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Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ #111305
17/09/10 02:30 PM
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Lodwar
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Roland Offline OP
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Lodwar
Hallo und liebe Gruesse an alle,
ich hege den Gedanken unseren Landcruiser (im Moment in Burkina Faso) - wenn moeglich - nach Marokko zu ueberstellen und ihn dort dann fuer weitere Reisen innerhalb Marokkos stehen zu lassen.

Dazu nun meine Fragen:
1.) Ist es moeglich den Landcruiser (HJ60 - BJ. 1985) in Marokko laengerfristig abzustellen (wir sind ohne Carnet de passage unterwegs)?
2.) Wenn ja unter welchen Voraussetzungen (worauf sollte man achten)?
3.) Koennte man das Auto in Marokko verzollen lassen?
4.) Wenn ja - wo und rechnet es sich, dh. wie hoch kann der Zoll sein?

Wuerde mich ueber jegliches feedback freuen.
Liebe Gruesse aus dem heissen Lodwar (Nordkenia - Lake Turkana),
roland

Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ [Re: Roland] #111307
17/09/10 02:51 PM
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Thomas Friedrich Offline
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Hallo Roland,

unverzollt kannst Du das Auto nur 180 Tage im Kalenderjahr in Marokko lassen.
Verzollen ist recht teuer, je nach Fahrzeug, Baujahr, ect. zwischen 5.000,00 und 12.000,00 Euro und lohnt kaum.

Überlege ob Du es nicht stattdessen in Südspanien stehen läßt!


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ [Re: Roland] #111309
17/09/10 03:42 PM
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Hallo Roland,
der Zollbetrag für HJ60 LG ist 133 393 Dirham.
Du kannst natürlich mit dem Auto einreisen und dann kann das Auto 180 Tage bleiben. Wenn du das Auto in Maroc lassen willst und selbst ausreisen, kannst du das. Du stellst das Auto in eine Garage, gehst mit den Papieren zum Büro der Douane und sagst, dass du ausreisen und das Auto hierlassen willst, es würde in garage X stehen. Es wird dann kostenfrei ein Dokument erstellt, das du für deine Ausreise brauchst und bei dieser auch vorlegen musst. Dann geht ein Zollbeamter mit dir in die Garage macht um Lenkung usw. ne Schnur mit Siegel, verschließt das Auto, er behält Schlüssel und die Autopapiere bleiben auch beim Zoll. Dann kannst du mit diesem Dokument ausreisen. Wenn du wieder nach Maroc kommst, gehst du mit Dokument zum Zoll und holst Papiere und dann dein Auto. Jeder Tag auch in der Garage geht vom 180 tage konto ab. Irgendwann spätestens nach 179 Tagen muss das Auto ausserhalb Marokkos sein oder verzollt. als nicht-resident kannst du das Auto nicht verzollen, du müsstest es bis zum 180tage termin verkauft haben und der Käufer(marokkaner) muss den zoll zahlen.
Ich hoffe dir geholfen zu haben!
Gruss Walter

Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ [Re: Roland] #111311
17/09/10 04:19 PM
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Hallo,
noch ergänzend: in Marrakech kann man das Auto auch nach anmeldung bei der douane direkt am Flughafen auf dem Langzeitparkplatz lassen. Ich denke, dass es diese möglichkeit auch in Agadir und Casa gibt. Was billiger ist, ist allerdings die Frage! Ich habe pro Tag Garage 10 DH bezahlt in Essaouira....
Gruss Walter

Last edited by walumaroc; 17/09/10 04:37 PM.
Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ [Re: Roland] #111360
18/09/10 08:31 AM
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Vielen Dank fuer die Antworten,

ich bin auf einer Loesung fuer einige Jahre und nicht Monate.

Waere es moeglich das Auto in Ceuta abzustellen und von dort aus nach Marokko einzureisen (oder Melilla)?

Gibt es in Marokko HJ60 zu kaufen - wenn ja in welchem Zustand und Preis?

Hoffe, dass ich weitere Infos bekommen kann.
Liebe Gruesse,
Roland

Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ [Re: Roland] #111361
18/09/10 11:36 AM
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Thomas Friedrich Offline
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Hallo Roland,

ja, das ist möglich.
Es gibt z.B. in Ceuta direkt gegenüber von McDonald´s eine Tiefgarage wo auch längerfristiges Parken möglich ist.
Die Preise weiß ich nicht.

