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Aufenthaltsgesetz: Nachziehende ausländische Ehega #83318
13/01/08 03:57 PM
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Öffentliche Petitionen – bitte unterzeichnen auch sie.
Aufenthaltsgesetz: Nachziehende ausländische Ehegatten

Aufenthaltsgesetz: Nachziehende ausländische Ehegatten
Eingereicht durch: Tobias Krafczyk am Donnerstag, 27. Dezember 2007

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, § 28 Abs. 1 Satz 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zu streichen, damit für nachziehende ausländische Ehegatten zu Deutschen das Erfordernis der vorherigen Sprachkenntnis ersatzlos entfällt.

Begründung:
Das Grundgesetz sieht in §6 einen besonderen Schutz von Ehe und Familie vor.

In der Diskussion um die Vereinbarkeit der Forderung nach Deutschkenntnissen vor Nachzug des Ehegatten ins Bundesgebiet wurde als Hauptargument angeführt, dass aus §6 GG nicht das Recht abgeleitet werden könne, die Ehe im Bundesgebiet zu führen. Dieses Argument trifft jedoch nur auf Personen zu, die ihre familiären, kulturellen und ethnischen Verwurzelungen nicht in Deutschland haben. Einem Deutschen Staatsbürger in diesem Zusammenhang zuzumuten, seine Ehe in einem für ihn fremden Land zu führen, nur damit er den Schutz durch §6 GG erfahren kann, ist im Hinblick auf die Zweck-Mittel-Relation bei diesem Grundrechtseingriff unverhältnismäßig. Auf die ""besondere Entfaltung"" von §6 GG im Hinblick auf den Ehegattennachzug zu Deutschen wird schließlich auch in den Richtlinien PGZU- 128 406/1 Rn 190 verwiesen!

Das 2. Hauptargument war der Schutz vor einem ""Abgleiten"" des Ehegatten in Deutschland in kulturelle Parallelwelten, in denen kein Deutsch gesprochen wird. Beim Ehegattennachzug zu Deutschen Staatsbürgern ist diese Gefahr jedoch als äußerst gering anzunehmen, da sich der nachziehende Ehegatte naheliegenderweise im Lebensumfeld des Deutschen bewegen wird. Statistisch verkehren Deutsche Staatsbürger jedoch im Regelfall nicht in kulturellen Parallelwelten, so dass an dieser Stelle auch das 2. Hauptargument für diese Konstellation des Ehegattennachzugs nicht zutreffend ist.

Hauptargument 3 Schutz vor Zwangsverheiratungen: In der bundesdeutschen Kultur- und Wertevorstellung sind Zwangsverheiratungen nicht denkbar; außerdem bleibt die Frage nach der Zulässigkeit, alle Ehepartner unter ""Generalverdacht"" einer Zwangsheirat zu nehmen und daraus härtere Zuzugsvoraussetzungen allen aufzuerlegen.


Bitte unterzeichnen auch sie diese Petition: http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bunde...?PetitionID=598

Re: Aufenthaltsgesetz: Nachziehende ausländische Ehega [Re: Claudia Poser] #83321
13/01/08 04:05 PM
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Nein, werte Fr. Poser,
diese Petition werde ich nicht unterzeichnen,
denn bei allem Für und Wider finde ich es außerordentlich wichtig
und sinnvoll, das der "Nachziehende" wenigstens in Ansätzen die deutsche Sprache beherrscht.

lg

Re: Aufenthaltsgesetz: Nachziehende ausländische E [Re: Claudia Poser] #83322
13/01/08 06:06 PM
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hallo

claudia, der link bringt einen 404 fehler. da scheint was mit der adresse nicht zu stimmen. wenn man die homepage aufruft, findet man die petition nicht.

für das verständnis, was man da unterschreibt wäre es wichtig, zu wissen, was wie in den Richtlinien PGZU- 128 406/1 Rn 190 geregelt ist.

man hat ja glück, dass deutschland so gut wie einsprachig ist.
wie die argumentation in der schweiz, in der es ja möglich ist, dass ein genfer eine baslerin heiraten will, aussehen würde, wäre mal interessant.

gruss
Najib


Last edited by Najib; 13/01/08 06:10 PM. Reason: nachtrag

um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

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Re: Aufenthaltsgesetz: Nachziehende ausländische Ehega [Re: Claudia Poser] #83323
13/01/08 06:26 PM
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Hallo Claudia,

