Posted By: HeinzMann
Arbeits-/Gehaltsbescheinigung - Ja oder Nein? - 22/08/07 04:56 PM
Liebe Forum-Mitglieder,
ich gehe gleich mal in medias res:
ich möchte eine Marokkanerin heiraten, in Marokko. Wir haben uns vor einigen Monaten ineinander verliebt und sind übereinstimmend der Ansicht, das wir uns "gesucht und gefunden" haben. Deswegen der auch recht schnelle und gemeinsame Entschluß zur Eheschließung. Denn ich als Deutscher muß ja nicht unbedingt heiraten, und sie hatte bisher das Thema "Heirat" sowieso komplett ausgeblendet.
Sie ist also ledig, 42 Jahre, sieht top aus (..), hat einen guten Job, ist kinderlos.
Ich bin 56, geschieden, habe zwei Kinder, die volljährig sind und sich in Ausbildung bzw. Studium befinden. Die beiden wohnen in meinem Haushalt. Unterhalt für die Kinder kommt immer pünktlich von der Mama. Läuft alles absolut problemlos und harmonisch.
Jetzt der Knackpunkt:
ich bin seit über zwei Jahren arbeitslos und von Anfang an bei HARTZ IV gelandet. Klar, ich war die letzten fast 18 Jahre selbstständig, da ist "der Fall nach unten" ungleich drastischer.
Mit 56 rechne ich nun nicht wirklich kaum noch damit, noch mal einen akzeptablen Job zu finden und zu bekommen. Da nützt auch alle sportliche Fitneß und "young minded" nichts: mein Alter steht nun mal in den Papieren.
Nun meine Frage, mein Anliegen:
muß ich mir berechtigte Sorgen hinsichtlich unserer Eheschließung in Marokko und der danach logischerweise nötigen "Familienzusammenführung" machen, weil ich arbeitslos (HARTZ IV/ALG-II) bin und somit keine Arbeits-/Gehaltsbescheinigung vorweisen kann?
Hier im Forum gehen bei derartigen Konstellationen die Meinungen auseinander.
In meinem schriftlichen Auszug von der Botschaft in Marokko (die zu beschaffenden Papiere) steht , das u.a. eine Arbeits-/Gehaltsbescheinigung bei der Eheschließung vorgelegt werden muß. Die Eheschließung wird, so wie ich das bisher kapiert habe, übrigens nach marokkanischem Recht erfolgen.
Frage:
Wo könnte ich ein für allemal und wirklich verläßlich "die überall/überregional gültige Aussage" bekommen, ob in Marokko bei der Eheschließung zwischen einem deutschen Staatsbürger und einer marokkanischen Staatbürgerin sowie bei der späteren Familienzusammenführung eine Arbeits-/Gehaltsbescheinigung notwendig ist oder nicht?Meinen (Familien)Anwalt fragen?
Des Weiteren:
ob in Marokko bei der Eheschließung zwischen einem deutschen Staatsbürger und einer marokkanischen Staatbürgerin sich der HARTZ IV-Status des Deutschen nachteilig und/oder verzögernd auswirkt oder schlimmstenfalls die spätere Familienzusammenführung sogar unmöglich gemacht werden kann?
Ich bedanke mich im voraus jetzt schon mal für einige Stellungnahmen und ggf. Hinweise.
ich gehe gleich mal in medias res:
ich möchte eine Marokkanerin heiraten, in Marokko. Wir haben uns vor einigen Monaten ineinander verliebt und sind übereinstimmend der Ansicht, das wir uns "gesucht und gefunden" haben. Deswegen der auch recht schnelle und gemeinsame Entschluß zur Eheschließung. Denn ich als Deutscher muß ja nicht unbedingt heiraten, und sie hatte bisher das Thema "Heirat" sowieso komplett ausgeblendet.
Sie ist also ledig, 42 Jahre, sieht top aus (..), hat einen guten Job, ist kinderlos.
Ich bin 56, geschieden, habe zwei Kinder, die volljährig sind und sich in Ausbildung bzw. Studium befinden. Die beiden wohnen in meinem Haushalt. Unterhalt für die Kinder kommt immer pünktlich von der Mama. Läuft alles absolut problemlos und harmonisch.
Jetzt der Knackpunkt:
ich bin seit über zwei Jahren arbeitslos und von Anfang an bei HARTZ IV gelandet. Klar, ich war die letzten fast 18 Jahre selbstständig, da ist "der Fall nach unten" ungleich drastischer.
Mit 56 rechne ich nun nicht wirklich kaum noch damit, noch mal einen akzeptablen Job zu finden und zu bekommen. Da nützt auch alle sportliche Fitneß und "young minded" nichts: mein Alter steht nun mal in den Papieren.
Nun meine Frage, mein Anliegen:
muß ich mir berechtigte Sorgen hinsichtlich unserer Eheschließung in Marokko und der danach logischerweise nötigen "Familienzusammenführung" machen, weil ich arbeitslos (HARTZ IV/ALG-II) bin und somit keine Arbeits-/Gehaltsbescheinigung vorweisen kann?
Hier im Forum gehen bei derartigen Konstellationen die Meinungen auseinander.
In meinem schriftlichen Auszug von der Botschaft in Marokko (die zu beschaffenden Papiere) steht , das u.a. eine Arbeits-/Gehaltsbescheinigung bei der Eheschließung vorgelegt werden muß. Die Eheschließung wird, so wie ich das bisher kapiert habe, übrigens nach marokkanischem Recht erfolgen.
Frage:
Wo könnte ich ein für allemal und wirklich verläßlich "die überall/überregional gültige Aussage" bekommen, ob in Marokko bei der Eheschließung zwischen einem deutschen Staatsbürger und einer marokkanischen Staatbürgerin sowie bei der späteren Familienzusammenführung eine Arbeits-/Gehaltsbescheinigung notwendig ist oder nicht?Meinen (Familien)Anwalt fragen?
Des Weiteren:
ob in Marokko bei der Eheschließung zwischen einem deutschen Staatsbürger und einer marokkanischen Staatbürgerin sich der HARTZ IV-Status des Deutschen nachteilig und/oder verzögernd auswirkt oder schlimmstenfalls die spätere Familienzusammenführung sogar unmöglich gemacht werden kann?
Ich bedanke mich im voraus jetzt schon mal für einige Stellungnahmen und ggf. Hinweise.