UBB.threads

Heirat in der Kirche

Posted By: Kenitra71

Heirat in der Kirche - 29/03/07 01:07 PM

Hallo
Also ich weiß ja das eine Christin einen Muslim in der Moschee heiraten darf.
Dürfen die beiden dann auch in der Kirche heiraten,oder nicht?
Oder verbietet der Islam das?
Freue mich auf eure Antworten und Meinungen.
LG
Posted By: Claudia E.

Re: Heirat in der Kirche - 29/03/07 01:28 PM

Hallo Kenitra

 Antwort auf:
Also ich weiß ja das eine Christin einen Muslim in der Moschee heiraten darf
Ist es aus christlicher Sicht wirklich so? Ich meine sagt die katholische oder evangelische Kirche da überhaupt konkret was zu bzw., erkennt sie eine solche Eheschließung an?

Das würde mich mal interessieren... Ansonsten weiß ich nur, dass es bei der katholischen Kirche möglich ist einen Moslem kirchlich zu heiraten. Allerdings muss man einen Pfarrer haben, der eine solche Trauung vornimmt, denn der Pfarrer hat da Entscheidungsfreiheit und wenn einer die Trauung ablehnt, kann man es bei einem anderen versuchen. (Wie es bei der evangelischen Kirche ist weiß ich nicht.)
Was auf jeden Fall Vorraussetzung ist, ist dass der/die nicht-katholische Partner/In zustimmt, dass die Kinder die das Paar bekommt katholisch getauft werden und da denke ich mal, kann der Islam das dann gar nicht gestatten.
Umgekehrt könnte ich mir genauso vorstellen, dass die christlichen Kirchen es aus ähnlichen Gründen nicht gestatten bzw. eine solche Eheschließung nicht anerkennen.

Viele Grüße
Claudia
Posted By: illiamrouche

Re: Heirat in der Kirche - 30/03/07 06:56 AM

 Antwort auf:
Was das katholische Eheverständnis und Eherecht angeht, so sind in unserem Zusammenhang folgende Punkte kurz zu erwähnen:

1. Die Ehe wird in der katholischen Kirche als Lebens- und Liebesgemeinschaft von Mann und Frau verstanden, die ausgerichtet ist auf das Wohl der Gatten und auf die auf Zeugung und Erziehung von Nachkommenschaft. Die Ehe ist wesentlich gekennzeichnet durch Treue zu dem einen Partner bzw. der einen Partnerin und durch Unauflöslichkeit (Wesenseigenschaften). Die gültige Ehe unter Christen ist Sakrament; die Ehe eines Katholiken mit einem Nichtchristen (religionsverschiedene Ehe) ist eine nicht-sakramentale Ehe.

2. Um eine in der katholischen Kirche gültige Ehe zu schließen, müssen beide Partner frei und ungehindert den Ehebund im oben beschriebenen Verständnis eingehen wollen (Ehekonsens).

3. Für katholische Gläubige kann es im Hinblick auf den eigenen Glauben und auch auf das Glaubensleben der künftigen Kinder schwierig sein, mit einem Partner eine Ehe zu schließen und zu führen, der den christlichen Glauben nicht teilt und einer anderen Religion angehört. Aus Verantwortung für das Glaubensleben ihrer Mitglieder hat die katholische Kirche daher das Ehehindernis der Religionsverschiedenheit aufgestellt. Eine religionsverschiedene Ehe kann deshalb nur gültig geschlossen werden, wenn vor der Eheschließung von diesem Hindernis befreit wird (Dispens).

4. Für die Befreiung vom Ehehindernis der Religionsverschiedenheit müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: der katholische Partner verspricht, an seinem Glauben festzuhalten, und alles ihm mögliche zu tun, dass auch seine Kinder in der katholischen Kirche getauft und im katholischen Glauben erzogen werden. Der muslimische Partner muss von diesem Versprechen Kenntnis erhalten und auch über die Inhalte des kirchlichen Eheverständnisses informiert sein. Es muss dem katholischen Priester bewusst sein, dass auch der Muslim zur Weitergabe seines Glaubens verpflichtet ist. Dies kann Konfliktstoff und erhebliche Probleme für die Beziehung bergen.

5. Gespräche mit dem katholischen und dem muslimischen Partner sollten möglichst früh vor der Eheschließung geführt werden, damit Entscheidungen nicht unter Zeitdruck, sondern wohlüberlegt getroffen werden können. Spätestens im nötigen Ehevorbereitungsgespräch werden die spezifischen Probleme einer katholischen Ehe und die unterschiedlichen Vorstellungen von Katholiken und Muslimen in Bezug auf das Eheverständnis (Einehe, Unauflöslichkeit) und die Ehepraxis (Rolle der Frau, Kindererziehung) angesprochen werden müssen.

