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Zollbestimmungen

Posted By: sandra79

Zollbestimmungen - 02/08/00 08:08 PM

Hallo an alle Forumteilnehmer.

Ich habe eine Frage bezüglich der Zollbestimmungen bei Einreise nach Marokko,
speziell bei der Fährüberfahrt nach Tanger.
Kann man zum Beispiel technische Geräte oder Hifi-Apparate mitnehmen. Wie sieht es aus wenn man soetwas als Geschenk mitnimmt, wird da sehr streng kontrolliert und muss man da Zoll bezahlen und wenn ja wieviel?

Ich hoffe das vielleicht jemand von euch etwas darüber weiss und bedanke mich schon mal für eine Antwort.

Viele Grüsse.
sandra
Posted By: Erika Daerr

Re: Zollbestimmungen - 03/08/00 12:14 PM

Hallo Sandra,
die offiziellen Einfuhrbestimmungen erhältst Du bei der marokkanischen Botschaft in Berlin. Offiziell ist meines Wissens die Einfuhr eines tragbaren Casettenrecorders, CD-Players, tragbaren Fernsehers etc. für den Eigengebrauch zollfrei. Wenn allerdings das Auto überbordet mit solchen technischen Geräten, dann wird sich der Zoll schon fragen ob das wirklich für den Urlaub gedacht ist. In der Regel, außer es wird lässig kontrolliert, wird dann dieses "verdächtige" Gerät in den in das grüne Zollformular (für die temporäre Einfuhr) eingetragen, so wie das Auto, und muß natürlich wieder außer Landes gebracht werden. Zur Haupturlaubszeit wird man, wenn man nicht gerade verdächtig viel Krempel dabei hat der nach Geschenk oder Verkauf ausschaut, wenig kontrolliert, so dass die Wahrscheinlichkeit etwas zollfrei ins Land zu bekommen da ist. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit die Eigentümer der hochbepackten Fahrzeuge zu befragen, die immer an der Fähre anstehen, denn die müssen das Problem ja auch irgendwie lösen. Allerdings werden für rückkehrende Marokkaner andere Zollbestimmungen gelten. Ich befürchte nur, dass hier viel bestochen wird, weiß es aber nicht. Andererseits wird der Zoll auf solche Geräte auch nicht ein Vermögen kosten, dass man vielleicht die Summe einplanen muss.
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