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deutsche 2.frau eines marokkanischen mannes? #103078
05/03/10 11:39 PM
05/03/10 11:39 PM
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marokko
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plapperschlange Offline OP
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marokko
hallo zusammen!

mich interessiert das thema 2. ehefrau:
1. wird eine ehe als zweite frau in d anerkannt, wenn die frau deutsche und der mann marokkaner ist? wie sieht es dann mit einem visum für d für den mann aus?
2. kann jemand von Euch aus eigener erfahrung berichten, mit welchen problemen zu rechnen ist?
3. gibt es besondere schwierigkeiten auf marokkanischer seite, wenn als 2. frau eine ausländerin geheiratet werden möchte?

viiielen dank für alle infos / reaktionen!

Re: deutsche 2.frau eines marokkanischen mannes? [Re: plapperschlange] #103082
06/03/10 12:04 AM
06/03/10 12:04 AM
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Besslama Offline
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Also Bigamie ist hier verboten..... ist also nicht möglich hier zu heiraten,wenn er schon drüben verheiratet ist,denn du brauchst bzw. er braucht ja eine Ledigkeitsnachweis in irgendeiner Form. Und ich bezweifel auch,das eine ehe hier anerkannt wird wenn zwei Fraeuen im spiel sind,aber da kenn ich mich nicht aus...also falls ich da was falsch verstanden habe tuts mir jetzt schon leid....

Re: deutsche 2.frau eines marokkanischen mannes? [Re: plapperschlange] #103083
06/03/10 12:06 AM
06/03/10 12:06 AM
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tahira Offline
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Hallo

also ich denke, eine Heirat in Deutschland ist schon ausgeschlossen, denn hierfür wird eine Ledigkeitsbescheinigung gefordert und die bekommt ein bereits verheirateter Mann normalerweise nicht.

Ansonsten würde ich dir empfehlen in muslimischen Frauenforen nach Infos zu suchen. Da gibt es manchmal Frauen die sich ihren Mann teilen. Die könnten evtl. was wissen.

Re: deutsche 2.frau eines marokkanischen mannes? [Re: tahira] #103084
06/03/10 12:12 AM
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Karamaus Offline
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keine chance hier in deutschland zu heiraten oder ein visum zu bekommen oder ähnliches.....zumal es in deuschland verboten ist mehrere frauen zu haben...

Re: deutsche 2.frau eines marokkanischen mannes? [Re: Karamaus] #103094
06/03/10 02:15 AM
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nurija Offline
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Original geschrieben von: Kara76
keine chance hier in deutschland zu heiraten oder ein visum zu bekommen oder ähnliches.....zumal es in deuschland verboten ist mehrere frauen zu haben...



Salam alaikom,

also das was ihr sagt ist nur zum Teil richtig. Wenn eine Frau im Ausland heiratet und es eine Poligame Ehe ist.
WOBEI DIE ERSTE FRAU UM ERLAUBNIS GEFRAGT WERDEN MUSS. UND SIE MUSS ZUSTIMMEN, wird die Ehe auch in Deutschland anerkannt. Das Visum FZF wird ein problem werden, wenn aber nachgewiesem werden kann das es sich nicht um eine Scheinehe sondern um eine Liebesheirat handelt, wird der Mann ein Visum bekommen, die 1.) Ehefrau nicht, auch bei später beantragter FZF wird das von Deutschland abgelehnt. es Gibt FZF nur für einen Ehepartner.
nach zulesen hier :
http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html
2. Frauen werden doch meistens nur Muslimas. Und das auch sehr selten heutzutage. Ich könnte das nicht. Meinen Mann teilen nie dazu bin ich zu eifersüchtig.
wa salam nurija

Re: deutsche 2.frau eines marokkanischen mannes? [Re: nurija] #103099
06/03/10 10:27 AM
06/03/10 10:27 AM
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Karamaus Offline
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na siehste so genau kann ich da nix sagen...is aber kompliziert....aber wer will schon die 2 frau sein...

