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Eltern einladen

Posted By: Luann

Eltern einladen - 04/07/16 07:24 PM

Hallöchen!

Ich bin noch neu hier, habe mich etwas umgeschaut, aber noch keine Antwort auf meine Frage gefunden. Es geht um folgendes Thema:

Mein Mann sein Arbeitskollege ist Marokkaner und hat hier in Sachsen seine Frau kennengelernt und geheiratet. Zusammen haben sie ein Kind. Nun möchte Younes seine Eltern aus Marokko einladen. Er selbst verdient gut, seine Frau bezieht 28 Euro Hartz IV. Nun meint er dass aus diesem Grund seine Eltern nicht einreisen dürfen.

Nun fragte mich mein Mann heute, ob wir ihm nicht helfen wollen, und unserer beiden Lohnbescheinigung der letzten 6 Monate für ihn vorlegen. Mir kam das nicht legal vor, Younes meinte aber, sie hätten ihm auf der Ausländerbehörde gesagt dass dies geht und rechtens wäre. Ich kann es mir aber nicht vorstellen. Unter seinem Namen lädt er seine Eltern ein und wir legen unter unserem Namen die Lohnbescheinigung vor?

Was meint ihr dazu? Und ist es wirklich so, dass seine Eltern nicht nach Deutschland einreisen dürfen weil Younes seine Frau nichts verdient?

Liebe Grüße Luann
Posted By: latino

Re: Eltern einladen - 04/07/16 07:39 PM

Was heisst "er verdient gut"? Für Marokkanische oder für Deutsche Verhältnisse? Die Frage für die Behörden ist auch, ob er für die Eltern auf Dauer aufkommen könnte, wenn diese nicht mehr nach Marokko zurückkehren würden.... oder er dereinst auch in Harz4 abgleitet.....
Posted By: Luann

Re: Eltern einladen - 04/07/16 08:18 PM

Younes verdient ca 1600 Euro auf die Hand, seine Eltern sind reiche Leute, haben genug Geld und wollen 3 Wochen in Deutschland bleiben.

Ich möchte eigentlich nur wissen, ob es legal ist wenn wir unsere Lohnbescheinigungen für ihn vorlegen...ob wohl er sie einlädt, nicht wir
Posted By: Thomas Friedrich

Re: Eltern einladen - 04/07/16 08:30 PM

Hallo Luann,

mit Eurer Lohnbescheinigung könnt Ihr anderen natürlich nicht helfen.
Wohlmöglich meint Euer Bekannter, dass Ihr die Bürgschaft (Verzichtserklärung) für ihn abgeben sollt, wovon ich nur eindringlichst abraten kann, da diese weitgehende (finanzielle) Bürgschaften beinhalten (im Extremfall die Kosten einer Abschiebung).

Wichtig ist, dass die Eltern ausreichende Verwurzelungen (Einkommen, Gehalt, feste Anstellung, Rente, Besitz) in Marokko haben woraus die Rückkehrwilligkeit zu erkennen ist.
Posted By: Hassan1967

Re: Eltern einladen - 04/07/16 08:31 PM

Wenn er gut verdient dann bekommt seiner Frau auch kein Geld vom Staat.
Also wenn die Frau 28 € bekommt bedeutet das, dass Sein Lohn nicht für die Familie reicht. Somit darf er keinen einladen. Er braucht eine Bürgschaft . Eine Sicherheit, die wäre ZB dein Verdienst (Lohn, Pacht....). Das ist legal. Er braucht aber auch genug Raum ( Wohnfläche).
Die Bürgschaft bedeutet auch, dass du und deinem Mann die Verantwortung übernehmt ZB bei Krankenhausaufenthalt... aber dafür gibt's Versicherungen die man auch in Marokko abschließen kann.
Ich lade mein Freund seit Jahren ein. Zu letzt habe ich ein 2 Jahres Visum beantragt. Er darf damit öfter nach Deutschland einreisen.
Posted By: zaroan

Re: Eltern einladen - 04/07/16 09:06 PM

hallo luann
ich würd mal versuchen ein visum zu beantragen, kann aber recht lang gehen, also genügend früh damit beginnen.
das wäre dann wohl ein besuchervisum für den schengenraum oder viellecht besser ein toursitenvisum? hab gelesen, dass zumindest in der schweiz die besuchervisen häufiger abgelehnt werden als die touristenvisen... weiss aber nicht ob D auch verschiedene visas hat.
ich und mein freund sind jetzt grad mitten im "visums-verfahren"...
wir haben ein besuchervisum für ihn für zwei wochen für die CH beantragt, ich musste abgeshen von meinem pass (kopie) und einem einladungsschreiben und ein paar fragen (wer übernimmt die kosten des aufenthaltes, wo wohnt er, etc.) keine dokumente abgeben. aber mein freund musste den handelsreigsterauszug seiner firma, eine reisekrankenversicherung und die paar letzten konoauszüge abgeben... wir haben sogar schon die flugtickets gekauft und dem dossier beigelegt.
also, wenn die eltern selber genug bares haben, dann geht es evtl. auch ohne lohnerkläreungen von euch?!
hast du schon mal nachgesehen was die eltern alles für unterlagen abgeben müssen? ich hab alles im netz gefunden!
der visumsantrag meines freundes wurde übrigens abgelehnt, wir haben dagegen beim SEM (staatssekretartiat für migration) einsprach erhoben, die haben uns mitgeteilt, dass das verfahren bis zu 10 wochen dauern kann... er möchte in knapp 7 wochen kommen frown
aber gell, ich schreibe aus der CH wink
Posted By: Luann

