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PKW Steuern

Posted By: Amazigh83

PKW Steuern - 16/02/15 09:49 AM

Hallo zusammen,

habe letztes Jahr für meinen Vater ein Auto nach Marokko ausgeführt.Nun stellt sich die Frage ob es möglich ist vom deutschen Finazamt Steuern rückzufordern ?
Hat jemand damit erfahrung oder kennt sich jemand damit aus ?

Vielen Dank
Posted By: Steppenwolf

Re: PKW Steuern - 16/02/15 02:11 PM

Hallo Tafa

ruf doch einfach beim Zoll oder beim Finanzamt an und frage nach.

Gruß
Martin
Posted By: sara79

Re: PKW Steuern - 16/02/15 03:15 PM

Hallo!

Am besten beim Zoll anfragen, aber im allgemeinen muss man sich darum vor dem Export kümmern.
Ersten bracuht man Rechung der Ware wo die Mehrwertsteuer darauf ausgewiesen ist, die Rechnung muss auf den Marokkaner mit marokkanischer Adresse ausgestellt sein, da er als Ausländer keine MwSt. auf Waren zahlen muss, die er in D kauft und dann offiziell nach Marokko ausführt. Das Formular bekommt man beim Zoll und muss dann bei der Ausfuhr an der Grenze von Europa ( z.B. Spanien im hafen wo man Europa verlässt vom dortigen Zoll abgestempelt werden. Danach das ganze an den Zoll in Deutschland schicken und die werden das bearbeiten und bei positivem Bescheid dann auszahlen. So kenne ich das von Neuwaren wie Fernsehern, Computern etc. Wie es genau bei Autos ist weiss ich nicht, vom Prinzip her aber ähnlich. Das wichtigste ist, dass es wohl im Nachhinein sehr schwierig ist, das soltle man vor dem Export alles regeln.
Viele Grüsse
Sara
Posted By: Amazigh83

Re: PKW Steuern - 16/02/15 05:22 PM

Hey vielen Dank für die Antworten.
Die Zoll Hotline ist ständig belegt, ich dachte vielleicht sind hier ein paar marokkaner die ein Auto für Ihren Rentner Vater aus Deutschland ausgeführt haben.
Posted By: BerndOum

Re: PKW Steuern - 17/02/15 09:56 AM

Hat das Fahrzeug denn auf der Rechnung ausgewiesene MwSt ?
Ansonsten kann man sich die Arbeit und Zeit sparen.
Posted By: Amazigh83

Re: PKW Steuern - 17/02/15 10:24 AM

Hallo,

ja es gibt eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst.
Fahrzeug wurde von einem Händler gekauft.

Mfg
Posted By: omar11

Re: PKW Steuern - 17/02/15 03:22 PM

Hast du eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt., dann musst du den Händler fragen, ob er dir die MwSt. zurückerstattet. Er ist gesetzlich nicht dazu verpflichtet. Wenn ja, dann gibst du ihm die bei der Ausfuhr aus Europa vom letzten zuständigen Zoll (das musst du zwingend bei einem europäischen Ausfuhrzollamt an der Aussengrenze machen, der Zoll will das Fahrzeug sehen) abgestempelte Originalrechnung. Ist das Fahrzeug bereits schon ausgeführt, dann geht das nicht mehr nachträglich! Letztlich erstattet dir der Händler die MwSt. zurück und das Fahrzeug ist in seiner Buchhaltung so zu sagen nur ein Durchlaufposten. Der Deutsche Zoll oder das Finanzamt zahlt keinen Cent aus! Es ist immer der letzte Verkäufer, der die MwSt. ausgleicht (wohlgemerkt, er kann, aber muss nicht!). Alles andere sind Märchen!
Ich lebe am Bodensee in der Schweiz nahe der Deutschen Grenze (ist eine EU-Aussengrenze), kaufe viel in D ein und lasse mir immer die Deutsche MwSt. auf diesem Weg erstatten (egal ob es sich um Gemüse oder Autos handelt, das Verfahren ist immer das selbe!).
Posted By: Amazigh83

Re: PKW Steuern - 17/02/15 04:22 PM

Hallo Omar,

vielen Dank für deine Antwort.
Dann werden wir das wohl lassen immerhin ist das Auto bereits drüben.
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