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ehefähigkeitszeugnis für heirat nur in marokko?

Posted By: plapperschlange

ehefähigkeitszeugnis für heirat nur in marokko? - 18/05/10 07:28 PM

hallo zusammen!

ich fürchte, dass ich ein altbekanntes thema aufwärme, bin jedoch leider bisher im forum nicht ausreichend fündig geworden.

verlangt der marokanische staat vom deutschen partner wirklich ein ehefähigkeitszeugnis?

wenn ja, dann kann nämlich folgender, bizarrer sonderfall eintreten:

1. laut auswärtigem amt gilt folgendes:
Das zuständige deutsche Standesamt darf ein Ehefähigkeitszeugnis nur
ausstellen, wenn der beabsichtigten Eheschließung der Verlobten im
Ausland aus Sicht des deutschen Rechts kein Ehehindernis entgegensteht.
Damit soll vermieden werden, dass ein deutscher Staatsangehöriger im
Ausland eine Ehe eingeht, die nach deutschem Recht aufhebbar ist, weil
die Voraussetzungen für eine Eheschließung aus deutscher Sicht nicht
gegeben waren.


2. Ist ein Verlobter ausländischer Staatsangehöriger, prüft dessen
Ehefähigkeit grundsätzlich das ausländische Standesamt beziehungsweise
die für die Eheschließung im Ausland zuständige Stelle. *Die Beibringung
eines Ehefähigkeitszeugnisses für den ausländischen Verlobten ist gemäß
§ 39 Absatz 2 des Personenstandsgesetzes grundsätzlich nicht
erforderlich.*_ _Dennoch hat das deutsche Standesamt auch Feststellungen
über die Person und Ehefähigkeit des ausländischen Verlobten zu treffen.
Es verlangt deshalb Angaben zur Person des ausländischen Verlobten und
prüft, ob in seiner Person ein _doppelseitig_ wirkendes deutsches
Ehehindernis liegt (z.B. Doppelehe, Verwandtschaft, Adoptivverwandschaft).

Dies soll den deutschen Verlobten dagegen sichern, dass seine im Ausland
geschlossene Ehe in Deutschland aufhebbar ist.


tritt nun aber der fall ein, dass ein marokanischer mann eine deutsche als 2. frau heiraten möchte, was in marokko ja legal wäre, würde sich in dem fall, dass der marokanische staat ein ehefähigkeitszeugnis der deutschen verlangt, ein ehehinderniss ergeben, auch wenn die beiden in marokko heiraten wollen, und dies alles nur, weil laut deutschem gesetz, wenn ich es richtig verstanden habe, generell bei fälligkeit eines ehefähigkeitszeugnisses eine ledigkeitsbescheinigung des marokanischen partners gefordert wird, aber in diesem fall "beißt sich doch der hund in den schwanz"?!!

ich finde das alles recht kompliziert, kann mir jemand sagen, ob ich mit meinen vermutungen richtig liege?

kann man dann also tatsächlich NICHT in marokko heiraten, obwohl es dort legal wäre, nur weil sich der deutsche staat einmischt???

und wie könnte man dann in so einem fall eine ehe realisieren???

vielen dank für die klärung des wirrwarrs!!!
Posted By: Karamaus

Re: ehefähigkeitszeugnis für heirat nur in marokko? - 18/05/10 07:39 PM

ja sie verlangen eins ohne das kannst du nicht heiraten...du musst ledig sein bzw geschieden....
Posted By: Elvire

Re: ehefähigkeitszeugnis für heirat nur in marokko? - 18/05/10 07:54 PM

Antwort auf:
tritt nun aber der fall ein, dass ein marokanischer mann eine deutsche als 2. frau heiraten möchte, was in marokko ja legal wäre,


immer unter der Voraussetzung, dass die erste Frau damit einverstanden ist und dies auch vor Gericht kundtut.

Elvire
Posted By: plapperschlange

Re: ehefähigkeitszeugnis für heirat nur in marokko? - 18/05/10 08:18 PM

vielen dank!

ICH bin ledig, aber ER ist es nicht, und genau deshalb scheint es ja nicht zu gehen! für mein ehefähigkeitszeugnis scheint man von IHM eine ledigkeitsbescheinigung zu brauchen, und genau da steckt der hund begraben...

und ja, die 1. frau ist einverstanden, das ist alles geklärt

was gibt es also für lösungsmöglichkeiten?
sollten wir weder in marokko, noch in deutschland (was ir nie vorhatten)heiraten, und wenn ja in welchem land?

wo benötigt man NICHT ein ehefähigkeitszeugnis?

danke für weitere informationen dieses pionierprojekt betreffend...
Posted By: guelyla

Re: ehefähigkeitszeugnis für heirat nur in marokko? - 18/05/10 09:18 PM

Kann man nicht in Dänemark nur mit dem Pass heiraten ?
Posted By: Elvire

Re: ehefähigkeitszeugnis für heirat nur in marokko? - 18/05/10 09:34 PM

Also meine frühere Wohnungsnachbarin in MA ist als dänische Staatsbürgerin ganz offiziell Zweitfrau in MA geworden. Welche Papiere sie benötigte - ich erinnere mich nicht mehr daran - liegt schon mind. 10 Jahre zurück.

