Hallo amin,
noch eine weitere Info. Die Iaf (Verband binationaler Familien und Partnerschaften,
www.verband-binationaler.de ) hat einen Ratgeber herausgegeben: Die Magrebländer - Marokko, Algerien, Tunesien. Informationen für binationale Familien. (für € 12,90 hier zu bestellen:
http://www.verband-binationaler.de/publikationen/ )
Auf Seite 89 ist folgendes zu finden:
"Eine in Deutschland geschlossene Ehe zwischen deutschen und marokkanischen ... Staatsangehörigen muss innerhalb bestimmter Fristen (in der Regel drei Monate) bei den zuständigen Konsulaten ... registriert werden.
Im Hinblick auf Marokko ist dies jedoch keine offizielle Anerkennung der Eheschließung. Damit die Ehe auch in Marokko Gültigkeit hat, muss sie im marokkanischen Generalkonsulat vor zwei Adulen (Notaren) nachvollzogen werden. Hierbei gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Eheschließung in Marokko ..."
Und auf Seite 88 findet man zum Thema magrebinisch-deutsche Kinder dieses:
"Legitime Kinder eines marokkanischen ... Vaters erwerben - gemäß dem im Maghreb geltenden Abstammungsprinzip - durch Geburt die Staatsangehörigkeit des Vaters."
Die Frage hierbei ist nur, ob aus marokkanscher Sicht diese Ehe legitim war.
Ansonsten würde ich an deiner Stelle mal bei der Marokkanischen Botschaft nachfragen.
Herzliche Grüße
Siri