Posted By: marmeta
Einreise nach Marokko mit Fiktionsbescheinigung - 17/06/08 09:29 PM
Salam liebe Forummitglieder!
Ein Familienmitglied (volljährig) hat einen verspäteten Antrag zur Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis gestellt. Aus diesem Grund wurde ihm eine Fiktionsbescheinigung (nach §81 AufenthG)ausgestellt, die nichts anderes ist als eine Bescheinigung darüber, dass der Antrag gestellt wurde (so lange bis über den Antrag entschieden wurde, besteht der bisherige Aufenthaltstitel weiter). Da er in einigen Wochen nach Marokko fliegt, ist unklar, ob diese Fiktionsbescheinigung ausreichend ist. Der Sachbearbeiter konnte uns das selbst auch nicht genau sagen, wir sollen im marokkanischen Konsulat nachfragen.. Vielleicht weiß hier auch jemand bescheid?!
Viele Grüße,
*marmeta*
Ein Familienmitglied (volljährig) hat einen verspäteten Antrag zur Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis gestellt. Aus diesem Grund wurde ihm eine Fiktionsbescheinigung (nach §81 AufenthG)ausgestellt, die nichts anderes ist als eine Bescheinigung darüber, dass der Antrag gestellt wurde (so lange bis über den Antrag entschieden wurde, besteht der bisherige Aufenthaltstitel weiter). Da er in einigen Wochen nach Marokko fliegt, ist unklar, ob diese Fiktionsbescheinigung ausreichend ist. Der Sachbearbeiter konnte uns das selbst auch nicht genau sagen, wir sollen im marokkanischen Konsulat nachfragen.. Vielleicht weiß hier auch jemand bescheid?!
Viele Grüße,
*marmeta*