 Antwort auf:
Schutz vor einem ""Abgleiten"" des Ehegatten in Deutschland in kulturelle Parallelwelten, in denen kein Deutsch gesprochen wird. Beim Ehegattennachzug zu Deutschen Staatsbürgern ist diese Gefahr jedoch als äußerst gering anzunehmen, da sich der nachziehende Ehegatte naheliegenderweise im Lebensumfeld des Deutschen bewegen wird. Statistisch verkehren Deutsche Staatsbürger jedoch im Regelfall nicht in kulturellen Parallelwelten, so dass an dieser Stelle auch das 2. Hauptargument für diese Konstellation des Ehegattennachzugs nicht zutreffend ist.


Dies stimmt meines Erachtens nur bedingt. Migranten war es noch vor wenigen Jahren möglich, die deutsche Staatsangehörigkeit völlig ohne Sprachtest und bis März 2007 nur mit einem A2-Niveau (äußerst geringe Deutschkenntnisse) zu erhalten. Sehr viele derer, die in diesen Jahren eingebürgert worden sind, suchen sich einen Ehegatten/eine Ehegattin im Heimatland. Wenn nun der Ehegatte/die Ehegattin nach Deutschland kommt, ist ein "Abgleiten des Ehegatten in kulturelle Parallelwelten, in denen kein Deutsch gesprochen wird", sehr wohl möglich.

Auch ich bin der Meinung, dass es zumutbar ist, vor der Familienzusammenführung minimale Deutschkenntnisse (denn mehr wird nicht verlangt!) zu erwerben. Nicht zuletzt dient es dem Schutz der zugewanderten Ehepartner.

 Antwort auf:
Hauptargument 3 Schutz vor Zwangsverheiratungen: In der bundesdeutschen Kultur- und Wertevorstellung sind Zwangsverheiratungen nicht denkbar;


Aus oben aufgeführten Gründen trifft auch dieses Argument nur bedingt zu! Und es ist meines Erachtens naiv zu glauben, dass nur, weil der in Deutschland lebende Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit hat, eine Zwangsverheiratung nicht möglich wäre.



Herzliche Grüße
Siri

Last edited by Siri; 13/01/08 06:30 PM. Reason: letzten Abschnitt hinzugefügt

Es ist schon alles gesagt! Nur noch nicht von allen. (Karl Valentin)
Re: Aufenthaltsgesetz: Nachziehende ausländische E [Re: Siri] #83357
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Ich hoffe der Link geht jetzt.

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=598

Sicher ist es wichtig die Deutsche Sprache zu lernen, aber der Test A1 des Goethe Institutes sollte dann auch in D anerkannt werden, was derzeit leider nicht überall der Fall ist.

Claudia

Re: Aufenthaltsgesetz: Nachziehende ausländische Ehega [Re: Claudia Poser] #83358
15/01/08 01:53 AM
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 Antwort auf:
aber der Test A1 des Goethe Institutes sollte dann auch in D anerkannt werden, was derzeit leider nicht überall der Fall ist.


Ersuche um seriöse Quellenangabe dieser Behauptung,
da ich der nicht grundlosen Meinung bin,
das auf Bundesebene beschlossene Gesetze auch bundesweit
gleich gelten!
Nicht umsonst werden die Prüfungskriterien (z. B. in Rabat)
so streng eingehalten.

lg

Re: Aufenthaltsgesetz: Nachziehende ausländische Ehega [Re: Claudia Poser] #83395
17/01/08 08:13 PM
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Hallo zusammen!

1. Ich finde es wichtig und richtig,dass der nachziehende Ehepartner die Sprache des Landes in welches er zieht,zumindest im Ansatz kann!

