Guten Abend Silka,
selbstverständlich kannst Du als Deutsche eine Immobilie erwerben. Du wirst dann auch als alleinige Eigentümerin in das Grundbuch eingetragen.
Das grössere Problem ergibt sich eigentlich beim Verkauf der Immobilie bzw. beim Vererben im Todesfall. Besonders beim Verkauf der Immobilie infolge eines Todesfall kann der Erlös von den Erben nicht in einer Summe aus MA ausgeführt werden.
Wichtig ist auf jeden Fall, dass Du die Euros, die Du für den Kauf eines Grundstückes/Immobilie vorgesehen hast, ganz regulär von einem deutschen Bankkonto auf
dein marokkanisches Bankkonto überweist. Diesen Nachweis benötigst Du im Falle eines Wiederverkaufs, damit Du Deine Moneten dann auch mit einem Schlag wieder nach Deutschland ausführen kannst. (also nix mit Scheinchen in der Handtasche transportieren
)
@ Thomas
Ich wusste nicht, dass Land quasi in Erbpacht erworben werden kann.
Zu diesem Thema fand ich noch folgenden Hinweis
Terrains agricoles:
Les étrangers ne sont pas habilités à procéder à des achats de terrains agricoles. Cependant, une exception à cette règle doit être signalée: l'étranger, muni d'une attestation de vocation non agricole, délivrée par les services compétents du Ministère de l'agriculture, peut acheter un terrain agricole, à condition qu'il l'exploite dans un cadre touristique
Also mit dem Grundstückswerb werden gemäss obigem Artikel gewisse Einschränkungen aufgehoben. Und genau dies wurde mir auch schon mal von einem Notar in AGA bestätigt.
Den Artikel fand ich vor 2 Jahren in der Website
http.//maroc-immo.com. Unter "Notare" werden umfangreiche Infos gegeben.