deutschland die Grundsicherung gekürzt wird, obwohl der Partner ja nichts verdient. Über solche Dinge lässt sich streiten. Aber ganz verstehe ich nicht, warum man sich dann darüber solche Gedanken macht wie man die 3 Monate ohne bzw. mit verkürzter Grundsicherung irgendwie über die Runden kommt. Stattdessen wäre es viel sinnvoller, wenn man so schnell wie möglich versucht, einen Job für den Mann zu finden und sei es nur ein Teilzeitjob. Man könnte dies ja schon im Vorfeld machen, bevor der Partner kommt, einfach mal verschiedene Arbeitgeber abklappern und dort fragen, ob die einen Job für den Mann hätten. Den meisten Männern wird ohnehin langweilig wenn sie so lange zuhause sitzen und nichts zu tun haben...

Re: Aufenthaltsrecht zur Kinderbetreuung vor Geburt? [Re: nurija] #138732
20/09/12 12:06 AM
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Original geschrieben von: nurija

Das ist nicht ganz richtig. Die ersten 3Monate hat er keinen Anspruch auf Hartz 4. Weder auf Miete oder Geld zur Lebendssicherung. Nix. Und solltest du geld von der Arge bekommen, musst du mit folgenden einschränkungen Rechnen. Sofern er bei dir leben wird. Miete wird durch 2 geteilt und dir wird sein anteil abgezogen. Und da ihr eine Bedarfsgeneinschaft bildet wird dir der Satz gekürzt. Anspruch auf Aufenthalt hin oder her.

Das mit den drei Monaten ist mir neu. Wo kann ich das nachlesen? Ich habe eine Freundin vom Arbeitsamt und die hat mir nichts davon erzählt, werde sie aber noch einmal fragen. Dadurch, dass er ein Kind in Deutschland haben wird, bekommt er eigentlich die gleichen Rechte wie jeder Deutsche.
Das mit der Miete verstehe ich nicht. Wenn wir zusammenwohnen, dann können wir sogar in eine größere oder teuere Wohnung ziehen, weil wir dann ein 3-Personen-Haushalt sind. Was wird denn da verrechnet/abgezogen?

Wir werden beide nicht arbeiten. Ich habe gerade meine Diplomarbeit geschrieben, bin selbständig, werde diese Arbeit aber ab November stoppen, weil es eine körperliche Arbeit ist, mit Chemikalien. Und dann muss ich ja das Kind betreuen. Er kann nicht arbeiten, weil er kein deutsch kann und auch keine Ausbildung hat frown

Re: Aufenthaltsrecht zur Kinderbetreuung vor Geburt? [Re: maritschke85] #138733
20/09/12 02:02 AM
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Ich bin total überrascht, dass ihr nicht heiraten müsst, damit er kommen kann. Dachte, das ist Grundvoraussetzung.

Re: Aufenthaltsrecht zur Kinderbetreuung vor Geburt? [Re: Koschla] #138736
20/09/12 11:40 AM
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Es ist doch möglich ohne zu heiraten das er kommen kann, wenn er Familienzusammenführung zum Kind macht.

Das mit den 3 Monaten habe ich auch immer noch nicht verstanden das er nichts bekommt. Manche bekommen es sobald er krankenversichert ist die anderen bekommen es gesperrt.

Re: Aufenthaltsrecht zur Kinderbetreuung vor Geburt? [Re: ThaiMaroc] #138737
20/09/12 11:54 AM
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Original geschrieben von: ThaiMaroc
Es ist doch möglich ohne zu heiraten das er kommen kann, wenn er Familienzusammenführung zum Kind macht.

Das mit den 3 Monaten habe ich auch immer noch nicht verstanden das er nichts bekommt. Manche bekommen es sobald er krankenversichert ist die anderen bekommen es gesperrt.




Ist vielleicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt nixweiss1


Zuerst ignorieren sie dich,dann lachen sie über dich,dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

Wenn du im Recht bist,kannst du dir leisten,die Ruhe zu bewahren;Und wenn du im Unrecht bist,kannst du dir nicht leisten,sie zu verlieren.

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