6. Die Eheschließung mit einem nichtchristlichen Partner, der an Gott glaubt, kann in einem Wortgottesdienst vorgenommen werden, die Gebete, Lesungen und Gesänge können der besonderen Situation angemessen so ausgewählt werden, dass der muslimische Partner sie verstehen und in Rahmen des Möglichen von seinem Glauben her mit vollziehen kann.

7. Wurde von der kanonischen Eheschließungsform befreit (Dispens) und findet somit keine Eheschließung nach katholischer Form statt, genügt zur Gültigkeit der Ehe zwischen einem katholischen und einem muslimischen Partner auch eine andere Form der öffentlichen Eheschließung, so die standesamtliche Trauung. Haben sich die Eheleute nach Dispens von der kanonischen Eheschließungsform für die Form der Eheschließung entschieden, so ist zu beachten, dass das katholische Kirchenrecht jede andere Form der Eheschließung – so eine öffentliche Eheschließung nach islamischer Tradition – ausschließt.
http://www.antwortenanmuslime.com/html/fragen___antworten_13.html
 Antwort auf:
In jüngerer Zeit haben unsere Kirchen ein Bewusstsein für die spezifischen Chancen und Probleme einer christlich-muslimischen Ehe entwickelt und die Notwendigkeit seelsorgerlicher und pastoraler Begleitung erkannt.

Vermehrt treten christlich-muslimische Paare vor oder nach der Eheschließung an Pfarrer und Pfarrerinnen mit der Frage heran, ob und in welcher Form ihr Ja zu einem gemeinsamen Leben in einem Gottesdienst gefeiert werden könne. Ein solches Anliegen bietet vielfältige Möglichkeiten seelsorgerlicher Begleitung und gegebenenfalls liturgischer Gestaltung:

Die Pfarrerin oder der Pfarrer kann dem christlichen Partner und - falls gewünscht - dem Paar Gesprächspartner sein im Benennen von Hoffnungen und Befürchtungen, in der eigenen religiösen Standortbestimmung und beim Überdenken von Lebensentscheidungen.


Die Ehekommission der EKD hat in ihren Grundsätzen 1971 die Voraussetzungen für eine gottesdienstliche Handlung anlässlich einer Eheschließung zwischen einem Christen und einem Nichtchristen formuliert. Sie sind auch auf den besonderen Fall einer christlich-muslimischen Ehe anzuwenden. Eine gottesdienstliche Handlung kann danach nur stattfinden, "wenn

a) beide Ehepartner gewillt sind, eine monogame Ehe auf Lebenszeit zu führen,
b) der nichtchristliche Partner erklärt, den evangelischen Gatten in der Ausübung seines Glaubens nicht zu behindern,
c) der nichtchristliche Partner den Wunsch nach einer kirchlichen Handlung ausdrücklich billigt."


Ob und in welcher Form ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung eines evangelischen Christen und eines Nichtchristen, in dem die Kirche ihren allgemeinen Verkündigungsauftrag wahrnimmt, in der Gemeinde gefeiert werden kann, hängt von den in den verschiedenen Landeskirchen unterschiedlichen agendarischen Ordnungen für einen solchen Gottesdienst und von der seelsorgerlichen Begleitung im Einzelfall ab.


Bezieht sich die Fürsorgepflicht der Pfarrerin oder des Pfarrers zunächst auf das christliche Gemeindeglied, so stellt doch die Besonderheit des Eheanliegens die Themen des Seelsorgeverhältnisses in den größeren Kontext interreligiöser Begegnung zweier Menschen und Familiensysteme. Die Suche nach tragfähigen Glaubens- und Lebensformen zu begleiten, ist hierbei wichtig und wird mit der Eheschließung keineswegs abgeschlossen sein. Möglicherweise wird in Krisensituationen an den Pfarrer oder die Pfarrerin auch die Bitte um Vermittlung herangetragen werden.


Die nachgehende Seelsorge will auch die christliche Partnerin oder den christlichen Partner darin unterstützen, in ihrem Glauben zu bleiben und nicht aus einem falsch verstandenen Harmoniebestreben zu konvertieren.
Die Begleitung christlich-muslimischer Paare ist nicht zuletzt auch eine Aufgabe der ganzen Gemeinde. Betroffene Paare erkennen an der Reaktion von kirchlichen Mitarbeitern und Gemeindegliedern sehr schnell, ob sie in ihrer besonderen Situation willkommen geheißen werden oder ob ihre religionsübergreifende Eheschließung bewusst oder unbewusst als Gefahr oder gar Verrat am christlichen Bekenntnis bewertet wird. Erfahrungsberichte zeigen, welche Funktion christliche Gemeinden in der Begleitung solcher Paare auf der Suche nach einem religiös gestalteten Leben haben können.
http://www.ekd.de/glauben/islam_2000_islam4.html

auch noch interessant: http://www.erzbistum-koeln.de/export/sit...slam._Ehen1.pdf
http://www.ulrichrhode.de/lehrv/ehe/e-skriptum.pdf

liebe grüsse
die illi
© 2024 Your new forums