Ich weiss das dieses Thema schon zig mal behandelt wurde, aber irgendwie weiss ich jetzt doch nicht.
Mein Mann ist ja jetzt auch hier und in den ersten 6 Monaten darf man mit dem Marokkanischen Führerschein fahren und dann
Hiii
muss man ihn neu machen. Das ist mir bekannt und habe ich auch oft gelesen.
Da ich in einem kleinen Dorf lebe und ich nicht weiss in welcher Form hier die Beamten sich auskennen wollte ich vorab nachfragen auf was ich achten muss nicht das es Probleme gibt.
Jetzt haben sie mir gesagt das er seinen Führerschein beglaubigen lassen muss damit man die "Echtheit" dieses Führerscheins erkennt. Bin mir gerade etwas unsicher. Sie meinte das eine etwas höhere Person im öffentlichen Leben wie z.B. Rechtsanwalt oder Notar dies beglaubigt (der natürlich der Marokkanischen Sprache mächtig ist) dann wäre das ok... ?!?
Wer kann mir da helfen und Auskunft geben was richtig ist und wo man das nachlesen kann ??
Würde mich über Antworten sehr freuen
!