2. Laut der Homepage der Deutschen Botschaft in Rabat ist nicht zwingend erforderlich das Zertifikat des Goethe Instituts zu haben,es reicht auch,die Kenntnisse direkt bei dem deutschen Konsulat nachzuweisen.

http://www.rabat.diplo.de/Vertretung/rab...perty=Daten.pdf


Mit freundlichen Grüßen

LeVonW


Jeder kann wütend werden, das ist einfach. Aber wütend auf den Richtigen zu sein, im richtigen Maß, zur richtigen Zeit, zum richtigen Zweck und auf die richtige Art, das ist schwer.
Aristoteles
Re: Aufenthaltsgesetz: Nachziehende ausländische Ehega [Re: LeVonW] #83402
18/01/08 01:23 AM
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Vollkommen deiner Meinung @LeVonW,
allerdings ist es sehr schwer, ohne dementsprechende Ausbildung diesen Nachweis zu erbringen.
Den Beweis kannst du täglich bei der Deutschen Botschaft in Rabat bzw. bei den Prüfungen im Götheinstitut mitverfolgen, denn dort spielen sich, ohne Übertreibung, wahre Dramen ab.

Umso mehr regen mich solche unwahren Behauptungen, wie von Fr. Pfoser verbreitet auf, weil sie nicht nur unwahr, sondern bei manchen auch falsche Hoffnungen schürt.

 Antwort auf:
aber der Test A1 des Goethe Institutes sollte dann auch in D anerkannt werden, was derzeit leider nicht überall der Fall ist.


lg

Re: Aufenthaltsgesetz: Nachziehende ausländische E [Re: Khadijas_Mann] #83406
18/01/08 03:07 AM
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hallo

mal ganz abgesehen davon, ob ein paar brocken deutsch nützlich sind oder ob es darauf ankommt, dass die betreffende person tatsächlich deutsch in deutschland lernen will, hätte ich da auch mal eine frage.
wie wäre das, wenn ich mit meiner famillie nach deutschland zurück wollte und meine frau sich weigern würde deutsch zu lernen und den test abzulegen?
müssten meine fünf jungs dann ohne mutter auskommen?
das würde ja ziemlich teuer für den staat.

gruss
Najib


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Re: Aufenthaltsgesetz: Nachziehende ausländische E [Re: Najib] #83423
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Hallo Najib!

 Original geschrieben von: Najib
wie wäre das, wenn ich mit meiner famillie nach deutschland zurück wollte und meine frau sich weigern würde deutsch zu lernen und den test abzulegen?
müssten meine fünf jungs dann ohne mutter auskommen?
das würde ja ziemlich teuer für den staat.


Deine fünf Jungs müssten nicht unbedingt ohne die Mutter auskommen,denn deine Jungs sind ja auch ihre Jungs und könnten dann ja bei der Mutter in Marokko bleiben. ;\)

Ich finde nach wie vor,dass es sinnvoll ist die Sprachkenntnisse zu prüfen.Es ist für die nachziehenden einfacher,wenn schon Grundbegriffe vorhanden sind.Eine leichte Kommunikation möglich ist.Erfahrungen zeigen,dass viele der Leute die hier her kommen und kein Deutsch können (leider vorallem die Frauen) auch nach Jahren in Deutschland sich nicht verständigen können.Nicht mal die einfachsten Dinge benennen können.Vollkommen abgekapselt sind.Ist es da nicht sinnvoller,wenn sie schon ihr Land verlassen und in ein ohnehin schon "kaltes" Land gehen "müssen",wenn sich die Menschen dann wenigstens ein bißchen verständigen können?

Liebe Grüße

LeVonW


Jeder kann wütend werden, das ist einfach. Aber wütend auf den Richtigen zu sein, im richtigen Maß, zur richtigen Zeit, zum richtigen Zweck und auf die richtige Art, das ist schwer.
Aristoteles
Re: Aufenthaltsgesetz: Nachziehende ausländische E [Re: LeVonW] #83425
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Hallo LeVonW,

 Antwort auf:
Es ist für die nachziehenden einfacher,wenn schon Grundbegriffe vorhanden sind.Eine leichte Kommunikation möglich ist.Erfahrungen zeigen,dass viele der Leute die hier her kommen und kein Deutsch können (leider vorallem die Frauen) auch nach Jahren in Deutschland sich nicht verständigen können.Nicht mal die einfachsten Dinge benennen können.Vollkommen abgekapselt sind.


Da hast du völlig Recht. Es sind häufig die Ehefrauen, die auch nach Jahren in Deutschland nicht ausreichend Deutsch können. Sehr oft auch dadurch verursacht, dass sie zwar einen Deutschkurs beginnen, wenn sie nach Deutschland kommen, dann aber recht schnell schwanger werden (wird ja auch meist erwartet!) und nach der Geburt keine Möglichkeit mehr haben, weiter einen Deutschkurs zu besuchen. Solange das Kind klein ist, sind sie ans Haus gebunden, kümmern sich um Haushalt und Kind, und wenn dann noch ein zweites oder ein drittes Kind kommt, ist der Deutschkurs in weite Ferne gerückt.

