Re: Erb-u. Sorgerecht bei unterschiedl. Konfessionen
[Re: Elvire]
#102787
25/02/10 03:54 PM
25/02/10 03:54 PM
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ThaiMaroc
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Ich meine das ich dies hier schonmal gelesen habe. Es gilt das recht in dem Land wo die Ehe gelebt wird. Hier auch ein Auszug wenn du in Marokko leben würdest und es zu einen SORGERECHT kommen sollte sorgerechts - regelungen Für gemeinsame Kinder können Sorgerechtsregelungen in einen Ehevertrag aufgenommen werden. Allerdings bedürfen sie, wenn die alleinige elterliche Sorge für einen Partner vorgesehen ist, in Deutschland des Beschlusses durch das Familiengericht. Einem entsprechenden Antrag wird vom Gericht bei Zustimmung des anderen Ehepartners regelmäßig stattgegeben.
In islamisch geprägten Ländern ist das Sorgerecht so geregelt, dass der Vater die gesetzliche Vertretung der Kinder, die Mutter das Erziehungsrecht hat. Im Fall einer Scheidung im Heimatland des Ehemannes muss also damit gerechnet werden, dass das Sorgerecht dem Vater zugesprochen wird bzw. er es laut Gesetz bereits hat. Das bedeutet, dass eine Ausreise der Kinder mit der Mutter nur mit der väterlichen Zustimmung möglich ist. Eine Vereinbarung im Ehevertrag, die vorsieht, dass die deutsche Mutter das Sorgerecht und die Reisefreiheit für die Kinder hat, ist nach Mitteilung deutscher Auslandsvertretungen im Konfliktfall nicht durchsetzbar.
Wie es mit Erbe ist , ist eine gute Frage die mich in Zukunft sicherlich auch beschäftigen wird. HIER AUCH NOCHMAL was ich vermutet hatte und gelesen Zweite Stufe: gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt: Haben die Ehegatten keine gemeinsame Staatsangehörigkeit, so ist das Recht des Staates maßgebend, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder während der Ehe zuletzt gehabt hatten, wenn einer von ihnen dort noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das bedeutet, dass auf Ehen, in denen zwei verschiedene Staatsangehörigkeiten vorliegen (z.B. deutsch/türkisch, türkisch/französisch) deutsches Recht angewandt wird, wenn die Familie in Deutschland zuletzt zusammengelebt hat. Diese Regelung gilt erst seit der Reform des internationalen Privatrechts im Jahre 1986. Eine Ehe zwischen einer deutschen Frau und einem türkischen Mann oder zwischen einer brasilianischen Frau und einem deutschen Mann richtet sich somit nach deutschem Recht, wenn die Paare in Deutschland leben. Das bedeutet aber auch, dass zum Beispiel auf eine deutsch/türkische Ehe, die in der Türkei geführt wurde, türkisches Recht angewendet wird, auch dann, wenn die deutsche Frau nach Deutschland zurückkehrt und hier ein deutsches Gericht anruft. wenn der gemeinsame Wohnsitz in Deutschland ist ,gilt das deutsche Recht. Was mich aber verwirrt in dem Satz ist das "deutsch/türkische Ehe ,in der Türkei geführt wurde, türkisches Recht angewendet wird" Heisst das nun das wenn man mal in der TÜrkei gelebt hattte oder das dort auch die Eheschliessung regestriert ist ????
Last edited by ThaiMaroc; 25/02/10 04:08 PM.
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Re: Erb-u. Sorgerecht bei unterschiedl. Konfessionen
[Re: bengel]
#102802
26/02/10 01:17 AM
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Elvire
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Hallo Pia, danke für die Infos. Ich habe im Forum mittels Suchmaschine einen "uralt" thread gefunden, der das Erbrecht ausführlich behandelt (hatte ich total vergessen, da für mich in 2003 nur die Frage "Schenkung möglich unter Christen/Muslimen" relevant war.) Unter "Marokkanisches Erbrecht" http://www.forum.marokko.net/ubbthreads.php?ubb=showflat&Number=33175&page=1ist (fast) alles nachzulesen, u. a. auch: ein(e) Nichtgläubige(r) darf nicht erben. Elvire
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Re: Erb-u. Sorgerecht bei unterschiedl. Konfessionen
[Re: kladden]
#102882
01/03/10 04:31 PM
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bengel
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Klaus, sowas kann man denken, aber man sollte es niemals sagen. .... Lg Roy
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Re: Erb-u. Sorgerecht bei unterschiedl. Konfessionen
[Re: kladden]
#102895
01/03/10 06:34 PM
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bengel
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keine angst klaus, ich hab das auch vollig legitim aufgefasst. ich glaube, wenn meine frau eines tages "vielleicht" mal hier her kommt, wird sie auch nicht gerade positiv überrascht sein... KALTES DEUTSCHLAND ... und ich meine gewiss nicht die temperatur damit! ich kann dir gewiss folgen, dazu brauchst du kein statement aber "du steckst in keinem anderen menschen drin", halt ich ja etwas für ein gerücht **hust** ... würde wahrscheinlich keiner eines paares für gut empfinden **smile** ....... nein spaß bei seite .. da hast natürlich völlig recht mit dieser aussage.. lg roy
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