Trotzdem mußt Du beachten daß Du mit einem nicht verzollten Fahrzeug nicht länger als 180 Tage im Kalendejahr in MA bleiben darfst.
Gebrauchtwagen in Marokko sind oft in einem schlechten Zustand. Vieles ist irgendwie kaputt gefummelt und Schäden werden oft verschwiegen.




Last edited by Thomas Friedrich; 18/09/10 11:38 AM.

Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ [Re: Roland] #111363
18/09/10 11:59 AM
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Hallo Roland,in Ceuta,direkt neben dem fährterminal ist ein grosser bewachter parkplatz.es stehen jede menge PKW und busse dort.am tag,24std.8€.den monat kann man mieten,nur kenn ich den preis nicht.wäre interessant zu wissen,wenn jemand über Ceuta einreist dass derjenige info macht.
gruss , Paul

Last edited by Paul; 18/09/10 12:00 PM.
Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ [Re: Paul] #111364
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paul,

wenn man von marokko kommend, gleich nach dem grenzübergang links hoch fährt, an den lagerhallen vorbei, immer weiter nach oben bis zur kuppe, kommt man zu einem priv. dauerparkplatz. wegen des hohen des hohen zaunes ist er in ceuta als "guantanamo" bekannt. jeder taxifahrer kennt ihn unter diesem namen.
dort kostet der tag 50 dh oder 5 €. wenn es für länger ist, kann man handeln.

gruss
Najib


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Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ [Re: Najib] #111366
18/09/10 12:32 PM
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Hallo Najib ,
danke, das ist ja interessant.die lagerhallen,ist das dort in der nähe des grossen souk ? bin mal dort gewesen,da bekommt man ja alles.
gruss , Paul

Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ [Re: Paul] #111374
18/09/10 02:12 PM
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paul,
ich weiss nicht, ob das der grosse souk ist, denk' aber schon.
die erste möglichkeit nach dem kreisel auf der spanischen seite, rechts abiegen. nach ca. 300m kann man entweder in die stadt abbiegen, zu den hallen runter oder aus der stadt raus den berg hoch. man fährt den berg hoch und direkt nach der bergkuppe ist rechts ein grosser parkplatz mit wellblechumzäunung, guantanamo eben.
dort musst du nur hupen, wenn das tor zu ist. es wohnen mehrere wächter dort in einer hütte.
wenn du fragst, fahren sie dich auch wieder zur grenze, da brauchst du dann kein taxi. ist aber auch nicht viel mehr als 1 km.

gruss
Najib


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Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ [Re: Roland] #111421
19/09/10 02:22 PM
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Hallo Paul, Hallo Najib,

vielen Dank fuer die Ausfuehrungen - da kommen wir der Sache schon ein wenig naeher.

Trotzdem noch einige Fragen:
1.) Soweit ich weiss wird das Auto im Reisepass eingetragen, oder?
2.) Wenn ich dann nach Ceuta hineinfahre - gibt es dort Zollbeamte, die es mir austragen koennten (und natuerlich dann auch wieder eintragen)?
3.) Weiss jemand eine Telefonnummer von dem Platz, Skype- oder emailadresse damit man die Monatspreise erfragen koennte.

Die 180 Tage im Jahre in Marokko werden kein Problem sein, da wir davon ausgehen 4-5 mal runterzufliegen und dann jedesmal rund 2-3 Wochen verbringen werden.

Danke und hoffe auf weitere Infos,
Roland

Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ [Re: Roland] #111422
19/09/10 02:32 PM
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Hallo Roland,
Zu Deiner ersten Frage: Das Auto wird nicht im Pass eingetragen, sondern Du bekommst bei der Einreise ein Formular, das saemtliche Daten Deines Fahrzeugs enthaelt sowie das Datum bis zu dem das Fahrzeug wieder ausgefuehrt werden muss.
Diese Daten werden im Computer gespeichert, und bei der Ausreise wird das Auto an der Grenze in Ceuta ausgetragen. Bei Wiedereinreise erfolgt die gleiche Prozedur, nur werden Dir dann die Tage, die das Auto schon in Marokko war, von den 180 erlaubten Tagen pro Jahr abgezogen.
LG, Theo


Bevor Du Dein Kamel dem Schutze Allahs anvertraust, binde es gut fest

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Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ [Re: Roland] #111423
19/09/10 02:46 PM
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hallo