Ali sagte auch immer, nein, nein, nie nach DK will ich gehen. Er hatte auch einen guten Job und sein Einkommen; indirekt wurde die Familie auch von der Zweitfrau alimentiert. Jetzt, da er älter ist (troisième âge) und das Einkommen nachgelassen hat, reist er doch ganz gerne nach DK, um sich die Aufenthaltsgenehmigung zu sichern. Also sage nie, nie ...(wie in einem früheren posting mal angedeutet). Verheiratet ist verheiratet, auch als Zweitfrau. Am besten du liest dir mal genau die neue Moudawana durch, damit du die Gesetze kennst.

Ich möchte dir nicht zu nahe treten, aber hast du dir selbst schon mal die Frage gestellt, aus welchem Grund die Erstfrau einer Zweitfrau zustimmen sollte??

Bei meiner dänischen Freundin waren es die Vorteile, die diese den Kindern aus der Erstehe bieten konnte: sie bezahlte für die Kids teure Privatschulen, die Älteste konnte durch sie in DK studieren etc. etc.

Die Frage deiner C.S. wäre im Falle einer Verheiratung, auch als Zweitfrau, sofort und gleich geregelt. Als Ehefrau hast Du Anspruch darauf, ohne Nachweis von Einkommen.

Elvire
Posted By: plapperschlange

Re: ehefähigkeitszeugnis für heirat nur in marokko? - 18/05/10 10:58 PM

liebe elvire,

vielen dank für deinen sachorientierten und dennoch persönlichen beitrag :-)
bin mir des ganzen sehr bewußt und denke natürlich auch in diese richtung, denn das ganze ist nicht einfach nachzu vollziehen...

leider schottet sich die eu immer mehr ab und meines wissens hat sich das ganze auch in dänemark, das früher anscheinend ein heiratseldorado war, geändert.

mittlerweile benötigt man für den gesamten eu-raum ein ehefähigkeitszeugnis, daher die frage, wo man es noch nicht benötigt...

viele grüße!
Posted By: Elvire

Re: ehefähigkeitszeugnis für heirat nur in marokko? - 19/05/10 12:04 AM

Hallo Sylvia,

meine Freundin lebte, konvertierte und heiratete in MA.
Eine Scheidung kam für den Mann nicht infrage, da er mit seiner Erstfrau Kinder hatte. Die Heirat war behördenmässig auch ein grosser Aufwand, da DK in MA kein direktes Konsulat unterhält.

DK ist nicht mehr so liberal wie früher, das stimmt. Aber wenn die Ehefrau dänische Bürgerin ist und die Einkommensverhältnisse etc. stimmen, kann einer Einreise des Ehemanns nichts entgegengesetzt werden. Pflicht ist der Schulbesuch zur Erlernung der dänischen Sprache. Der Unterricht muss von der Ehefrau erstmal bezahlt werden.

Wenn ich daran denke, wie sehr meine gute Nachbarin unter den Umständen als Zweitfrau leidete, dann kann ich dir nur wünschen, dass dir dieses erspart bleibt.

Muss es denn unbedingt die Zweitfrau sein? Warum nicht eine klare, saubere Trennung ? Nimm mir's nicht übel und denke gut darüber nach, ehe du den Schritt wagst. Lese bt ganz genau die Moudawana durch.

Gute Nacht,
Elvire
Posted By: JasminH

Re: ehefähigkeitszeugnis für heirat nur in marokko? - 25/05/10 12:41 AM

also ich möchte hier niemanden zu nahe treten, aber ich würde schon gründlich überlegen warum ein mann sich eine zweitfrau aus europa nimmt und seine 1. frau auch noch damit einverstanden ist.. ich kann ja natürlich falsch liegen, aber es könnte möglich sein, dass die beiden sich daraus einen (vielleicht finanziellen??) nutzen erwarten..
die meisten männer in marokko heiraten nicht mehr zwei frauen und dass er sich ausgerechnet ein zweitfrau aus europa nimmt ist schon ein wenig eigenartig.. auch wenn es so sein sollte, dass er dies nicht aus purer berechnung machen sollte, würde ich mir sehr aufpassen.. denn solch eine ehe ist sicherlcih mit viel schmerz und leid verbunden.. welche frau teilt schon gerne den mann den man über alles liebt??
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