LG
Siri


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Re: Aufenthaltsgesetz: Nachziehende ausländische E [Re: Najib] #83426
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Hallo Najib,


 Antwort auf:
wie wäre das, wenn ich mit meiner famillie nach deutschland zurück wollte und meine frau sich weigern würde deutsch zu lernen und den test abzulegen?
müssten meine fünf jungs dann ohne mutter auskommen?
das würde ja ziemlich teuer für den staat.


Wieso wird das für den Staat teuer? Die Kinder haben doch einen Vater!

LG
Siri


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Re: Aufenthaltsgesetz: Nachziehende ausländische E [Re: Siri] #83427
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hallo

siri,

 Antwort auf:
Die Kinder haben doch einen Vater!


klar, aber wenn ich für die fünf sorgen muss, dann kann ich kaum arbeiten gehen.

gruss
Najib


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Re: Aufenthaltsgesetz: Nachziehende ausländische E [Re: Najib] #83428
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Hallo Najib!

Und deine Kinder können in Deutschland in den Kindergarten und in die Schule gehen.Und nachmittags kannst sie in einen Hort geben.

Stell dir vor.In Deutschland gibt es viele alleinerziehende Menschen,die den Spagat jeden Tag hinbekommen. ;\)

Liebem Gruß LeVonW


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Re: Aufenthaltsgesetz: Nachziehende ausländische E [Re: LeVonW] #83429
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hallo


hahahaha, levonw,
das hätte dann der feminismus für mich erkämpft.


gruss
Najib


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Re: Aufenthaltsgesetz: Nachziehende ausländische E [Re: Najib] #83436
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Hallo Najib!

Genau,dass hätte er. ;\)

Aber mal im Ernst.Bei Euch beiden wäre der Fall etwas anders.Da du schon seid Jahren in Marokko lebst,könnte deiner Frau das Visum verwehrt werden,egal ob mit oder ohne Sprachkenntnisse.

Im allgemeinen,darf dieses Visum nicht verwehrt werden,da dem deutschen Ehepartner nicht zuzumuten ist,in ein anderes Land wie Marokko auszuwandern und dort leben zu müssen.
Diese Regelung finde ich zwar "ätzend" aber so ist nun mal unser tolles Rechtssystem.
Und ich finde es immer noch SEHR sinnvoll,wenn der nachziehende Partner die Sprache zumindest im Ansatz beherrscht.Ich würde auch nicht nach Marokko gehen,ohne mich wenigstens ein wenig verständigen zu können.

Ich habe ein Jahr im Kosovo gelebt,und als ich dort hin gegangen bin,konnte ich nicht ein Wort albanisch.Ich war vollkommen auf meinen damaligen Freund angewiesen.Und der hat es nicht für "sinnvoll" gehalten mir albanisch bei zu bringen,weil ich dann ja selbstständiger geworden wäre.Das war keine einfache Zeit.Und so geht es leider noch immer vielen Frauen in Deutschland (leider sind es meistens Frauen,die davon betroffen sind).Sie können nicht mal die einfachsten Sätze sagen,und auch deswegen sind sie vollkommen isoliert.

Mit freundlichsten Grüßen

LeVonW


Jeder kann wütend werden, das ist einfach. Aber wütend auf den Richtigen zu sein, im richtigen Maß, zur richtigen Zeit, zum richtigen Zweck und auf die richtige Art, das ist schwer.
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Re: Aufenthaltsgesetz: Nachziehende ausländische E [Re: LeVonW] #83437
19/01/08 02:12 PM
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tina,

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Bei Euch beiden wäre der Fall etwas anders.Da du schon seid Jahren in Marokko lebst,könnte deiner Frau das Visum verwehrt werden,egal ob mit oder ohne Sprachkenntnisse.


bist du da sicher?