Re: deutsche 2.frau eines marokkanischen mannes? [Re: Karamaus] #103110
06/03/10 06:57 PM
06/03/10 06:57 PM
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Lyras Offline
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In Deutschland kann ein Mann keine zweite Frau heiraten. Dies wird auch nicht anerkannt, da Mehrehe in Deutschland schlicht und ergreifend untersagt ist. Ausnahmen gibt es aber. Vielleicht hilft ein Text von Wikipedia weiter:

"...Grundsätzlich ist die Bigamie, also das Eingehen mehrerer Ehen, in Deutschland gemäß § 1306 BGB (vgl. Doppelehe) verboten und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (siehe § 172 StGB). Jedoch ist es nicht strafbar, dass eine Person mit mehreren Frauen oder Männern in einer Geschlechtsgemeinschaft zusammenlebt; man kann aber lediglich eine einzige staatlich anerkannte Ehe zur selben Zeit eingehen.

Allerdings sind die Folgen ehelicher Polygamie unter Umständen schützenswert, wenn sie im Ausland rechtmäßig zustande kam. So entschied das Oberverwaltungsgericht von Rheinland-Pfalz am 12. März 2004 unter dem Aktenzeichen 10 A 11717/03. OVG, dass die Ausländerbehörde der Stadt Ludwigshafen der Zweitfrau eines Irakers, der seit 1996 in der Bundesrepublik lebte, eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen hatte, auch wenn sie sich nicht auf das sog. Ehegattenprivileg berufen kann. Es ist ihr unzumutbar, dass nur sie aus dieser Lebensgemeinschaft herausgelöst würde, während die anderen beiden bleiben dürfen (Revision läuft). Derartige Urteile wurden von Politikern und einigen Medien jedoch heftig kritisiert.
....."

In Marroko gibt es (glaube ich) ein relativ neues Gesetz, welches vorschreibt, dass sich die erste Frau des Mannes vor Gericht einverstanden erklären muss und für die Zweitheirat dringende Gründe vorliegen müssen (z.B. schwere Krankheit der ersten Frau). Dieses wird aber wohl gut umgangen, durch eine Heirat in der Moschee.

Ich weiß nicht, ob ich das richtig verstanden habe. Möchtest Du heiraten, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu ermöglichen? Bitte, bitte nicht falsch verstehen. Ich glaube, dass es bestimmt äußerst schwierig ist, diese Ehe in Deutschland anerkennen zu lassen.

Viele Grüße.

Last edited by Lyras; 06/03/10 07:03 PM.
Re: deutsche 2.frau eines marokkanischen mannes? [Re: Lyras] #103111
06/03/10 07:31 PM
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Karamaus Offline
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ich glaube das soll hier wohl soetwas wie eine umfrage sein...u plapperschlange wollte nur wissen was wir davon halten...oder täusch ich mich da???

Re: deutsche 2.frau eines marokkanischen mannes? [Re: Karamaus] #103114
06/03/10 09:24 PM
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.. Ich habe noch einmal gestöpert zu dem neuen Gesetzt in Marokko und dabei fogendes gefunden:

"....Nach den Reformplänen des Königs wird die Polygamie in Marokko künftig nur noch in Ausnahmefällen zugelassen, die von einem Richter ausdrücklich genehmigt werden müssen. Danach darf sich ein Marokkaner nur noch in Fällen höherer Gewalt eine zweite Frau nehmen, zum Beispiel, wenn seine Gattin keine Kinder bekommen kann. Die erste Ehefrau bekommt in diesem Fall das Recht, sich scheiden zu lassen....."

Das war aus einem Artikel von 2003 aus dem Stern: http://www.stern.de/politik/ausland/maro...wer-514344.html

Ich hatte darüber aber auch woanders gelesen und eine marokkanische Freundin hatte mir davon erzählt. Ich glaube, die Pläne wurden umgesetzt. Weiß jemand mehr darüber?

Re: deutsche 2.frau eines marokkanischen mannes? [Re: Lyras] #103115
06/03/10 11:06 PM
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samia_nadia Offline
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salam und hallo,

