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Deutsche Vertretung im Ausland

Posted By: Karim Habbouri

Deutsche Vertretung im Ausland - 29/11/04 09:03 AM

Nach dem Bericht über Adoptionen in Marokko,

http://www.marokko-online.net/forum6500/ultimatebb.php?ubb=get_topic;f=5;t=001731

berichte ihr hier weitr zum Thema Kafala und den aktuellen Stand.

Am 10.11.04 wurde von mir die Akte im VG Berlin eingesehen.
Das Resultat war sehr überraschend. Denn der Originalantrag zur Familienzusammenführung fehlte und es war ein unbekannter Antrag in der Akte. Dieser war so geändert, dass es unweigerlich zur Ablehnung kommen musste. Meine Frau wurde nicht einmal als Erziehungsberechtigt geführt, so dass Briefe die direkt an das Kind gingen, so wieder an die Botschaft zurück gingen (da die Adresse im vorliegenden Antrag falsch).
Anmerkung: der erste Ablehnungsbescheid wurde an das Kind gesendet und dass obwohl es eine erziehungsberechtigte Person gibt.

11.11.2004: Es wurden von mir das auswärtige Amt um Stellungnahme gebeten.
12.11.2004: Das auswärtige Amt weist jegliche Schuld von sich ab. Wir senden Kopien vom Originalantrag an das auswärtige Amt.

15.11.04: Die zuständige Ausländerbehörde wird in das Klageverfahren mit einbezogen.

16.11.04: Es werden Familienmitglieder von der Deutschen Botschaft telefonisch befragt (in Marokko).

19.11.04: Abklärung wegen eines Gutachtens zur Kafala (Prof. Rohe).

22.11.04: Der ZMD bietet eine Gutachtenerstellung an.

23.11.04: Ein Gerichtsurteil zur Kafala wird bekannt (Dank an Herrn Prof. Muckel).

24.11.04: das zuständige Gericht wird um den Gesetzestext zum Urteil erbeten.
Marokkanische Botschaft möchte sich mit dem Fall befassen.

27.11.04: Der Gesetzestext liegt nun vor. Hier weist ein OLG darauf hin dass eine Kafala als Pflegeform für Marokkaner in Deutschland in Betracht kommt. Verher ergangene Urteile von anderen Gerichten wurden aufgehoben.

28.11.04: Anruf aus Marokko, mit der Mitteilung das die Botschaft(Deutschland) Personen anhören will(auch das Kind). Als Termin wurde der 1.12.04 genannt.

Es ist erstaunlich dass auf einmal eine Anhörung erfolgt, da eine von unserem Anwalt vorgeschlagene Anhörung des Kindes im Juni 2004 mit einer endgültügen Visumsablehnung beschieden wurde.
Wir glauben eher dass das eine Befragung wird, welche die Kafala anzweifeln soll. Telefonisch wurden bereits versuche in der Art gemacht.

Dieses ganze ist auch ein Widerspruch, da dass Gericht eine Anhörung in Deutschland wollte.

Es stellt sich auch die Frage in wie weit, dieses überhaupt zulässig ist.
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