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Einbürgerungsrecht?

Posted By: amin

Einbürgerungsrecht? - 03/12/03 09:02 PM

Wer kann mir einige Fragen zum marokkanischen Einbürgerungsrecht/Staatsangehörigkeitenfrage
beantworten?
Amin
Posted By: Thomas Friedrich

Re: Einbürgerungsrecht? - 04/12/03 09:44 AM

Das marok. Genaralkosulat in Düsseldorf und das Ausländeramt Deiner dt. Gemeinde.
Posted By: layla

Re: Einbürgerungsrecht? - 04/12/03 10:56 AM

Hallo Amin,

was möchtes du denn fragen? Vielleicht kann ich dir helfen, arbeite indirekt in diesem Bereich.

Gruß

Layla
Posted By: sara_may

Re: Einbürgerungsrecht? - 04/12/03 01:17 PM

hallo amin

schau mal hier rein:

http://www.einbuergern.de/

dort ist auch ein forum wo du fragen beantwortet bekommst!
Posted By: amin

Re: Einbürgerungsrecht? - 04/12/03 05:52 PM

Eine meiner Fragen lautet:
Vater Marokkaner - Mutter Deutsche, in Deutschland
geheiratet. Ist diese Eheschliessung in Marokko anerkannt ? Wenn nein, kann man diese anerkennen lassen.
Sind Kinder aus dieser Ehe automatisch auch marokkanische Staatsbürger?
Posted By: Siri

Re: Einbürgerungsrecht? - 04/12/03 08:05 PM

Hallo amin,

schau doch mal hier rein:

http://www.marokko.net/info/publikationen/html/familienrecht.html

Gibt einen guten Überblick und gilt sicherlich für die Zeit, in der deine (?) Eltern geheiratet haben.
Im Impressum zu dem Artikel findest du auch Kontaktadressen.

Auch dieser Artikel könnte interessant sein, ist aber schon von 1996:

http://www.marokko.net/info/publikationen/html/staatsangehorigkeitsrecht.html

Gruß
Siri
Posted By: Siri

Re: Einbürgerungsrecht? - 04/12/03 08:41 PM

Hallo amin,

noch eine weitere Info. Die Iaf (Verband binationaler Familien und Partnerschaften, www.verband-binationaler.de ) hat einen Ratgeber herausgegeben: Die Magrebländer - Marokko, Algerien, Tunesien. Informationen für binationale Familien. (für € 12,90 hier zu bestellen: http://www.verband-binationaler.de/publikationen/ )

Auf Seite 89 ist folgendes zu finden:
"Eine in Deutschland geschlossene Ehe zwischen deutschen und marokkanischen ... Staatsangehörigen muss innerhalb bestimmter Fristen (in der Regel drei Monate) bei den zuständigen Konsulaten ... registriert werden.
Im Hinblick auf Marokko ist dies jedoch keine offizielle Anerkennung der Eheschließung. Damit die Ehe auch in Marokko Gültigkeit hat, muss sie im marokkanischen Generalkonsulat vor zwei Adulen (Notaren) nachvollzogen werden. Hierbei gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Eheschließung in Marokko ..."

Und auf Seite 88 findet man zum Thema magrebinisch-deutsche Kinder dieses:
"Legitime Kinder eines marokkanischen ... Vaters erwerben - gemäß dem im Maghreb geltenden Abstammungsprinzip - durch Geburt die Staatsangehörigkeit des Vaters."

Die Frage hierbei ist nur, ob aus marokkanscher Sicht diese Ehe legitim war.

Ansonsten würde ich an deiner Stelle mal bei der Marokkanischen Botschaft nachfragen.

Herzliche Grüße
Siri
Posted By: layla

Re: Einbürgerungsrecht? - 05/12/03 10:24 AM

Salam Amin,

siri ist mir zuvorgekommen, genauso laauten auch meine Antworten, vorallem, was die Staatsangehörigkeit angeht, die Kinder sind automatisch marokkanische Staatsbürger.

Ich hoffe, dir konnte ein bisschen weitergeholfen werden.

Gruß

Layla
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