Re: Eltern einladen - 04/07/16 09:29 PM

@zaroan, hier mit bin ich völlig überfragt. Das alles macht mein sein Arbeitskollege, es sind ja seine Eltern. Ich habe davon null Ahnung. Seine Eltern haben soviel ich weiß genug Geld, und wollen 100%-ig wieder zurück nach Marokko.

Ich würde Younes ja gern helfen, habe aber Angst dass da etwas auf uns zu kommt wenn irgendwas schief läuft. Ich dachte mir schon dass das wie eine Bürgschaft ist.....hmmmmm
Posted By: Luann

Re: Eltern einladen - 04/07/16 09:31 PM

@Hassan1976: also legal. Das Problem ist, wir kennen Younes seine Eltern ja nicht mal, wer sagt mir dass sie eine Versicherung abschließen? Ich habe einfach nur Bammel...............mit einer Bürgschaft ist ja nicht zu spaßen....
Posted By: Luann

Re: Eltern einladen - 04/07/16 09:32 PM


Original geschrieben von: Thomas Friedrich
Hallo Luann,

mit Eurer Lohnbescheinigung könnt Ihr anderen natürlich nicht helfen.
Wohlmöglich meint Euer Bekannter, dass Ihr die Bürgschaft (Verzichtserklärung) für ihn abgeben sollt, wovon ich nur eindringlichst abraten kann, da diese weitgehende (finanzielle) Bürgschaften beinhalten (im Extremfall die Kosten einer Abschiebung).

Wichtig ist, dass die Eltern ausreichende Verwurzelungen (Einkommen, Gehalt, feste Anstellung, Rente, Besitz) in Marokko haben woraus die Rückkehrwilligkeit zu erkennen ist.



Ja ausreichende Verwurzelung ist vorhanden laut Younes.......
Posted By: Hassan1967

Re: Eltern einladen - 04/07/16 09:56 PM

Ja, ich verstehe dich wenn du Bammel hast. Jede Bürgschaft ist schließlich mit Risiken verbunden. 100% Sicherheit gibt's leider nicht.
Du kannst vorbeugen:
Vielleicht kannst du von younes eine Kopie von der Krankenversicherung und ein Flugticket hin und zurück verlangen. Ich denke damit bist du auf der sicherenSeite und younes wir dir dankbar sein und die Eltern werden sich freuen die Familie in Deutschland zu besuchen.
Mein Motto: jede soll eine gute Tat am Tag machen....
Gruß
Hassan
Posted By: zaroan

Re: Eltern einladen - 04/07/16 09:59 PM

hab ein bisschen nachgelesen, also scheint in D dasselbe verfahren zu sein wie in der CH, da es sich ja um ein schengen-visum handelt... smile

hier kannst du das verfahren nachlesen:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Einrei...350344bodyText6

da steht auch geschrieben, dass wenn die finanziellen mittel nicht ausreichen, der einladente eine verpflichtungserklärung über 30'000.- unterzeichnen kann/muss... das wäre dann aber dein kollege, sind ja seine eltern!

und mit der reisekrankenversicherung (über 30'000.-) hat das nichts zu tun, die muss dem antrag eh beiliegen, sonst wird der abgelehnt...

ABER, die verpflichtsungerklärung kommt erst in einer evtl. zweiten "runde", nicht bei visumsantrag!

und wie bereits geschrieben, lohnausweise muss der einladente nicht vorlegen...
dein kollege soll mal auf der deutschen botschaft in marokko nachfragen was benötigt wird!
Posted By: zaroan

Re: Eltern einladen - 04/07/16 10:13 PM

also, da steht alles was dein kollege und seine eltern abgeben müssen:
http://www.rabat.diplo.de/contentblob/4454388/Daten/6219799/MerkblattBesuchsvisum160121.pdf

und das ist zu deiner info:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infose....html?nn=350374

ist wohl doch etwas anders als in der CH! sorry...
Posted By: Luann

Re: Eltern einladen - 05/07/16 03:50 PM

Dankeschön! Das lese ich mir alles mal in Ruhe durch!
Posted By: Naima0608

Re: Eltern einladen - 09/07/16 02:12 PM

Du kannst Dich ganz einfach beim Ausländeramt über die Verpflichtungen dieser Einladung der Eltern von einem marokkanischen Bekannten erkundigen. Dort erhälst Du eindeutige Antworten, auf Wunsch auch entsprechende
Unterlagen, auf Deine Fragen. Notiere Dir vorher Deine Fragen die Du stellen willst und ggf. auch die Antworten. Hinweis: Bezüglich einer Bürgschaft können unübersehbare hohe Kosten auf Dich zukommen!
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