meine kinder sind ja deutsche ohne migrationshintergrund. ist der schutz der famillie nicht höher angesiedelt als das ausländerrecht?
ich kann mir nicht vorstellen, dass es zumutbar wäre, den kindern die mutter vorzuenthalten. genaues weiss ich allerdings nicht, da wir nicht mit dem gedanken nach deutschland umzusiedeln schwanger gehen und ich mich daher noch nicht damit beschäftigt habe.

zu dem, das du zu den wegsperrmöglichkeiten in d sagst, muss ich bemerken, dass mein haus, in das wir dann ziehen würden, auf dem lande steht. dort wäre das mit 5 kindern ein logistisches problem. der nächste kinderhort ist 10 km entfernt.
eine bekannte famillie von uns hat 3 kinder, davon 2 schon etwas grösser. die frau muss halbtags arbeiten, da sie sonst nicht weiss, wohin mit den kids.

wie man's auch macht, ohne mutter müsste der staat einspringen.

gruss
Najib


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Re: Aufenthaltsgesetz: Nachziehende ausländische Ehega [Re: Claudia Poser] #83440
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Sehr oft auch dadurch verursacht, dass sie zwar einen Deutschkurs beginnen, wenn sie nach Deutschland kommen, dann aber recht schnell schwanger werden (wird ja auch meist erwartet!) und nach der Geburt keine Möglichkeit mehr haben, weiter einen Deutschkurs zu besuchen.


Nett formuliert, aber oft nicht den Tatsachen entsprechend.

Tatsache ist doch oft, auch in verschiedenen Büchern nachzulesen,
das sogenannte Importbräute meistens von den hintersten Winkeln eines (moslemischen) Landes hierher kommen, und das der Ehemann gar nicht interessiert ist, das seine Frau Kontakt mit der (männlichen)Bevölkerung hat bzw. selbstständig wird.

Darum, bei allem Für und Wider, im Ansatz ein sicher sinnvolles Gesetz.

lg.

Re: Aufenthaltsgesetz: Nachziehende ausländische Ehega [Re: Khadijas_Mann] #83445
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Hallo,

 Antwort auf:
Tatsache ist doch oft, auch in verschiedenen Büchern nachzulesen,
das sogenannte Importbräute meistens von den hintersten Winkeln eines (moslemischen) Landes hierher kommen, und das der Ehemann gar nicht interessiert ist, das seine Frau Kontakt mit der (männlichen)Bevölkerung hat bzw. selbstständig wird.


Da hast du sicherlich Recht, so hart wollte ich es nun doch nicht ausdrücken.

Aber auch bei vielen Frauen, die eigentlich Deutsch lernen wollen und hier beruflich was machen wollen, läuft es oft so, dass sie nach der Hochzeit recht schnell schwanger werden und nach der Geburt des Kindes nicht weiter lernen können.
Denn da sind wir wieder bei Najibs "Problem": Die staatliche Kinderversorgung, vor allem für Kinder unter drei Jahren, ist völlig unzureichend.

Gruß
Siri


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Re: Aufenthaltsgesetz: Nachziehende ausländische Ehega [Re: Siri] #83447
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Denn da sind wir wieder bei Najibs "Problem": Die staatliche Kinderversorgung, vor allem für Kinder unter drei Jahren, ist völlig unzureichend.


Im Grunde hast du Recht, nur,
ich bin persönlich dagegen, das man Kinder unter 3 Jahren in einer staatlichen Einrichtung entsorgt.
Ja, entsorgt, denn entweder habe ich Kinder, weil ich sie wollte und sie auch dementsprechend erziehen will,
oder ich sorge entsprechend vor, das es eben zu keinem Kind kommt. Es heisst ja nicht umsonst, dass gerade die Ersten 3 Lebensjahre die wichtigsten und prägensten sind. Nicht geht in meinen Augen, das ich mir 5 Kinder "anschaffe", um dann zu sagen, lieber Staat (Öffentlichkeit)tue etwas,
sei es nun in finanzieller noch in obsorgender Angelegenheit.

lg.