Antwort auf:
3.) Weiss jemand eine Telefonnummer von dem Platz, Skype- oder emailadresse damit man die Monatspreise erfragen koennte.


skype oder email haben die dort bestimmt nicht.

die tel-nr hatte ich mal, wüsste aber nicht, wo ich jetzt danach suchen sollte.
aber am telefon getroffene abmachungen sind eh`nicht ernst zu nehmen.

sehr viel runterhandeln kannst du nicht.
ich hab's mal geschafft aus 2200dh 2000dh zu machen.

man muss einen autoschlüssel dort abgeben, damit sie gegebenenfalls mit dem auto rangieren können.
mir ist nichts abhanden gekommen, obwohl die karre so voll gepackt war, dass das auf den ersten blick nicht aufgefallen wäre.

und wenn man vor der abholung anruft, waschen sie die karre und laden die batterie auf.


das ist jetzt alles was ich zu dem parkplatz zu sagen weiss.

die anderen fragen sind ja schon richtig beabtwortet.


gruss
Najib


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Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ [Re: Roland] #111451
19/09/10 09:27 PM
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Hallo Roland,
ich muss dir noch mitteilen, dass es hier im Forum unterschiedliche Auffassungen gibt:
1. die 90Tage Hardlinerversion des Najib
2. die Liga der "geht auch länger" um wanderer, meiner Wenigkeit und der nicht genannten stillen Ja-so-ist-es-Sager-Liga

Wenn du 5 mal 3 Wochen kommen willst, ist das für den HJ 60 kein Problem, aber nach Auffassung der Hardliner eines für dich....!
Gruß in den Süden
Walter

Last edited by walumaroc; 19/09/10 09:35 PM.
Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ [Re: walumaroc] #111454
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hallo

walter,

du bist anscheinend unfähig, einfaches deutsch zu verstehen.


also nocheinmal für dich:

als tourist hat man das recht, 90 tage/jahr in marokko zu verbringen.
man kann diese 90 tage in verschiedene abschnitte aufteilen, also rein und raus und rein und raus, bis die 90 tage voll sind.

in der praxis jedoch wird das nicht so streng gehandhabt. wenn man keine probleme in marokko verursacht hat, kann man davon ausgehen, dass man mit höchster wahrscheinlichkeit auch nach ablauf der 90 tage wieder eingelassen wird. man ist allerdings nicht dazu berechtigt aber es liegt letztendlich im ermessen des grenzbeamten.

das ist die information, die ich letzte woche aus dem mund des in chefchaouen für ausländerangelegenheiten zuständigen polzisten bekommen habe.

wenn du es ganz langsam liest, verstehst es vielleicht auch du, walter.
du kannst wohl nicht verstehen, dass das marokkanische verhältnis zum geschriebenen gesetz ein anderes ist, als deines. das zeigt, dass du in deinen jahren in marrakesch nichts über marokko gelernt hast.

für alle anderen: allerhöchstwahrscheinlich ist die wiedereinreise auch nach vollendeten 90 tagen kein problem.
es gibt jedoch keinen einzelfallgarantie.

gruss
Najib


ps: walter, weshalb kannst du keine ruhe geben?
hat dich die kleine niederlage so schwer getroffen, dass du keine ruhe geben kannst?

nachdem was ich so über's forum von dir mitbekomme, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass theos bericht über eien orientalischen abend mit dir, der wirklichkeit entspricht.


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Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ [Re: Najib] #111456
19/09/10 10:22 PM
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Hallo Najib,
das mit dem orientalischen Abend in Marrakech kannst du an anderer Stelle nachlesen.
walu

Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ [Re: Najib] #111457
19/09/10 10:28 PM
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Hallo Najib ,
ich vergaß das zu ergänzen:
Mit jeder Einreise bekommt man 90 Tage Aufenthaltsrecht....
so war und ist es bis heute - außer man hat etwas verbrochen!
Gruß Walu

Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ [Re: Najib] #111461
19/09/10 10:58 PM
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Hallo najib,
meinst du mit der "kleinen niederlage", die anzeige an die botschaft?!
du hast das nicht gemacht!
Aber lies mal hierzu bei "aufenthaltsrecht" nach!
Dann melde dich wieder! Ich freue mich immer, etwas von Dir zu hören!
Gruß Walu

Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ [Re: walumaroc] #111464
19/09/10 11:13 PM
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hallo


walter,
lass' es gut sein und nutze nicht jeden thread zur vermeintlichen wiederherstellung deines egos.

mach in "strukturierung des forums" und seiner mitglieder weiter.

ich gebe hier nur die gesetzeslage wieder und behaupte nicht, dass deine postings nicht stimmen. sie sind halt nicht vollständig, das ist alles. 90 tage/jahr steht im gesetz.
die 90 zage haben nichts mit den 180 tage für's auto zu tun.
wann akzeptierst du das endlich und verschonst uns von deiner besserwisserei.

lass' es gut sein!

gruss
Najib


Last edited by Najib; 19/09/10 11:26 PM. Reason: ergänzung

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Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ [Re: Najib] #111465
19/09/10 11:28 PM
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hallo najib,
ob das wort "besserwisserei" für mich angemessen ist, wage ich zu bezweifeln!
du weisst, dass ich im gegensatz zu dir darauf hinwies, dass die praxis so ist, dass jeder der einreist 90 tage bekommt....
du sagtest, dass jeder, der den stempel hebt entscheidet.....
das ist ein wenig vereinfachend, das würde schon an willkür grenzen .....
nun gut lassen wir es und gehen in die rubrik "strukturierung", wo ja auch schon einiges zu diskutieren ist...
walu

Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ [Re: walumaroc] #111466
19/09/10 11:39 PM
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Antwort auf:
du sagtest, dass jeder, der den stempel hebt entscheidet.....


ich gebe nur wieder, was mir redouan gesagt hat.

man kann natürlich deine aussage höher bewerten, als die eines für diese materie zuständigen polizisten. das sei aber jedem selbst überlassen.

gruss
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
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Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ [Re: Najib] #111468
19/09/10 11:54 PM
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hallo,
keiner weiss, was redouan gesagt hat.....!?
soviel ich weiss, sagte er : nur 90 tage im jahr
aber, du weisst selbst, dass das faktisch falsch ist!!
ich war in 2009 über sechs monate in Marokko!
Frag mal den Redouan warum? War ich illegal da?
Glaub nicht, da ich den Einreisestempel bekam!
Sonst wäre ich auch nicht eingereist!
walu

Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ [Re: Roland] #111490
20/09/10 08:16 AM
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Hallo Forumsteilnehmer,

hat jemand Adressen, Telefonnummern, emailadressen von Parkmoeglichkeiten, speziell von Ceuta (aber auch von Melilla)?

Alles, um mit den zustaendigen Personen in Kontakt zu treten waere sehr hilfreich.

Vielen Dank und hoffe auf weitere postings,
Roland

Last edited by Roland; 20/09/10 08:19 AM.
Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ [Re: Roland] #111495
20/09/10 12:25 PM
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Hallo Roland,

leider kann ich Dir nicht mit Telefonnummern helfen.
Es ist aber kein Problem dort geeignete Parkmöglichkeiten zu finden. Preise hast Du ja auch schon gehört.
Fahre einfach hin, kläre den Rest dort ab und lass den Wagen dort, wobei Du überlegen solltest ob Du einen freien Parkplatz (der Wagen ist dann Wind und Wetter ausgesetzt) oder eine Tiefgarage, die wahrscheinlich teurer ist, bevorzugst.


@Najib und Walter,

ich habe das marok. Ausländergesetz in seiner Ausführung von 11. November 2003 vorliegen.
(Wer mag kann es von mir zugemailt bekommen. Es ist jedoch in Originalschrift also arabisch.)
Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung haben zwei mal im Jahr (jeweils im halben Kalenderjahr) das Recht ohne diese max. bis zu 90 Tagen im Königreich zu verbleiben. Insges. also 180 Tage.

In der Tat ist es so, dass es in der Praxis oft anders gehandhabt wird!
Meist zugunsten der Touristen. Wer länger bleibt, d.h. mehr als 90 Tage in einem Halbjahr kann i.d.R. nicht durch eine kurzfristige Ausreie in eine der span. Exclaven wieder einen erneuten Aufenthaltsstatus erlangen sondern muß bis auf´s spanische Festland reisen.
Wer jedoch Glück hat mit dem Polizeibeamten der im Schalterhäuschen am Comuter sitzt kann u.U. jedoch trotzdem wieder einreisen.

