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ehevisum beantragen #100490
09/01/10 10:54 PM
09/01/10 10:54 PM
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chatwachmeister Offline OP
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hallo leute,ich habe seit 2 jahren eine verlobte in marokko (fes)und will endlich meine verlobte hier in deutschland heiraten.da ich in moment vom arbeitslosen geld 2 lebe hat meine mutter die bürgschaft übernommen.die verlangen so einiges aber es ist zuschaffen.z.b das man sich vom standesamt sowas wie ein termin holt und dieses schrieftstück mit der bürgschaft nach marokko schickt.jetzt hätte ich gerne eure erfahrung wie ist das bewilligen die das ehevisum auch wenn ich in moment vom arbeitsosengeld 2 lebe?wie gesagt meine mutter hat die volle bürgschafft übernommen.danke schonmal in vorraus für eure hilfe.

Re: ehevisum beantragen [Re: chatwachmeister] #100492
09/01/10 11:15 PM
09/01/10 11:15 PM
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nurija Offline
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Also dann wünsche cih dir mal viel glück.
Das erste wenn ihr dann erstmla verheiratet seid. Deien Verlobte dann FRau hat keinen anspruch auf H4 erst nach 3 Monaten. Das ist seid ein Paar monaten neu. Das heisst deine Mutter darf komplett für sie aufkommen, weil sie ja die bürgschaft unterschrieben hat.

Das 2 te Ich hab das gehört weiss aber nicht ob das wirklichg stimmt. Wenn deine Verlobte dann Frau nicht innerhalb von 3 monaten in Deutschland arbeitet finden dann muss Sie Deutschland verlassen (DAS HAB ICH GEHÖRT ON DAS WAHR IST WeiSS ICH NICHT)

das 3 te. Die Ehe ist in Marokko nicht anerkannt, und es ist wohl auch nicht so einfach die anzuerkennen. Wenn du kein Muslim bist, weiss ich nicht ob die das in Marokko überhaupt anerkennen. Weil ein Muslima nur einen Muslim heirtaten darf. Und hier in Marokko sind die da schon ganz schön streng mit.

was salam nurija

Re: ehevisum beantragen [Re: nurija] #100496
10/01/10 12:00 AM
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chatwachmeister Offline OP
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ok danke für deine antwort,ich habe wohl zuwenig infos über mich gegeben ich bin deutscher konvetierter muslim seit 8 jahren.habe muslimische urkunde bekommen.also das meine verlobte wieder zurück gehen muss wenn sie keine arbeit findet darüber hätte mich das ausländeramt doch wohl infomiert.nee das glaube ich ehr weniger.das mit den 3 monaten bürgschafft das stimmt die muss meine mutter voll übernehmen.obwohl stimmt auch nicht ganz das ausländeramt hat gesagt die bürgschaft gild bis zur eheschließung danach ist sie meine frau und ich bin wieder für sie zuständigt.aber die frage war eigentlich ob die es bewilligen würden das ehevisum?

Re: ehevisum beantragen [Re: chatwachmeister] #100498
10/01/10 12:19 AM
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nurija Offline
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Salama alaikom Bruder
also mal zu den 3 monaten das ist schon tatsache das deine Frau dann keinen anspruch hat auf h4. Ob deine Mutter für sie aufkommen muss, weiss ich net geh ich aber mal von aus da sie ja die bürgschaft übernommen hat. Es ist sogar noich etwas schlimmer.
Wenn die arge erfährt das ihr geheiratet habt. Bzw du must ja mitteilen das du heiraten willst inchallah, sobald du den termin hast. Dann wird deine Miete durch 2 geteilt und die bekommst auch nur noch die halbe Miete. Das wurde bei mehreren Bekannten die ich hier aus dem Forum kenne schon so und zwar genauso gemacht.( laut sozialtext heisste es :" Ausländer die aus dem Ausland kommen haben die ersten 3 Monate keinen Anspruch auf leistung durch den Staat.) Die ersten 3 Monate kein Anspruch auf H4 leistung, oder sozial hilfe. und dann wird die der Miet gekürzt. ( wenn du ein wenig Googlest wirst du schon das passende finden.)

Zum anderen warum solltest du das Visum bzw deine Verlobte nicht bekommen. Wenn sie den Deutschtest gemacht hat. (wobei ich nicht weiss on sie da den Test machen muss wenn ihr ein HEiratsvisum beantragt.) Dann spricht doch nichts dagegen. Wobei ich sagen muss das ich in Marokk geheiratet habe, weil es einfacher ist vom Papierkram her.

Und wenn deine Mutter die Finazellenmittel hätte das zu bezahlen, bzw für deien Verlobte aufzu kommen, dann steht da ja nichts im weg. Inchallah werdet ihr schnell zusammen kommen und heiraten.