Re: Aufenthaltsgesetz: Nachziehende ausländische E [Re: Khadijas_Mann] #83451
20/01/08 03:08 AM
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khadijas_mann,

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Nicht geht in meinen Augen, das ich mir 5 Kinder "anschaffe", um dann zu sagen, lieber Staat (Öffentlichkeit)tue etwas,
sei es nun in finanzieller noch in obsorgender Angelegenheit.


wenn ihr erst mal kinder habt, dann spendest du das kindergeld sicher einer wohltätigen organisation und dass ihr nicht im alter auf den staat angewiesen seid, plant ihr sicher auch mindestens 4 oder 5 kinder.
deine frau bleibt sicher die nächsten 15 jahre zuhause um die vielen kids auch richtig zu versorgen und kann dann auch richtig deutsch lernen. zeit genug hat sie ja dann.
das finde ich prima.


gruss
Najib



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Re: Aufenthaltsgesetz: Nachziehende ausländische Ehega [Re: Claudia Poser] #83459
20/01/08 05:15 PM
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wenn ihr erst mal kinder habt, dann spendest du das kindergeld sicher einer wohltätigen organisation und dass ihr nicht im alter auf den staat angewiesen seid, plant ihr sicher auch mindestens 4 oder 5 kinder.
deine frau bleibt sicher die nächsten 15 jahre zuhause um die vielen kids auch richtig zu versorgen und kann dann auch richtig deutsch lernen. zeit genug hat sie ja dann.
das finde ich prima.

Zu1: Ich habe schon 3 Kinder von meiner Ex, und die sind natürlich unter anderem mit Kindergeld gross geworden und jetzt schon selbstständig. Aber, wenn ich das richtig verstanden habe, geht es ja nicht um das Kindergeld, sondern um die Finanzierung und Erziehung der Kinder, und da sollte noch immer das eigene Einkommen die Hauptrolle spielen. So hart es klingen mag, kein Geld (Einkommen), keine Kinder!
Zu2: Nein, wir planen nicht 4 oder 5 Kinder, sondern 1,
und schon gar nicht zweck`s Altersvorsorge, denn das mache wir mit unserem Einkommen schon selber ;\)
Zu3: Meine Frau kann schon jetzt ziemlich gut Deutsch, macht wie schon erwähnt am 24.Jänner ihr B2-Zertifikat, und will, nach ihrer eigenen Aussage, sobald wie möglich durch Arbeit ihren finanziellen Teil zu unserer kleinen Familie beitragen.

lg.

Re: Aufenthaltsgesetz: Nachziehende ausländische E [Re: Khadijas_Mann] #83460
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Ich habe schon 3 Kinder von meiner Ex, und die sind natürlich unter anderem mit Kindergeld gross geworden und jetzt schon selbstständig. Aber, wenn ich das richtig verstanden habe, geht es ja nicht um das Kindergeld, sondern um die Finanzierung und Erziehung der Kinder, und da sollte noch immer das eigene Einkommen die Hauptrolle spielen.


das kindergeld kommt auch vom staat. ich nehme mal an, dass es auch in österreich nicht wie manna vom himmel fällt.
wenn du also staatliche hilfe zur erziehung und finanzierung ablehnst, kannst du jetzt ja so rund 100.000 euros an brot für die welt spenden, die freuen sich sicher.
aber du hast da etwas nicht richtig verstanden.
meine frage war, was denn wäre, wenn wir aus welchen gründen auch immer, nach deutschland umziehen müssten und meine frau wäre zu doof den deutschtest zu bestehen. es wäre mir dann nicht möglich als alleinstehender 5 kinder zu erziehen und nebenbei auch noch das geld um sie zu ernähren zu verdienen. es sei denn man bräuchte noch mehr schlüsselkinder in deutschland.
ausserdem fragen die babies meist nicht, ob es denn recht ist, dass sie gezeugt werden. die meisten kinder sind wohl unabsichtlich.
soll man die dann abtreiben? dann würde es ja ganz düster aussehen in deutschland. aus den kinderspielplätzen könnte man dann parkplätze für mobilitätshilfen machen und die rente könnte man ganz abschreiben.

denk doch erst mal nach, bevor du anderen das vorenthalten willst, das du selbst in anspruch nimmst.


gruss
Najib, der noch keinen staatlichen pfennig für seine kinder bekam und hofft, dass es auch so bleibt.


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Re: Aufenthaltsgesetz: Nachziehende ausländische Ehega [Re: Claudia Poser] #83461
20/01/08 06:15 PM
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ausserdem fragen die babies meist nicht, ob es denn recht ist, dass sie gezeugt werden. die meisten kinder sind wohl unabsichtlich.


Tut mir leid,
aber wo hast du denn dich in den letzten 50 Jahren versteckt.

