Guten Morgen,
selbst auf die Gefahr hin, als ständiger Miesmacher hier verschrieen zu werden, versetz Dich einmal in die Lage der zuständigen Beamten (in Rabat, dem Heimatort Deiner Freundin, Sicherheitsbehörden), bei denen sich Anträge ähnlicher Art stapeln, aber auch Akten der Sozial/Ordnungsbehörden, Polizei, Ausweisungsbeschlüsse etc.:
Da beantragt eine 25-jährige mit Eigentumswohnung und Einkommen (wie hoch wird dieses bei einer 25-jährigen sein?) die Familienzusammenführung mit ihrem 20(!)-jährigem Ehemann. Dieser ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch nicht ausgebildet (höchstens in der Ausbildung), arbeitet oder ist arbeitslos. Hat Deine Frau schon einmal bei ihrer zuständigen Ausländerbehörde die Frage dem Verhältnis "Positiv/Negativfällen" solcher Fälle befragt? Sollte sie mal tun.
Familienzusammenführung ist ein hohes Rechtsgut, der Schutz des Steuerzahlers vor Folgekosten aber auch. Abgesehen davon, kennt weder Deine Frau noch Du den Entscheid der Sicherheitsbehörden.