Aber inchallah werden die das Visum genehmigen wenn du alle vorrasusetztungen erfüllt hast.
wa salam nurija

Re: ehevisum beantragen [Re: nurija] #100502
10/01/10 01:08 AM
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chatwachmeister Offline OP
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wa alaikum salam,danke für die schnelle antwort schwester.ja das ist alles schon klar das mit den 3 monaten.und die wohnung die ich jetzt habe war ich auch vorher mit meiner ex frau drin.also von der größe her steht mir die wohnung alleine zu wie zu zweit zu.das ist kein problem.meine angst ist nur das die in rabbat sagen könnten das der sohn also ich vom harz 4 lebe und dann sagen wenn der mann davon lebt wird die frau wohl auch davon leben und lehnen das wohl möglich ab.inschallah ist das nicht der fall.mach bitte dua für mich und meine verlobte ok?baraka allah u fikum!

Re: ehevisum beantragen [Re: chatwachmeister] #100503
10/01/10 01:26 AM
10/01/10 01:26 AM
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samia_nadia Offline
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salam alaykum bruder,

Mach dir mal nicht zu sehr sorgen ,wen allah will dann werdet ihr zusammen kommen,Du weist doch alles ist vorgeschrieben.

Zum anderen ;ich hatte damals auch ein Hochzeitsvisum beantragt und meine mutter hat gebürgt,weil ich arbeitslos war.Es hat wunderbar geklappt und nach 3 monaten war mein mann da.Wir musten nur innerhalb von 3 monaten ,solange geht das hochzeitsvisum ,geheiratet haben.Aber auch das war kein problem.

möge allah euch helfen amin.


wa salam samia


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Re: ehevisum beantragen [Re: samia_nadia] #100505
10/01/10 02:05 AM
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wa alaikum salam,danke schwester.das ist sehr beruhigend.wäre schön wenn du recht behalten würdest.inschallah klappt es.allah macht leicht amin!

Re: ehevisum beantragen [Re: nurija] #100509
10/01/10 11:47 AM
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katiii Offline
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Original geschrieben von: nurija
Das 2 te Ich hab das gehört weiss aber nicht ob das wirklichg stimmt. Wenn deine Verlobte dann Frau nicht innerhalb von 3 monaten in Deutschland arbeitet finden dann muss Sie Deutschland verlassen (DAS HAB ICH GEHÖRT ON DAS WAHR IST WeiSS ICH NICHT)


Hallo,
also das bezweifel ich!!! Mein Mann hat als einzige Auflage bekommen, innerhalb der Zeit der ersten Aufenthaltsgenehmigung B1 zu machen, ob er nen Job findet oder nicht ist egal, da ich als Ehepartner ja für ihn aufkommen muss. Wann er den B1 Kurs macht ist auch egal, er muss nur nachweisen das er ihn gemacht hat.
Lg Kati

Re: ehevisum beantragen [Re: katiii] #100514
10/01/10 05:59 PM
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Also so einfach ist das mit dem Standesamt nicht. Du brauchtst dort so einiges an Unterlagen, diese legalisiert von der Botschaft, teilweise überbeglaubigt, sowie übersetzt von einem in D beeidigten Übersetzer. Mit diesen Unterlagen beantragt der Standesbeamte beim zuständigen Oberlandesgericht die Befreiung zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deine Verlobte, da dies normalerweise die Botschaft sehen will. Die Liste kann ich gerne posten. Aber stell dich, bzw. deine Verlobte auf einiges an Wegen und Erledigungen ein. Und es ist auch nicht ganz billig. Sorry, dass ich das dir jetzt so schreibe, weil bestimmt nicht gerade ermutigend. Was ich aber dir mutmachendes sagen möchte ist, dass es mit Sicherheit zu schaffen ist. Aber es braucht Ausdauer und Geduld.

LG
saico

Last edited by Saico; 10/01/10 06:07 PM.
Re: ehevisum beantragen [Re: katiii] #100516
10/01/10 06:09 PM
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nurija Offline
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Original geschrieben von: katiii
Original geschrieben von: nurija
Das 2 te Ich hab das gehört weiss aber nicht ob das wirklichg stimmt. Wenn deine Verlobte dann Frau nicht innerhalb von 3 monaten in Deutschland arbeitet finden dann muss Sie Deutschland verlassen (DAS HAB ICH GEHÖRT ON DAS WAHR IST WeiSS ICH NICHT)


Hallo,
also das bezweifel ich!!! Mein Mann hat als einzige Auflage bekommen, innerhalb der Zeit der ersten Aufenthaltsgenehmigung B1 zu machen, ob er nen Job findet oder nicht ist egal, da ich als Ehepartner ja für ihn aufkommen muss. Wann er den B1 Kurs macht ist auch egal, er muss nur nachweisen das er ihn gemacht hat.
Lg Kati