Früher war die max. Aufenthalszeit einmal 90 Tage im Kalenderjahr. Dies ist auch noch weit verbreitete Meinung.


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ [Re: Thomas Friedrich] #111497
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Hallo Thomas,
danke für die Info.
Aber wenn einer von Beni Anzar nach Mellila über die Grenze läuft und dort sich für ein paar Tage ein schönes Hotel nimmt und dann wieder zurück läuft. Woher weiß der Grenzpolizist,wo dieser die letzten Tage war? Vielleicht hat dieser einen Schiffsausflug nach Algeciras, Gibraltar gemacht.. oder auch nicht!
Natürlich wäre es nicht der Sache dienlich, wenn er um 23.45 Uhr rüber geht, dort ein paar Biere trinkt(die kleinen) und dann um 00.30 wieder rein geht, um in Nador sich weiter zu vergnügen..
Das Leben ist kurz, nutze deine Zeit.
Gruß Walter

Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ [Re: walumaroc] #111510
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Antwort auf:
Aber wenn einer von Beni Anzar nach Mellila über die Grenze läuft und dort sich für ein paar Tage ein schönes Hotel nimmt und dann wieder zurück läuft. Woher weiß der Grenzpolizist,wo dieser die letzten Tage war? Vielleicht hat dieser einen Schiffsausflug nach Algeciras, Gibraltar gemacht.. oder auch nicht!



Genau Walter,
deswegen wird oft auch nur die Wiedereinreise direkt vom span. Festland aus akzeptiert. Aber wie gesagt, es hängt oft vom Beamten ab.


Beste Grüße
Thomas

In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ [Re: Thomas Friedrich] #111520
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Antwort auf:
ich habe das marok. Ausländergesetz in seiner Ausführung von 11. November 2003 vorliegen.
(Wer mag kann es von mir zugemailt bekommen. Es ist jedoch in Originalschrift also arabisch.)
Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung haben zwei mal im Jahr (jeweils im halben Kalenderjahr) das Recht ohne diese max. bis zu 90 Tagen im Königreich zu verbleiben. Insges. also 180 Tage.


womit das endgültig geklärt wäre.

nur redouan sollte einmal die fortbildung besuchen.


gruss
Najib


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Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ [Re: Najib] #111521
21/09/10 01:07 AM
21/09/10 01:07 AM
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theomarrakchi Offline
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theomarrakchi  Offline
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Hallo Najib,
Genauso ist es, und dies gilt fuer fast alle Laender auf der Welt.
Wer sich in einem Land mehr als 180 Tage im Jahr aufhaelt, benoetigt normalerweise eine Aufenthaltsgenehmigung, gilt als Resident und ist gleichzeitig steuerpflichtig.
Natuerlich wird dieses Gesetz immer und fast ueberall umgangen, und zahlreiche Laender druecken beide Augen zu, solange sich der Betreffende nichts zu Schulde kommen laesst.
Ein Rechtsanspruech auf mehr als 180 Tage pro Jahr als Tourist besteht jedenfalls nicht.
LG, Theo

Last edited by theomarrakchi; 21/09/10 01:08 AM. Reason: Schreibfehler

Bevor Du Dein Kamel dem Schutze Allahs anvertraust, binde es gut fest

www.ibiza-marrakech-express.com
Re: Langzeitparken in Marokko/Verzollen von KFZ [Re: theomarrakchi] #111523
21/09/10 03:11 AM
21/09/10 03:11 AM
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walumaroc Offline
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walumaroc  Offline
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@alle

"Natuerlich wird dieses Gesetz immer und fast ueberall umgangen, und zahlreiche Laender druecken beide Augen zu, solange sich der Betreffende nichts zu Schulde kommen laesst."

Nur Europa drückt keine Augen zu, wenn Marokkaner zu Besuch einreisen.......
ich sagte ja, dass Marokko sich nach Europa öffnet und zumindest die gleichen Einreiserechte gibt wie z.B. D den marokkanischen Gästen: hier sind es 2x90 Tage aufgeteilt auf zwei Halbjahre - genau gleich - aber mit Visum!
Nun verzichtete Marokko auf die Visumpflicht und weiss damit umzugehen, wenn Touristen mehrfach einreisen! Die zum Ausländergesetz vorliegenden Ausführungsbestimmungen existieren sicherlich....nur sind sie uns nicht bekannt, wie bisher das Ausländergesetz......
Gruß Walu


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