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Mietvertrag für Wohnung in Marokko

Posted By: Tarifa

Mietvertrag für Wohnung in Marokko - 05/05/08 08:06 PM

Ich (Europäer) beabsichtige im Süden von Marokko demnächst eine Wohnung bei einem marokkanischen Vermieter in Jahresmiete zu mieten. Der Mietzins beträgt ca. Dh 1500.- pro Monat.
Ist ein Mietvertrag (für mich) notwendig, oder genügt ein Handschlag. Auf was ist dabei besonders zu achten? Wenn Mietvertrag, wo diesen erstellen lassen? Zahlungsmodalitäten? Art der Miete?
Für Antworten und Hinweise danke ich zum voraus.
ANFA
Posted By: Alandalous

Re: Mietvertrag für Wohnung in Marokko - 05/05/08 08:29 PM

Gerade in Marokko: nie ein Vetrag per Handschlag abschließen! Genau so wie in Europa kannst und mußt Du Dein Mietvertrag gestalten!
Hier findest Du ein "contrat de location" in französisch, den Du benutzen kannst bzw. so verändern kannst wie Du es brauchst.
http://www.repimmo.com/modele_de_contrat.php
Der Mietvertrag kann zwischen Mieter und Vermieter ohne Notar bzw. sonstige Behörde erstellt werden.
Art der Miete und Zahlungsmodalitäten werden im Vertrag geregelt.
Mit dem Vertrag kannst du dann zur Polizei gehen um eine "carte de séjour" zu beantragen, diese gibt Dir dann die Möglichkeit länger als 3 Monate in Marokko zu verweilen!
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