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Scheidung oder Verstossung

Posted By: aech

Scheidung oder Verstossung - 22/02/07 04:50 PM

SCHEIDUNG oder VERSTOSSUNG (REPUDIATION)

- Was ist der Unterschied? (Scheidung endgültig/Verstossung 3x möglich?)

- Wird das in Marokko noch gemacht?

- Kann ein Ehemann seine Ehefrau verstossen und umgekehrt ebenso?

Danke für Eure Infos!
Posted By: Elvire

Re: Scheidung oder Verstossung - 25/02/07 10:51 PM

Guten Abend,

@ aech

sehe eben, dass deine Fragen noch nicht beantwortet wurden:

"Was ist der Unterschied? (Scheidung endgültig/Verstossung 3x möglich?)"

Scheidung endgültig

Verstossung = wiederholte Ehescheidung
Dem Muslim sind 3 Gelegenheiten gegeben, d.h. 3maliges Aussprechen der Scheidung zu 3 verschiedenen Gelegenheiten, vorausgesetzt, jede Scheidung wird zu der Zeit der Reinheit der Frau ausgesprochen u. man hatte keinen Geschlechtsverkehr mit ihr.
(cf. "Erlaubtes u. Verbotenes im Islam" - Jusuf al-Qaradawi - Übersetzung Ahmad von Denffer)
In diesem Buch kannst du über die Verstossung und die idda sowie das Procedere nachlesen.

siehe auch Art. 79 à 87 in der neuen Moudawana.


- "Wird das in Marokko noch gemacht?"
JA, ist auch in der neuen Moudawana wieder gesetzlich geregelt.

- "Kann ein Ehemann seine Ehefrau verstossen" JA


"und umgekehrt ebenso?"
Ja, unter bestimmten Konditionen

La répudiation par la femme: le tamlik
nachzulesen in der neuen Moudawana Art. 89

La répudiation faite par le mari à la demande de l'épouse: La répudiation moyennant compensation (Art. 120)(le khol')
Posted By: aech

Re: Scheidung oder Verstossung - 26/02/07 11:36 AM

Hallo Elvire!

Herzlichen Dank für Deine Antworten!

Liebe Grüsse
Chrigi
Posted By: Lakhsass

Re: Scheidung oder Verstossung - 26/03/07 02:54 PM

Hallo Chrigi und Elvire,
ich habe mal die(das?) Moudawana angesehen. Ist recht interessant, wobei ich mir vorstellen kann, dass sich in einigen Gegenden die Leute sicherlich nicht daran halten. Zum Beispiel eine Dame älterer Generation auf dem marokkanischen Land/ Dorf hat sicherlich nie ihre Ehe registrieren lassen, sondern es war eine rein "private" Angelegenheit.

Ich frage mich auch, inwieweit auch heute noch "altmodische" bestimmte Verhaltensweisen in Scheidungsangelegenheiten praktiziert werden. Was ist zum Beispiel mit dem "Enthaltungs-Schwur" (ila')? Wäre man dann automatisch geschieden, wenn der Mann zulange fort bleibt? Oder hat eine Frau das Recht auf richterliche Unterstützung? Kennt sich da jemand aus? Ich habe eine Frau in Marokko (sehr ländliche Gegend) kennengelernt, die "geschieden" war, aber ich habe so ein Gefühl, dass der Mann einfach weggegangen ist und die Frau dann sozusagen automatisch geschieden war.

In der neuen Moudawana darf sch ja der Mann unentschuldigt 1 Jahr(!!!) entfernen, aber wenigstens hat die Frau das Recht auf eine öffentliche Plattform.

Irgendwie kann man nicht wirklich eine klare Linie im Familienrecht feststellen, oder hat da jemand andere Erfahrungen? (eine Freundin von mir studiert arabische Kultur und Literatur in Italien und ist jetzt auf Austausch an der Uni in Fes und schreibt gerade an einer Arbeit über marokkanisches Familienrecht - je mehr sie Recherche betreibt, desto verwirrter wird sie :-)

Viele Grüße,
Erika
Posted By: Elvire

Re: Scheidung oder Verstossung - 31/03/07 12:56 AM

Guten Abend,

Erika, deine Frage

 Antwort auf:
Was ist zum Beispiel mit dem "Enthaltungs-Schwur" (ila')?
kann ich leider nicht beantworten. Aber vielleicht findet sich ein(e) native speaker, um
die Antwort zu geben.

Die Moudawana ist das modernste Familienrecht im
Maghreb sogar noch fortschrittlicher als das tunesische. (Theorie und Umsetzung in der Praxis -
gingen in der Vergangenheit vielleicht nicht immer gleich einher. Die neue Moudawana wurde in einem anderen thread schon ausführlich besprochen.)
Posted By: Lakhsass

Re: Scheidung oder Verstossung - 02/04/07 03:31 PM

Hallo Elvire,
vielen Dank für Deine Antwort. Ich werde mir mal den Thread mit der Behandlung der Moudawana ansehen.

Sonnige Grüße aus München,

Erika
Posted By: Mehdi

Re: Scheidung oder Verstossung - 11/04/07 06:10 PM

Hi in Marokko werden die Ehen seit ca. 2Jahren genauso Geschieden vor Gericht wie hier in Europa und glaubt mal nicht das das so einfach ist. Denn es muss jetzt alles offengelegt werden wie Vermögen Grund,Wohnug. Eine bekannte will sich scheiden lassen, hatte heute den 2. termin und immer noch nicht nächster termin im Juni. Mit dem verstossen war mal oder vielleicht noch in den Gegenden wo man weit von den Gesetzen ist.
mfg.
Mehdi
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