Hallo!

@ bint Ahmed: Danke für dein Anwtwort. So wie die es schreibst dachte ich es auch. ABer die Mitarbeiterin im Zollamt sagte mir, das gilt nur für MArokkaner, die im Ausland leben und Touristen, aber für mich als in marokko wohnhaften Ausländer mit marokk. Aufenthaltserlaubnis gilt das nicht. Daher würde mir ein Text oder so helfen, wo schwarz auf weiss steht, dass ich tatsächlich in meiner Situation problemlos nach Spanien und wieder zurück nach MArokko fahren kann...

Die Mitarbeiterin sagte mir, dass ich jederzeit ein anderes Auto nach MArokko brinegn kann , aber das gleiche Auto nicht , erst 2009 wieder??? Wobei ich die Logik darin gar nicht verstehe??

@ Najib: was würdes du mir denn vorschlagen, bzw was ist dir passiert?
Gruss

Sara

Last edited by sara79; 29/05/08 02:58 PM.

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