Da nicht bekannt ist, welche Art von Visum die Dame besitzt, sollte vorsorglich die Frage geklärt werden, ob mit diesem deutschen Visum eine mehrmalige Ein-und Ausreise
nach/von Deutschland gestattet ist. Die Frage sollte also zur Vorbeugung von Schwierigkeiten bei der Wiedereinreise aus der Türkei eher an das
Auswärtige Amt, Kontakt, gerichtet werden.
Visumhandbuch des Auswärtigen Amtes: Auszug S.4:
... Das Schengen-Visum der Kategorie C kann auch ein Visum mit ein- oder mehrjähriger
Gültigkeit sein („unechtes“ Jahres- oder Mehrjahresvisum, Art. 24 Visakodex), das zu einem
Aufenthalt von max. 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen sowie zu mehrmaliger
Einreise berechtigt. Ein solches Visum soll Personen ausgestellt werden, sofern die in Artikel 24
Absatz 2 Visakodex genannten Voraussetzungen vorliegen ...
Gruß