Die Zollregelung lautet definitiv so:
jede nicht in marokko ansaessige person (also die KEINE carte de sejour hat) darf ein auto maximal 6 monate pro kalenderjahr und pro person nach marokko einfuehren. die zeiten akkumulieren, d.h. eine person darf innerhalb eines kalenderjahres mehrere male verschiedene autos reinbringen, in der summe aber nur max. 6 monate. und ein auto (also ein nummernschild, denn darueber wird das auto identifiziert) darf max 6 monate im lande sein, auch wenn verschiedene personen es nacheinander einfuehren.
man kann ueberziehen, kostet aber ne masse geld und der wagen ist nicht mehr verischert vor ort, wenn man die touristik versicherung abgeschlossen hat, weil die deutscheb in MA nicht gilt.

alles andere ist quatsch und gefaehrlich. wenn du schwarz hier bist weil du mit einem zoellner verhandelt hast, bist du nicht verischert. beim unfall ist der teufel los.

Last edited by aquawatch; 29/05/08 03:28 PM. Reason: hicks

du hast noch nicht einmal nicht den ocean gesehen? die reden von nichts anderes im himmel! knocking on heavens door