Re: verpflichtserklärung ?erfahrung?
[Re: maryelody]
#103273
11/03/10 01:01 AM
11/03/10 01:01 AM
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Saico
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Hallo zusammen,
meine Verlobte hat gestern den Bescheid für das Visum für unsere Eheschließung hier in D bekommen. Es ist definitiv so, dass ohne Verpflichtungserklärung die deutsche Botschaft kein Visum ausstellt. Kann man auch auf deren Seite nachlesen. Einen Termin für die Trauung hingegen muss man nicht im Voraus festlegen.
LG saico
Last edited by Saico; 11/03/10 01:04 AM.
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Re: verpflichtserklärung ?erfahrung?
[Re: Saico]
#103296
11/03/10 01:56 PM
11/03/10 01:56 PM
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maryelody
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............das ist korrekt, das Du dann eine Verpflichtungserklärung benötigst wenn Du keinen festen Termin bei dem Standesamt hast.
LG
Last edited by maryelody; 11/03/10 01:57 PM.
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Re: verpflichtserklärung ?erfahrung?
[Re: maryelody]
#103299
11/03/10 02:19 PM
11/03/10 02:19 PM
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Saico
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Hi maryelody,
das hat überhaupt nichts mit einem festen Termin zu tun und erstmal auch nichts mit der ABH. Natürlich können die sagen du brauchst keine Verpflichtungserklärung. Wenn du aber das Visum beantragst und legst keine Verpflichtungserklärung vor, dann werden die Antragsunterlagen erst gar nicht von der Botschaft angenommen und du kannst wieder nach Hause gehen. Ohne diese Verpflichtungserklärung gibt es kein Visum, ob mit, oder ohne Hochzeitstermin. Glaubs mir.
Liebe Grüße saico
Folgende Unterlagen sind für den Visumantrag vorzulegen: 1.Drei leserlich in Deutsch ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare 2.Vier biometrische Passfotos neuer Datums 3.Identitätskarte (CIN) (im Original und zwei Fotokopien). 4.Reisepass (im Original und zwei Fotokopien). 5.Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG Ihres zukünftigen Ehegatten zum Zwecke der Eheschließung (im Original und zwei Fotokopien) 6.Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse auf Niveau A1 des Europ. Referenzrahmens durch Zertifikat „Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts (im Original und zwei Fotokopien) 7.Marokkanische Ledigkeitsbescheinigung mit Übersetzung ins Deutsche (im Original und jeweils zwei Fotokopien) 8.Falls Sie bereits verheiratet waren und aktuell geschieden sind: Legalisiertes Scheidungsurteil mit Übersetzung ins Deutsche (im Original und jeweils zwei Fotokopien) 9.Legalisiertes polizeiliches Führungszeugnis mit Übersetzung ins Deutsche (im Original und jeweils zwei Fotokopien) 10.Nachweis des Standesamts in Deutschland, dass alle Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind. 11.Ein ausreichend frankierter und an Sie adressierter Briefumschlag
Last edited by Saico; 11/03/10 02:24 PM.
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Re: verpflichtserklärung ?erfahrung?
[Re: Saico]
#103301
11/03/10 02:44 PM
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maryelody
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Hallo Saico, das glaube ich Dir ja das es deine Erfahrung ist. Ich erzähle hier von meine Erfahrung in Berlin und wie es bei mir gelaufen ist. Es kommt darauf an wie man es angeht, da Fallentscheidungen. Du kannst es auch nachlesen. LABO Berlin Was ist beim Zuzug zum Verlobten zu beachten, wenn die Ehe in Deutschland geschlossen werden soll? Ich und meine Frau hatten auch das Problem mit der Botschaft bis ich mir das Schriftstück von der LABO geholt habe und es der Botschaft gesendet habe. Danach war der Weg frei für das Visum. LG
Last edited by maryelody; 11/03/10 02:45 PM.
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Re: verpflichtserklärung ?erfahrung?
[Re: maryelody]
#103312
11/03/10 03:14 PM
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Stanya
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hallo ihr lieben!
also verstehe ich richtig wenn meine mutter die verpflichtserklärung macht sie auch ein schreiben beilegt dass sie meine mutter ist und das übernimmt (beide verschiedene nachnamen) dieses schreiben ist selbst geschrieben und kein vordruck?
lg
Last edited by Stanya; 11/03/10 03:14 PM.
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