Re: deutsche 2.frau eines marokkanischen mannes?
[Re: Karamaus]
#103094
06/03/10 02:15 AM
06/03/10 02:15 AM
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Joined: Feb 2009
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nurija
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keine chance hier in deutschland zu heiraten oder ein visum zu bekommen oder ähnliches.....zumal es in deuschland verboten ist mehrere frauen zu haben... Salam alaikom, also das was ihr sagt ist nur zum Teil richtig. Wenn eine Frau im Ausland heiratet und es eine Poligame Ehe ist. WOBEI DIE ERSTE FRAU UM ERLAUBNIS GEFRAGT WERDEN MUSS. UND SIE MUSS ZUSTIMMEN, wird die Ehe auch in Deutschland anerkannt. Das Visum FZF wird ein problem werden, wenn aber nachgewiesem werden kann das es sich nicht um eine Scheinehe sondern um eine Liebesheirat handelt, wird der Mann ein Visum bekommen, die 1.) Ehefrau nicht, auch bei später beantragter FZF wird das von Deutschland abgelehnt. es Gibt FZF nur für einen Ehepartner. nach zulesen hier : http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html2. Frauen werden doch meistens nur Muslimas. Und das auch sehr selten heutzutage. Ich könnte das nicht. Meinen Mann teilen nie dazu bin ich zu eifersüchtig. wa salam nurija
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Re: deutsche 2.frau eines marokkanischen mannes?
[Re: Karamaus]
#103110
06/03/10 06:57 PM
06/03/10 06:57 PM
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Lyras
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In Deutschland kann ein Mann keine zweite Frau heiraten. Dies wird auch nicht anerkannt, da Mehrehe in Deutschland schlicht und ergreifend untersagt ist. Ausnahmen gibt es aber. Vielleicht hilft ein Text von Wikipedia weiter:
"...Grundsätzlich ist die Bigamie, also das Eingehen mehrerer Ehen, in Deutschland gemäß § 1306 BGB (vgl. Doppelehe) verboten und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (siehe § 172 StGB). Jedoch ist es nicht strafbar, dass eine Person mit mehreren Frauen oder Männern in einer Geschlechtsgemeinschaft zusammenlebt; man kann aber lediglich eine einzige staatlich anerkannte Ehe zur selben Zeit eingehen.
Allerdings sind die Folgen ehelicher Polygamie unter Umständen schützenswert, wenn sie im Ausland rechtmäßig zustande kam. So entschied das Oberverwaltungsgericht von Rheinland-Pfalz am 12. März 2004 unter dem Aktenzeichen 10 A 11717/03. OVG, dass die Ausländerbehörde der Stadt Ludwigshafen der Zweitfrau eines Irakers, der seit 1996 in der Bundesrepublik lebte, eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen hatte, auch wenn sie sich nicht auf das sog. Ehegattenprivileg berufen kann. Es ist ihr unzumutbar, dass nur sie aus dieser Lebensgemeinschaft herausgelöst würde, während die anderen beiden bleiben dürfen (Revision läuft). Derartige Urteile wurden von Politikern und einigen Medien jedoch heftig kritisiert......"
In Marroko gibt es (glaube ich) ein relativ neues Gesetz, welches vorschreibt, dass sich die erste Frau des Mannes vor Gericht einverstanden erklären muss und für die Zweitheirat dringende Gründe vorliegen müssen (z.B. schwere Krankheit der ersten Frau). Dieses wird aber wohl gut umgangen, durch eine Heirat in der Moschee.
Ich weiß nicht, ob ich das richtig verstanden habe. Möchtest Du heiraten, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu ermöglichen? Bitte, bitte nicht falsch verstehen. Ich glaube, dass es bestimmt äußerst schwierig ist, diese Ehe in Deutschland anerkennen zu lassen.
Viele Grüße.
Last edited by Lyras; 06/03/10 07:03 PM.
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Re: deutsche 2.frau eines marokkanischen mannes?
[Re: Karamaus]
#103114
06/03/10 09:24 PM
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Joined: Jul 2009
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Lyras
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.. Ich habe noch einmal gestöpert zu dem neuen Gesetzt in Marokko und dabei fogendes gefunden: "....Nach den Reformplänen des Königs wird die Polygamie in Marokko künftig nur noch in Ausnahmefällen zugelassen, die von einem Richter ausdrücklich genehmigt werden müssen. Danach darf sich ein Marokkaner nur noch in Fällen höherer Gewalt eine zweite Frau nehmen, zum Beispiel, wenn seine Gattin keine Kinder bekommen kann. Die erste Ehefrau bekommt in diesem Fall das Recht, sich scheiden zu lassen....."Das war aus einem Artikel von 2003 aus dem Stern: http://www.stern.de/politik/ausland/maro...wer-514344.html Ich hatte darüber aber auch woanders gelesen und eine marokkanische Freundin hatte mir davon erzählt. Ich glaube, die Pläne wurden umgesetzt. Weiß jemand mehr darüber?
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Re: deutsche 2.frau eines marokkanischen mannes?
[Re: samia_nadia]
#103134
08/03/10 12:57 AM
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Joined: Jan 2007
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guelyla
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es unmöglich ist einen verheirateten Mann(in dt gibts laut gesetz keine 2. frau)nach deutschland zu bringen,da müste sich der Mann in Marokko von seiner 1. frau scheiden lassen ,dann die andere in dt heiraten und dann nach der ffz wieder nach marokko gehen und die 1. wieder heiraten ,die dann aber die 2,wird "lach" etwas kompliziert. Genauso ist es. Es müsste sich von Nr 1 scheiden lassen, dann die deutsche Frau heiraten und dann könnte er nr 1 die dann nr 2 wäre wieder heiraten. Aber welcher Mann macht sich schon so einen Stress ??? LG
LG Marie
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Re: deutsche 2.frau eines marokkanischen mannes?
[Re: samia_nadia]
#106588
11/05/10 10:47 PM
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Joined: Mar 2009
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plapperschlange
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vielen dank für Eure reaktionen!
mich würde auch interessieren, ob in so einem fall (1 partner deutsch, 1 partner marokanisch, verheiratet) überhaupt für den deutschen partner ein ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden kann, wenn beide NUR in marokko heiraten möchten.
habe da widersprüchliche aussagen beim auswärtigen amt gelesen, zum einen, dass keine pflicht besteht, auch für den marokanischen partner das zeugnis auszustellen, dass aber andererseits der deutsche staat sichergehen möchte, dass auch eine im ausland geschlossene ehe aus deutscher sicht rehtsgültig und nicht anfechtbar sein soll, d.h. also, er will keine mehrehe, auch wenn es im anderen staat erlaubt ist.
ich sehe das aber als unnötigen eingriff in die persönlichkeitsrechte, denn, so lange man nicht in d verheiratet oder anerkannt werden will, sollte es doch dem deutschen staat egal sein, wenn man auf andere weise im ausland rechtsgültig heiratet?!?
wie seht Ihr das? hat jemand weitere, sichere infos? gibt es präzedenzfäälle / rechtsurteile?
viiiielen dank!
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