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zollbestimmungen bei temporärer einreise mit pkw

Posted By: surferdude

zollbestimmungen bei temporärer einreise mit pkw - 16/02/13 07:08 PM

hi
kann es sein das sich bei der temporären einreise mit einen pkw
etwas an den bestimmungen geändert hat ?

ich dacht immer das ein pkw für 6 monate im land bleiben darf .

kurz vor der ausreise hab ich mir dann mal das grüne dokument angesehen und festgestellt das es nur bis zum 29.3.2013 gültig ist obwohl es am 17.11.2012 ausgestellt wurde .
das wären ja nur 4 1/2 monate .
weis da jemand etwas drüber ?

anhang foto

surfer

Posted By: Najib

Re: zollbestimmungen bei temporärer einreise mit pkw - 16/02/13 07:17 PM

hallo


warst du letztes jahr schon einmal mit dem auto in marokko?

gruss
Najib
Posted By: samia_nadia

Re: zollbestimmungen bei temporärer einreise mit pkw - 16/02/13 07:19 PM

hallo,

Das hat was mit dem Jahresende zu tuen.
Warst du im Jahr 2012 schon mal mit einem PKW in Marokko?

Das ist bei mir immer so bis jetzt gewesen,das du dann im neuen Jahr auch neu anfängst.Solltest du in diesem Jahr nochmal einfahren aber mit einem anderen PKW bekommst du wieder 6 Monate.Mit deinem jetzigen nur 3 Monate.

lg samia
Posted By: surferdude

Re: zollbestimmungen bei temporärer einreise mit pkw - 16/02/13 07:30 PM

ok das erklärts
ich war halt mit der karre 2010/2011 , 2011/2012 und jetzt 2012/2013 jeweils 3 monate unten .

ok nächstes jahr wollte ich eh mit einem anderen auto fahren .
ist mir halt noch nie aufgefallen !

surfer
Posted By: surferdude

Re: zollbestimmungen bei temporärer einreise mit pkw - 18/02/13 09:09 AM

eine mal theoretische frage :

was würde passieren wenn ich dieses jahr nochmal mit dem gleichen pkw einreisen würde , aber ihn vorher auf ein anderes kennzeichen ummelde ?

bzw wenn ich mit einen anderen pkw einreise den ich aber mit dem gleichen kennzeichen zugelassen habe ?

kontrolliert und speichert der marokkanische zoll die fahrgestellnummer oder das amtliche kennzeichen ?


surfer
Posted By: twikezora

Re: zollbestimmungen bei temporärer einreise mit pkw - 18/02/13 12:57 PM

Hi du,

sofern ich mich erinnern kann ist auf meinem "grünen Zettelchen" die Fahrgestellnummer festgehalten worden.

Grüße
TWIKE ZORA
From biking to twiking
Posted By: sara79

Re: zollbestimmungen bei temporärer einreise mit pkw - 18/02/13 01:34 PM

Original geschrieben von: twikezora
Hi du,

sofern ich mich erinnern kann ist auf meinem "grünen Zettelchen" die Fahrgestellnummer festgehalten worden.

Grüße
TWIKE ZORA
From biking to twiking


Hallo Twike Zora.

Du hattest doch 2012 auch hier im Forum gefragt, wie man es hinbekommt, dass man doch länger als 6 Monate in Marokko bleiben kann. Du hattest doch auch an Aus- und Wieder Einreise, evtl auf eine andere person gedacht etc wenn ich mich richtig erinnere?
Hast du eine Möglichkeit gefunden dafür, da ich auf deinem Blog gesehen habe, dass du letztlich dein Twike ja doch das ganze Jahr in Marokko hattest oder? Würde mich auch interessieren, denn mit Umkennzeichnung, andere Person etc hatte es bei uns noch nie geklappt.
Bisher konnte ich noch nicht herausfinden, ob es letztlich am Kennzeichen, am Fahrer oder an der Fahrgestellnummer oder einer Kombnation mehrere liegt, ob ein Fahrzeug irgendwie auch nach 6 Monaten wieder nach Marokko eingeführt werden kann. Selbst am Zoll gab es dazu schon unterschiedliche Auskünfte.

Gruss

Sara
Posted By: surferdude

Re: zollbestimmungen bei temporärer einreise mit pkw - 18/02/13 02:09 PM

ja auf dem zettel steht halt beides !!

aber welches von beiden wird im computer gespeichert und überprüft ?

wenn ich mir einen anderen kombi beschaffe den aber mit den selben kennzeichen zulasse wie den alten könnte das probleme geben ?


surfer
Posted By: sara79

Re: zollbestimmungen bei temporärer einreise mit pkw - 18/02/13 02:14 PM

Ich denke, das könnte Probleme geben, aber genauso gibt es Probleme, wenn die gleiche Person nocheinmal ein Auto einführen will, auch wenn es ein komplett anderes mit andreem Kennzeichen ist. So zumindest unsere Erfahrung aus 2012- Anderes Auto, anderes Kennzeichen, Andree fahrgestellnummer, aber die gleiche Person, und darauf hat der Computer am Zoll auch angeschlagen...