Ohne, so wie du polemisch zu werden,
aber wenn alle deine Kinder tatsächlich "passiert" sind,
dann tust du aber noch mehr deine Kinder mir sehr leid.

lg.

Re: Aufenthaltsgesetz: Nachziehende ausländische E [Re: Khadijas_Mann] #83462
20/01/08 06:54 PM
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hallo

wir haben keine 50 jahre gebraucht für die kinder. 7 jahre haben gereicht. der erste war ein wunschkind, der zweite mehr oder weniger auch. die anderen kamen nach und nach, ohne dass wir es darauf angelegt hätten. die kamen unabsichtlich, was aber nicht heisst, dass sie nicht willkommen waren. leid tun müssten sie dir erst, wenn sie nicht geboren worden wären. so können sie immer noch etwas aus ihrem leben machen.
aber du willst doch nicht im ernst behaupten, dass im modernen österreich alle kinder wunschkinder sind. dann kann man also davon ausgehen, dass die abtreibungsquote in österreich gegen null geht. oder haben es sich die mütter, die abtreiben lassen, dann doch nochmal anders überlegt?
aber die frage, die du als polemisch empfindest, hast du noch nicht beantwortet: was machst du jetzt mit den 100.000 €, die du doch gar nicht willst?

gruss
Najib



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Re: Aufenthaltsgesetz: Nachziehende ausländische Ehega [Re: Claudia Poser] #83464
20/01/08 08:30 PM
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aber du willst doch nicht im ernst behaupten, dass im modernen österreich alle kinder wunschkinder sind.


Du willst es anscheinend wirklich nicht verstehen,
oder hast du noch nie von so etwas wie Condom, Pille usw. gehört.

Familienplanung hat auch etwas mit Vernunft zu tun,
nur manche sind damit nicht gar grossartig damit gesegnet.

lg.

Re: Aufenthaltsgesetz: Nachziehende ausländische Ehega [Re: Claudia Poser] #83475
20/01/08 11:53 PM
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@Najib

auch der Deutsche Staat ist sicher nicht so verbohrt,dass er 5 Kindern die Mutter nehmen würde.
Aber was denkst du denn im Allgemeinen über die Regelung?Nicht auf dich persönlich bezogen,sondern wirklich auf die breite Masse gemünzt?

liebe grüße LeVonW


Jeder kann wütend werden, das ist einfach. Aber wütend auf den Richtigen zu sein, im richtigen Maß, zur richtigen Zeit, zum richtigen Zweck und auf die richtige Art, das ist schwer.
Aristoteles
Re: Aufenthaltsgesetz: Nachziehende ausländische E [Re: LeVonW] #83507
22/01/08 03:21 AM
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tina,

wenn du wissen willst, was ich von dem gesetzt halte, dann muss ich sagen: gar nichts.
das war ein schnellschuss, um die volksseele zu beruhigen. ich weiss noch, wie es zustande kam, das ist ja noch nicht solange her. da war der skandal mit der rütli-schule in berlin und die ganze presse war vollgeschmiert damit. das volk hat sich erregt und die politik musste, da wiedermal irgendwelche wahlen vor der tür standen, handeln. also ist man auf die idee gekommen, dass ehegatten aus bestimmten (keinesfalls allen) ländern erst einen deutschtest ablegen müssen, bevor sie in den genuss des vom grundgesetz garantierten schutzes der famillie kommen.
ca 300 worte deutsch muss jetzt ein türkischer mann, der mit einer deutschen mit türkischem hintergrund zwangsverheiratet ist, auswendig lernen, bevor er nach deutschland darf.
was das aber an den problemen ändern soll, bleibt mir schleierhaft. was, wenn der marokkanische mann, obwohl er 300 worte deutsch gelernt hat, trotzdem nicht vor die haustür darf?
was, wenn die türkische frau trotzdem beim türken einkauft und nicht beim aldi?
das war ein schnellschuss nach dem motto: wasch mich, aber mach mich nicht nass. nicht umsonst ist ja wiedermal eine gruppe betroffen, die nicht wählen darf.
natürlich ist es nicht schlecht, wenn jemand in deutschland deutsch kann, aber zu sagen, wer 300 worte kann darf rein und wer nicht, der nicht, halte ich für blendwerk. jemand, der deutsch lernen will und die möglichkeit dazu hat, lernt auch in deutschland seine ersten 300 worte und jemand auf den das nicht zutrifft, dem helfen auch keine 300 worte aus der misere.

gruss
Najib


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Re: Aufenthaltsgesetz: Nachziehende ausländische Ehega [Re: Claudia Poser] #83544
23/01/08 07:18 PM
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marokkanische mann, obwohl er 300 worte deutsch gelernt hat,


Warte noch ein Jahr,
dann wird er/sie 1200 Wörter können müssen!!!

lg.