hallo kati ich sag ja das ich das ghehört habe. Und das mit den 3 monaten keinen anspruch auf h4 stimmt defenitiv. Das hab ich bei mehreren aus meinem bekannten kreis schon gehört. Richtig wenn ein/e deutsche heiratet einen ausländer nicht in deutschladn war vor der heirate( sprich zur heirat eingereist ist) dann haben diese ausländer keinen ansprcuh auf h4 und wenn der deutsche ehepatner h4 bezieht wird die miete auch noch um den mietanteil des ausländischen ehepatners gekürzt. Bespiel:
Eine frau B bezieht h4 heiratet in deutschland. EIne unterhaltsgenehmigung seitens freuden oder vrewanten liegt vor!!!!!!!! Es kommt zur eheschliessung.
Dann muss das sofort beim amt bekannt gemacht werden das man an Tag X vorhat zu heiraten und der zukünftige ehepatner an tag X einreisen wird. Damit die Vermählung statt finden kann.
An dem tag der eheschliessung muss Frau B die heiratsurkunde vorlege, und bekannt machen das sie nun vermnählt ist. Das der Ehemann Herr b und sie jetzt zusammen wohnen.
Daraufhin wird die MIete sofern frau B keine Kinder hat durch 2 geteilt. Und direkt abgezogen. Da Frau B ja jetzt nicht mehr alleine Wohnt. Herr B hat aber die ersten 3 Monate keinen anspruch h4. Den es liegt ja eine Unterhaltsverpflichtung vor. Und genau darauf beziehen sich in diesem Fall die Ämter. Wenn in Marokko geheiratet wurde liegt keine Unterhaltsverpflichtung vor, aber trotzdem gibt es keinen anspruch auhc H4 die ersten 3 mOnate.
Was Frau B versuchen kann ist das Sie mit ihrem Mann zusammen Sozialhilfe für ihren Mann beantragt.

So nun genug damit ich wünsche euch einen schönen Tag. wa salam nurija

Re: ehevisum beantragen [Re: nurija] #100519
10/01/10 07:47 PM
10/01/10 07:47 PM
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katiii Offline
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Original geschrieben von: nurija
Original geschrieben von: katiii
Original geschrieben von: nurija
Das 2 te Ich hab das gehört weiss aber nicht ob das wirklichg stimmt. Wenn deine Verlobte dann Frau nicht innerhalb von 3 monaten in Deutschland arbeitet finden dann muss Sie Deutschland verlassen (DAS HAB ICH GEHÖRT ON DAS WAHR IST WeiSS ICH NICHT)


Hallo,
also das bezweifel ich!!! Mein Mann hat als einzige Auflage bekommen, innerhalb der Zeit der ersten Aufenthaltsgenehmigung B1 zu machen, ob er nen Job findet oder nicht ist egal, da ich als Ehepartner ja für ihn aufkommen muss. Wann er den B1 Kurs macht ist auch egal, er muss nur nachweisen das er ihn gemacht hat.
Lg Kati



hallo kati ich sag ja das ich das ghehört habe. Und das mit den 3 monaten keinen anspruch auf h4 stimmt defenitiv. Das hab ich bei mehreren aus meinem bekannten kreis schon gehört. Richtig wenn ein/e deutsche heiratet einen ausländer nicht in deutschladn war vor der heirate( sprich zur heirat eingereist ist) dann haben diese ausländer keinen ansprcuh auf h4 und wenn der deutsche ehepatner h4 bezieht wird die miete auch noch um den mietanteil des ausländischen ehepatners gekürzt. Bespiel:
Eine frau B bezieht h4 heiratet in deutschland. EIne unterhaltsgenehmigung seitens freuden oder vrewanten liegt vor!!!!!!!! Es kommt zur eheschliessung.
Dann muss das sofort beim amt bekannt gemacht werden das man an Tag X vorhat zu heiraten und der zukünftige ehepatner an tag X einreisen wird. Damit die Vermählung statt finden kann.
An dem tag der eheschliessung muss Frau B die heiratsurkunde vorlege, und bekannt machen das sie nun vermnählt ist. Das der Ehemann Herr b und sie jetzt zusammen wohnen.
Daraufhin wird die MIete sofern frau B keine Kinder hat durch 2 geteilt. Und direkt abgezogen. Da Frau B ja jetzt nicht mehr alleine Wohnt. Herr B hat aber die ersten 3 Monate keinen anspruch h4. Den es liegt ja eine Unterhaltsverpflichtung vor. Und genau darauf beziehen sich in diesem Fall die Ämter. Wenn in Marokko geheiratet wurde liegt keine Unterhaltsverpflichtung vor, aber trotzdem gibt es keinen anspruch auhc H4 die ersten 3 mOnate.
Was Frau B versuchen kann ist das Sie mit ihrem Mann zusammen Sozialhilfe für ihren Mann beantragt.

So nun genug damit ich wünsche euch einen schönen Tag. wa salam nurija



Das mit dem Anspruch auf H4 habe ich ja auch nicht abgestritten. Denn das stimmt ja(teilweise)und wenn der deutsche Ehepartner zu "viel" verdient gibts nach 3Monaten auch nix und Deutschkurse müssen in voller höhe bezahlt werden...
Lg Kati

Last edited by katiii; 10/01/10 07:48 PM.

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