Posted By: twikezora
Besondere strafrechtliche Vorschriften in Marokko - 27/05/15 01:47 PM
Hallo zusammen,
ich bin gerade auf folgenden Link auf der Seite der Deutschen Botschaft in Marokko gestoßen:
http://www.auswaertiges-amt.de/sid_7DD34...398124bodyText6
"Besondere strafrechtliche Vorschriften
Der Besitz von Rauschgift wird in Marokko mit Haftstrafen von bis zu 10 Jahren sowie hohen Geld- und Zollstrafen geahndet. Bereits der Besitz kleinster Mengen ist strafbar.
Außereheliche und gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen (auch einvernehmliche) sind in Marokko Straftatbestände."
Also auch ein unverheiratetes deutsches Paar macht sich in Marokko strafbar?
Ich weiß, die Realität sieht anders aus, aber in der Tat wusste ich nicht, dass sich "nichtmarokkanische" und keine "Mixpaare" sich ebenfalls strafbar machen könnten. Natürlich bleibt und ist Marokko ein islamisches Land...
Grüße
Zora
ich bin gerade auf folgenden Link auf der Seite der Deutschen Botschaft in Marokko gestoßen:
http://www.auswaertiges-amt.de/sid_7DD34...398124bodyText6
"Besondere strafrechtliche Vorschriften
Der Besitz von Rauschgift wird in Marokko mit Haftstrafen von bis zu 10 Jahren sowie hohen Geld- und Zollstrafen geahndet. Bereits der Besitz kleinster Mengen ist strafbar.
Außereheliche und gleichgeschlechtliche Sexualbeziehungen (auch einvernehmliche) sind in Marokko Straftatbestände."
Also auch ein unverheiratetes deutsches Paar macht sich in Marokko strafbar?
Ich weiß, die Realität sieht anders aus, aber in der Tat wusste ich nicht, dass sich "nichtmarokkanische" und keine "Mixpaare" sich ebenfalls strafbar machen könnten. Natürlich bleibt und ist Marokko ein islamisches Land...
Grüße
Zora