Die Adoption von Kindern aus Ländern mit islamisch geprägtem Rechtssystem ist kaum möglich. Wie jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschied, haben entsprechende Kinder derzeit gar keine Chance legal nach Deutschland einzureisen.

Geklagt hatte eine 48-jährige Münchenerin. Sie ist deutsche Staatsangehörige, aber gebürtige Marokkanerin; ihre Familie lebt noch in Marokko. Über ihre Schwester, eine Lehrerin, bekam die Frau Kontakt zu einem Jungen, der in einem Waisenhaus in Casablanca lebt. Schon seit sechs Jahren versucht sie den Jungen zu adoptieren, was aber bisher an den deutschen Behörden scheitert, die mit den Besonderheiten des islamischen Rechts nicht zurecht kommen.

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"In Marokko gibt es nämlich keine Adoptionen", erklärt die Berliner Anwältin Oda Jentsch, die den Fall übernommen hat, "weil der Koran eine Verdrängung der leiblichen Eltern verbietet". Möglich ist aber die Kafala, eine Art Pflegschaft, die nur bis zur Volljährigkeit besteht und auch keine erbrechtlichen Folgen hat.

Schon 2005 hat die Münchenerin in Marokko die Kafala für den Jungen erhalten. Das Familiengericht Casablanca hat auch die Ausreise nach Deutschland gestattet. Was fehlt ist ein Visum der deutschen Botschaft, das bis heute verweigert wird. Der Junge kann also nicht nach Deutschland einreisen, um hier ein Adoptionsverfahren durchzuführen.

Diese harte Linie des Auswärtigen Amts hat nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig voll bestätigt.

Quelle: TAZ

Mehr:
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/keine-adoption-aus-islamischen-laendern/