Re: Aufenthaltsgesetz: Nachziehende ausländische E [Re: Khadijas_Mann] #83550
23/01/08 10:13 PM
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dann wird er/sie 1200 Wörter können müssen!!!


und falls der/die mann seine/n frau in abhängigkeit halten will, dann hat er nur noch mehr grund den schlüssel 2-mal rum zudrehen, wenn er ausser haus geht. und falls die frau mit ihrem sprachschatz zum aldi geht, statt zum türken, dann beschweren sich die hinten in der schlange, wenn er/sie mit der/dem frau an der kasse quatscht.
und wenn die/der frau will, dass sein/ihr mann deutsch lernt und sich auch im deutschen umfeld bewegt, dann sind die 1200 worte genauso schnell, wenn nicht gar schneller in deutschland gelernt.
wenn die in der petition angegebenen probleme wirklich die hauptgründe sind, dann ist das gesetz die wirkungsloseste von allen wirkungslosen lösungen.
was es allerdings gut löst, ist die steuerung des zuzugs bezüglich der bildung des zuziehenden.
wer richtig gut lesen und schreiben kann, dazu noch in lateinischer schrift und in einer grösseren stadt lebt, hat wohl wesentlich mehr chancen den test zu bestehen, als ein/e ungebildete/r anatole oder rifia. das ist ein versteckter eingriff in die intimsphäre eines menschen. als deutsche/r darf man nicht mehr wie ein/e gleiche/r unter gleichen gleiche unter gleichen heiraten, sondern bei bestimmten personengruppen wird die heirat erschwert. das gesetz gilt ja auch nicht für alle welt. amerikanerinnen oder australier z.b. brauchen ja keinen sprachtest abzulegen.

ich finde, für einen staat, der als ersten artikel so einen schönen spruch, wie "die würde des menschen ist unantastbar", in seinem grundgesetz hat, ist das ein armutszeugnis.
der erste artikel hat ja keine einschränkungen, er heisst ja nicht: "die würde der menschen, die so sind wie wir, ist unantastbar"


gruss
Najib


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Re: Aufenthaltsgesetz: Nachziehende ausländische E [Re: Najib] #83554
24/01/08 12:57 AM
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das ist ein versteckter eingriff in die intimsphäre eines menschen. als deutsche/r darf man nicht mehr wie ein/e gleiche/r unter gleichen gleiche unter gleichen heiraten, sondern bei bestimmten personengruppen wird die heirat erschwert.


Wenn ein deutscher Staatsbürger einen Ausländer heiraten will,werden eh schon so viele Steine in den Weg gelegt,dass es doch wohl auf diesen Test auch nicht mehr ankommt.Natürlich ist es nicht mit 300 Worten getan.Aber es ist ein Anfang!

LG LeVonW


Jeder kann wütend werden, das ist einfach. Aber wütend auf den Richtigen zu sein, im richtigen Maß, zur richtigen Zeit, zum richtigen Zweck und auf die richtige Art, das ist schwer.
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Re: Aufenthaltsgesetz: Nachziehende ausländische E [Re: LeVonW] #83555
24/01/08 03:23 AM
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levonw,

mir ist das ja auch völlig wurscht. wie du schon sagst, selbst wenn meine frau keine 300 worte könnte, dürften wir zusammen nach deutschland ziehen.
ich sehe aber in 300 auswendig gelernten worten oder phrasen keinen nutzen für die intergration. schaden tut's zwar auch nicht, aber, wie schon gesagt, die würde des menschen wird immer beliebiger. ist es das wert für etwas, das nicht schadet?
das gesetz wurde nur gemacht, weil was gemacht werden musste, und erfüllt in dem sinn seinen zweck.
von mir aus kann es bleiben, oder auch nicht. es ist mir egal.

gruss
Najib


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