Ja es ist tatsächlich so das der Mann das einverständniss der 1. frau braucht um in marokko eine zweite ehe eingehen zu können.Ich habe das selber bei einer guten freundin miterlebt.Sie muste vor gericht um da zu bestätigen das sie damit einverstanden ist und nichts dagegen hat.Es spielt dabei keine rolle ob sie keine kinder bekommen können(sie haben 4 zusammen).
ich kenne hier aber auch sehr viele brüder(das heisst mein mann kennt die:))die haben eine 2. frau heimlich geheiratet ,und die 1. hat viel später davon erfahren.Das ging nur weil sie in der moschee geheiratet haben und sie da keine papiere oder einverständniss der 1. frau brauchen.Selbst meine putzhilfe hat das erlebt mit ihrem mann. Wen die 1.Frau damit einverstanden ist dann kann der Mann auch auf dem standesamt,ganz offiziell die 2. heiraten und ins Familienstammbuch eintragen lassen.
Wie es dann aber mit der ffz für deutschland aussieht ,dazu kann ich nichts sagen,denke aber das es unmöglich ist einen verheirateten Mann(in dt gibts laut gesetz keine 2. frau)nach deutschland zu bringen,da müste sich der Mann in Marokko von seiner 1. frau scheiden lassen ,dann die andere in dt heiraten und dann nach der ffz wieder nach marokko gehen und die 1. wieder heiraten ,die dann aber die 2,wird "lach" etwas kompliziert.

wa salam samia


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Re: deutsche 2.frau eines marokkanischen mannes? [Re: samia_nadia] #103134
08/03/10 12:57 AM
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guelyla Offline
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es unmöglich ist einen verheirateten Mann(in dt gibts laut gesetz keine 2. frau)nach deutschland zu bringen,da müste sich der Mann in Marokko von seiner 1. frau scheiden lassen ,dann die andere in dt heiraten und dann nach der ffz wieder nach marokko gehen und die 1. wieder heiraten ,die dann aber die 2,wird "lach" etwas kompliziert.

Genauso ist es. Es müsste sich von Nr 1 scheiden lassen, dann die deutsche Frau heiraten und dann könnte er nr 1 die dann nr 2 wäre wieder heiraten. Aber welcher Mann macht sich schon so einen Stress ??? lachen5

LG


LG Marie
Re: deutsche 2.frau eines marokkanischen mannes? [Re: plapperschlange] #104037
27/03/10 12:11 AM
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plapperschlange Offline OP
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hallo,

erst einmal vielen dank für die infos!
es kam ziemlich genau das heraus, was ich mir gedacht habe...
und: nein, ich möchte nicht heiraten, um eine aufenthaltsgenehmigung für deutschland durch zu boxen, ich versuch gerade erst selber, hier in marokko fuß zu fassen, unabhängig von irgendwelchen männern...

was mich jedoch auch interessiert:
wie sieht es mit den 2. frauen in der realität aus? eigentlich ist die heirat nur erlaubt, wenn in allen belangen ein gleichgewicht herrschen wird... das stelle ich mir schwer vor...
kennt jemand von Euch frauen in dieser situation? sind sie glücklich?

würde gern weiter diskutieren, beschäftige mich intensiv mit der kultur und religion...

vielen dank!

Re: deutsche 2.frau eines marokkanischen mannes? [Re: plapperschlange] #104047
27/03/10 01:10 AM
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samia_nadia Offline
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salam plapperschlange,

ja ich kenne Frauen die in dieser situation sind,Und glaube mir es ist nicht leicht.Die frauen die ich kenne gehen gerade daran kaputt.

lg salam samia


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Re: deutsche 2.frau eines marokkanischen mannes? [Re: samia_nadia] #106588
11/05/10 10:47 PM
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marokko
vielen dank für Eure reaktionen!

mich würde auch interessieren, ob in so einem fall (1 partner deutsch, 1 partner marokanisch, verheiratet) überhaupt für den deutschen partner ein ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden kann, wenn beide NUR in marokko heiraten möchten.

habe da widersprüchliche aussagen beim auswärtigen amt gelesen, zum einen, dass keine pflicht besteht, auch für den marokanischen partner das zeugnis auszustellen, dass aber andererseits der deutsche staat sichergehen möchte, dass auch eine im ausland geschlossene ehe aus deutscher sicht rehtsgültig und nicht anfechtbar sein soll, d.h. also, er will keine mehrehe, auch wenn es im anderen staat erlaubt ist.

ich sehe das aber als unnötigen eingriff in die persönlichkeitsrechte, denn, so lange man nicht in d verheiratet oder anerkannt werden will, sollte es doch dem deutschen staat egal sein, wenn man auf andere weise im ausland rechtsgültig heiratet?!?

wie seht Ihr das? hat jemand weitere, sichere infos? gibt es präzedenzfäälle / rechtsurteile?

viiiielen dank!


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