hallo

Antwort auf:
So sehe ich das nicht. Immerhin wurde 1957 im BGB der Gleichberechtigungsgrundsatz verankert.
Ich weiss nicht, wie alt du bist, aber
immerhin ist seitdem ein halbes Jahrhundert ins Land gegangen.


naja, einer dame öffentlich ihr alter auszurechnen ist ja auch nicht die feine art.

50 jahre sind ein klacks. lass nochmal 50 jahre ins land gehen, und unsere enkel zahlen die rechnung für die gleichberechtigung.
du sagst es ja so treffend: 1957 wurde die gleichberechtigung im grundgesetz verankert. schrittweise verwirklicht wurde sie aber nur im einklang mit der ökonomischen entwicklung. je mehr man die frauen als leistungsträger gebraucht hat, desto mehr wurden sie gleichberechtigt.
das blöde ist nur, dass die ökonomische entwicklung seit den 70ern auf pump läuft und die schulden irgendwann zurück gezahlt werden müssen.
ob die gleichstellung von mann und frau wirklich nachhaltig ist, muss sich erst noch zeigen. wir werden es wohl nicht mehr erfahren.

ich persönlich bin, ohne es beweisen zu können, der meinung, dass solche modelle in der vieltausendjährigen geschichte der menschheit schon alle ausprobiert wurden, aber nichts davon übrig blieb.
wenn schon darwin, dann richtig und mit allen konsequenzen.

thomas,
Antwort auf:
Na ja, soooo ist das wohl auch nicht!
Heit es doch auch, "das die Frau keinerlei Reize und Gefühle verspüren darf". Also ruhig liegen bleiben und alles über sich ergehen lassen muss.


wo heisst es das?

es ist doch so, dass es ein scheidungsgrund ist, wenn der mann seine frau nicht befriedigen kann.
wie kann er sie befriedigen, wenn sie keine lust verspüren darf?
irgendwo kommt deine argumentationskette ins trudeln.


gruss
Najib


um etwaigen rechtliche konsequenzen vorzubeugen:
dieses posting wurde unter subjektivitätsvorbehalt erstellt.

Wandern im Rif

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