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Arbeitssuche in Spanien oder Frankreich

Posted By: Charly

Arbeitssuche in Spanien oder Frankreich - 19/08/06 09:04 PM

Liebe Teilnehmer/innen,

ein Freund (24)aus einem kleinen Ort in der Nähe von Ait Amira, der vor zwei Jahren sein Geographiestudium mit Diplom erfolgreich abgeschlossen hat, hat mich gebeten beurteilt.

Er spricht arabisch, berberisch, französisch und spanisch, leider nicht englisch. Er hat gute Erfahrungen im Umgang mit Computern, mit Word for Windows, Excel, Internet etc. Aufgrund einer leitenden (ehrenamtlichen) Funktion in der Cooperativen seines Ortes besitzt er Organisationstalent, Führungsqualität und soziale Kompetenz.

Soweit mir bekannt ist, kann ein Marokkaner mit Arbeitsvertrag mit einem spanischen (französischen ?) Unternehmen eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung erhalten.

Ist diese Möglichkeit noch aktuell? Bei welchen Institutionen kann man sich informieren? Was kann man tun, wenn man noch keine Verwandten in Spanien hat? Gibt es hierfür spezielle Informationsforen bzw. Chaträume? Gibt es im Internet Jobbörsen, in denen Jobs für Marokkaner in Spanien (Frankreich) angeboten werden bzw. in denen man eine Jobsuche plazieren kann.

Ich würde mich freuen \:\) , sehr viele Anregungen zu erhalten, die ich an meinen Freund weiterleiten kann. Eine direkte Kontaktaufnahme von Marokkanern, die diesen Schritt erfolgreich hinter sich haben, ist möglich. Er ist auf Handy oder per e-mail erreichbar.

Charly M. aus München
Posted By: Thomas Friedrich

Re: Arbeitssuche in Spanien oder Frankreich - 20/08/06 12:16 PM

 Antwort auf:
Soweit mir bekannt ist, kann ein Marokkaner mit Arbeitsvertrag mit einem spanischen (französischen ?) Unternehmen eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung erhalten.
Das war vor ca. 25 Jahren mal so!
Heute ist es in Europa genau so wie in Marokko:

Eine Arbeit die von einem Einheimichen verrichtet werden kann, darf nicht an einen Auslaender vergeben werden!
Wer einen solchen Arbeitsvertrag ausstellt macht sich also strafbar.
Posted By: Youssef Alami

Re: Arbeitssuche in Spanien oder Frankreich - 20/08/06 06:54 PM

Nur zur korrektion.

 Antwort auf:
Wer einen solchen Arbeitsvertrag ausstellt macht sich also strafbar.
Es ist nicht strafbar Arbeitsverträge, egal welcher Art, auszustellen. In o.g. Fall bekommt der Betroffene vom Arbeitsamt keine Arbeitserlaubnis. Der Antrag auf "Arbeitsgenehmigung" wird einfach abgelehnt.

 Antwort auf:
Eine Arbeit die von einem Einheimichen verrichtet werden kann, darf nicht an einen Auslaender vergeben werden!
Es darf nicht an einem nicht EU-Burger vergeben werden.
Posted By: Jean-Paul

Re: Arbeitssuche in Spanien oder Frankreich - 20/08/06 07:33 PM

@ Charly
Posted By: Jean-Paul

Re: Arbeitssuche in Spanien oder Frankreich - 20/08/06 07:38 PM

@ Charly

 Antwort auf:
weil er bisher in Marokko noch keine Arbeit gefunden hat und er die sozialen und wirtschaftlichen Zukunftsperspektiven in Marokko eher skeptisch beurteilt.
Quelle misère...glaubst du denn, er findet in ES respekt. F so einfach einen Job? Courragier ihn eher, sich in Marokko eine Existenz aufzubauen...da lebt er wesentlich besser.
Posted By: Thomas Friedrich

Re: Arbeitssuche in Spanien oder Frankreich - 20/08/06 09:32 PM

@Youssef,

vor etwas zwei Jahren kam ein Koelner Unternehmen in die Schlagzeilen, weil es "Arbeitsvertraege" an Osteuropaer verkauft hatte, die glaubten dadurch ein Visum zu erhalten.
Das Gericht sprach den Unternehmer fuer schuldig, u.a. weil schon das Ausstellen von solchen Arbeitsvertraegen strafbar sei.
Man kann ja nicht etwas auch noch vertragtlich festlegen, was ohnehin schon verboten ist!
Posted By: Youssef Alami

Re: Arbeitssuche in Spanien oder Frankreich - 21/08/06 02:02 PM

 Antwort auf:
vor etwas zwei Jahren kam ein Koelner Unternehmen in die Schlagzeilen, weil es "Arbeitsvertraege" an Osteuropaer verkauft hatte, die glaubten dadurch ein Visum zu erhalten.
ja, das war aber nicht die Frage.

Wir sprachen über gesetzliche Verträge, die inhaltlich juristisch zugelassen sind und nicht über unechte Verträge, deren Inhalte juristisch nicht zugelassen sind. Die werden ohnehin nicht als Verträge anerkannt, da sie dem Gesetz wiedersprechen.
Die Frage nur, ob die Voraussetzungen hierfür garantiert sind?. Wenn das Arbeitsamt nach Prüfung feststellt, dass eine Arbeit von einem Einheimischen nicht verrichtet werden kann, darf die Arbeit an einem Ausländer vergeben werden.

Also man darf schon Arbeitsverträge an Ausländer ausstellen. Es ist kein Verbrechen und ist nicht strafbar.
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