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Rechts- und Konsularreferat
Das Konsularreferat der deutschen Botschaft in Rabat bietet für Deutsche wie auch für Marokkaner vielfältige Dienstleistungen an. Es befindet sich - räumlich getrennt von der Kanzlei der Botschaft - in Rabat-Souissi.
Die Adresse des Konsularreferats der deutschen Botschaft Rabat lautet:
Deutsche Botschaft
Rabat
Rechts- und Konsularreferat
12, Avenue Mehdi Ben Barka
10000 Rabat (Marokko)
Tel.: 00 212 - 37 - 65 36 05 (Vorwahl Marokko-Rabat-Hausanschluß) - 65 23 84
Fax: 00 212 - 37 - 65 36 49
Das Konsularreferat ist Montags bis Freitags von 8.00h bis 11.00h geöffnet, Einlaß ist ab 7.30h. Außerhalb der Öffnungszeiten besteht ein Bereitschaftsdienst für Notfälle unter der Telefonnr. 061-147059 (innerhalb Marokkos) 00212- 61-147059 (vom Ausland aus)
Als Verbindungsstelle für Deutsche in Marokko zu ihrem Heimatland erfüllt das Konsularreferat Funktionen, die innerhalb der Bundesrepublik auf verschiedene Behörden verteilt sind. Hierzu zählen Dienstleistungen wie das Ausstellen von Pässen oder Legalisierungen als auch menschlich anspruchsvolle Aufgaben wie z. B. die Betreuung Inhaftierter oder das Tätigwerden bei Unfällen deutscher Staatsangehöriger in Marokko. Bei der Erfüllung der letztgenannten Aufgaben ist die Zusammenarbeit mit den zuständigen marokkanischen Behörden von größter Bedeutung. Hieran zeigt sich, daß auch das Konsularreferat eine wichtige Rolle bei der Pflege der deutsch-marokkanischen Beziehungen spielt.
Zugleich ist das Konsularreferat zuständige Behörde für Visaangelegenheiten und damit Ansprechpartner für Marokkaner, die in die Bundesrepublik einreisen wollen. In den Sommermonaten Juni bis September ist der Besucherandrang besonders groß. In dem Bewußtsein, daß die Visumsstelle für viele den ersten Eindruck von der Bundesrepublik Deutschland vermittelt, bemühen sich die Beschäftigten dennoch ständig um eine Verkürzung der Wartezeiten und um eine effektive Bearbeitung der Visumsanträge. Im folgenden finden Sie die wichtigsten Dienstleistungen des Konsularreferats im einzelnen genannt und kurz beschrieben. Den angefügten Merkblättern können Sie weitere Einzelheiten entnehmen (z. B. jeweils beizubringende Unterlagen).
1. Dienstleistungen für deutsche Staatsangehörige in Marokko
Paßangelegenheiten, Geldverlust
Das Konsularreferat kann Deutschen nach Verlust ihres Reisepasses einen Reisepaß zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen.Merkblatt Kinderausweis. Merkblatt Reisepass.
Bei akuter Geldnot ohne andere Hilfsmöglichkeit eines Deutschen können Überbrückungshilfen gewährt werden, die spätestens nach der Rückkehr nach Deutschland zu erstatten sind (Merkblatt Geldbeschaffung).
Legalisationen
Um vor einer deutschen Behörde Gültigkeit zu erlangen, bedarf eine marokkanische Urkunde u.U. der Legalisation (Merkblatt Legalisation).
Beurkundungen und Beglaubigungen
Rechtsgeschäfte, die der notariellen Beurkundung bedürfen, können von dem Leiter des Konsularreferats, der insofern Notarfunktion ausübt, beurkundet werden. Die Botschaft nimmt auch Beglaubigungen von Kopien und Unterschriften vor.
Betreuung Verhafteter und Inhaftierter
Im Falle der Verhaftung eines deutschen Staatsangehörigen in Marokko ist die unverzügliche Benachrichtigung der Botschaft bzw. des Konsularreferats von entscheidender Bedeutung (Bereitschaftsdienst). Der zuständige Konsularbeamte betreut inhaftierte Deutsche. Er ist auch Ansprechpartner für Angehörige und hilft bei der Herstellung und Aufrechterhaltung des Kontakts zum Inhaftierten.
Unglücksfälle
Auch im Falle eines Unfalls - egal ob auf der Straße, auf See oder durch Luftfahrzeuge - ist es von besonderer Wichtigkeit, die Botschaft unverzüglich zu informieren. Immer ist das Konsularreferat Ansprechpartner für die Angehörigen und wichtigstes Bindeglied zu den zuständigen deutschen sowie zu den marokkanischen Behörden (Bereitschaftsdienst).
Entführungen
Auch bei Entführungsfällen kann die Botschaft Verbindung zu den marokkanischen Behörden herstellen.
Beratung
In beschränktem Maße kann das Konsulat Auskünfte über die marokkanische Rechtslage geben, z. B. in Eheangelegenheiten (Merkblätter Rechtsberatung, Eheschließung in Marokko und Eheschließung in Deutschland). Für eine vertiefte Rechtsberatung muß das Konsulat jedoch an einen ortsansässigen Rechtsanwalt verweisen.
Reisehinweise
Für einen sicheren Aufenthalt in Marokko weist das Konsularreferat auf die Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes zu Marokko hin (Reisehinweise für deutsche Touristen und Hinweise für deutsche Touristen).
2. Visaangelegenheiten
Zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland benötigen marokkanische Staatsangehörige eine Aufenthaltsgenehmigung in Form eines Sichtvermerks (Visum). Man unterscheidet das Schengen-Visum und nationale Visa. Für Visumsanträge ist ein Tagestermin zu vereinbaren. Anträge auf ein Studentenvisum können abweichend hiervon, ohne Termin, schriftlich eingereicht werden. Die Schalter sind von 8.00h bis 11.00h geöffnet.
Schengen-Visum
Bei gewünschtem touristischen, geschäftlichen oder medizinischen Aufenthalt von weniger als 90 Tagen pro Halbjahr wird ein Schengen-Visum beantragt. Dieses berechtigt im Falle seiner Erteilung zum Aufenthalt in allen Staaten des Schengener Übereinkommens während des erlaubten Zeitraums. Dies sind Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Italien, Spanien, Portugal, Griechenland, Österreich (Merkblätter Schengen ohne Geschäftsvisa und Dienst- und Geschäftsreisen).
Nationale Visa
Dieses Visum ist für jeden Zweck, der einen längeren Aufenthalt als 90 Tag pro Halbjahr erfordert, notwendig. Seine Gültigkeit ist auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Es wird beantragt für
- Familienzusammenführung zu in Deutschland lebenden Angehörigen (Merkblatt nationale Visa FZ)
- Einreise zwecks Eheschließung in Deutschland (Merkblatt Eheschließung in Deutschland)
- Einreise zur Arbeitsaufnahme (Merkblatt nationale Visa)
- Au-Pair-Aufenthalte (Merkblatt nat. Visa)
- Studienaufenthalte (Merkblatt Student)
- Einreise zur medizinischen Behandlung (Merkblatt Schengen ohne Geschäftsvisa)
3. Honorarkonsul
Außerdem steht Deutschen wie Marokkanern der deutsche Honorarkonsul in Agadir zur Seite. Die Adresse des Honorarkonsuls lautet:
Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland
6, Rue Madrid, Sect. Résidentiel
80000 Agadir
Marokko
Tel.: 00212 - 48 - 84 10 25
Fax: 00212 - 48 - 84 09 26
e-mail: conshono@menara.ma