Gruss

Sara
Posted By: samia_nadia

Re: zollbestimmungen bei temporärer einreise mit pkw - 18/02/13 02:53 PM

salam alaykum,


Das geht ganz einfach um Dein altes Fahrzeug wieder einzuführen ohne das du es Ummelden musst.
Du machst dir in Deutschland einen neuen Reisepass mit dem du wieder neu nach Marokko einreist.Somit hast du weder Fahrgestellnummer noch andere Daten in Deinem Pass stehen.Dieses kostet Dich 59.- Euro.Wen Du darauf nicht warten kannst da dieser bis zu 6 Wochen dauert dann mach Dir einen Expresspass den gibt es innerhalb von 48 Stunden und Kostet 91.- Euro.

lg wa salam
samia
Posted By: sara79

Re: zollbestimmungen bei temporärer einreise mit pkw - 18/02/13 05:02 PM

Hallo!

Achso, daran habe ich noch gar nicht gedacht. Aber das mit dem neuen Pass funktioniert aber dann auch nur mit einem anderen Auto bzw anderes Kennzeichen udn anderer Pass ? Oder reicht es rein einen neuen Pass zu haben, auch wenn das Auto das gleiche ist? Mein Mann bekommt immer nur 3 Monate pro Jahr und die sind im juni meist aufgebraucht und den Rest des Jahres ist es dann immer Bangen und Hoffen, dass man irgendwie am Zoll durchkommt, mal mit einem anderen Kennzeichen, mal mit einem anderen Auto und mal mit einem Beifahrer auf den das Auto dann eingeführt wird.
Manchmal hat man den Eindruck die Zollbeamten entscheiden nicht nach Fakten sondern nach Ihrer Tagesform und Laune...

Gruss

Sara
Posted By: samia_nadia

Re: zollbestimmungen bei temporärer einreise mit pkw - 18/02/13 05:43 PM

salam alaykum,

sara redest du jetzt von einem Transporter oder von einem Pkw?
Den einen Transporter dürfen die Transporteure leider nur 3 Monate einführen im Jahr,da wechselt mein mann aber deshalb nicht seinen Pass.Wie es er genau macht weis ich jetzt nicht,das müsste Dein Mann mal meinen Fragen.
Bei einem Pkw ist es so das du den Pass einfach wechselst und dann auch das Auto einführen kannst ohne Kennzeichen oder Auto wechsel.
Es wäre genau das gleiche wie wen eine andere Person das Auto einführt.Am besten im Januar Auto einführen 6 Monate damit fahren,ab nach Deutschland neuer Pass machen und dann wieder den Rest des Jahres mit dem Auto nach Marokko.

lg wa salam samia
Posted By: sara79

Re: zollbestimmungen bei temporärer einreise mit pkw - 18/02/13 07:39 PM

Hallo Samia,

Ja stimmt, habe ich gerade gefragt, das ist für Marokkaner mit dem ( deutschen) Passwechsel nicht sinnvoll, da dort die Marokk. Ausweisnummer mit notiert wird. Und die bleibt das ganze Leben die gleiche, auch wenn man ein neues Dokument bekommt.
Der Transporter bekommt nur 3 Monate und das ist natürlich nicht genug, wenn man regelmäßig nach Marokko fahren will.
Leider gelten die Genehmigungen für gewerbliche Transporte, damit man dauerhaft nach Marokko einfachen kann erst ab 7,5 Tonnen.
Mich persönlich betrifft es nicht, denn wir hatten unser Auto noch 2008 verzollt, als Autos noch über 5 Jahre alt sein konnten. ( Unser Auto wird dieses Jahr volljährig, es ist wird heuer 18 Jahre alt).

Danke trotzdem für deine Infos, denn das mit dem Pass wusste ich nicht nicht.
Gruss

Sara
Posted By: surferdude

Re: zollbestimmungen bei temporärer einreise mit pkw - 18/02/13 10:41 PM

hi die beiden transporteursgattinnen :-)

ich denk mal das ich wenn ich wie geplant mit einen anderen (neu beschafften )pkw einreise keine probleme hab mindestens 3 monate gültigskeitsdauer zu bekommen .
schade ist es nur um das kennzeichen das es aus initialien und geburtstag besteht . keinen ahnung wie der marokkanische zoll da reagiert wenn ein kennzeichen das im system ist mit einer anderen fahrgestellnummer erneut eingeführt wird . sei es drum
nehme ich für den winterkombi mal ein anderes und das vom winterkombi kommt ans sommerfahrzeug



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