@Ulla

"Ist es nicht umgekehrt ? Meiner Kenntnis nach hat Marokko die Haager Konvention nie ratifiziert und unterschrieben, Deutschland jedoch sehr wohl. Und solange Marokko die Haager Konvention nicht unterschreibt und anerkennt, unterstützt man keine Adoptionen von marokkanischen Kindern."

Ulla, die Konvention die du meinst ist die Konvention von 1993 für Adoptionen. Diese hat Marokko nicht unterzeichnet. Die Ursachen hier für waren aber ganz andere als viele vermuten.

Die Konvention von 1996 ist eine andere, die vor allem die Kafala nennt und sie als Annahmeform anerkennt. Diese Konvention erklärt aber auch das eine Kafala nicht für eine Adoption verwendet werden darf (ohne Ausnahme).
Marokko hat dieses Abkommen 2002 ratifiziert, genauso wie Monaco, Australien und Litauen usw.
Die EU-Staaten werden dieses Abkommen nicht einzeln ratifizeren sondern gemeinsam. 2004 wurde von den Mitgliedstaaten dieses Abkommen unterzeichnet. Der Termin der Ratifizierung ist noch offen.

Selbst wenn ein Staat das Haager Adoptionsabkommen nicht unterzeichnet, dann kann dennoch adoptiert werden. Dieses geschieht dann auf dem notariellen Weg, direkt beim zuständigen Gericht. Für Marokko geht das nur noch solange bis auch Deutschland das Abkommen von 1996 ratifiziert.

"Bei einigen mir bekannten Paaren mußte nur der Mann Muslim sein."

Das stimmt.

@Michaela
Marokko entlässt keine Staatsbürger.

"ja die jugendämter lehnen es ab,können sie ja auch soviel sie wollen. wenn "wir" die ein kind aus marokko "adoptieren"wollen und uns mit dieser antwort zufrieden geben oder sie glauben sind wir doch selber schuld.
die entscheidung über eine adoption egal aus welchem land dieser welt trägt immer noch ein gericht mit ihrem zuständigen jugendrichter. bei diesem gericht muss ein adop-antrag gestllt werden.auch für marokkanische kinder. dann bekommt das jugendamt den "auftrag" vom gericht die familie auf ihre adoptionsfähigkeit zu prüfen.das ist ihre aufgabe-und mehr nicht.sie sollen,können,dürfen lediglich ihre meinung zur adoptionfähigkeit der familie abgeben. alles andere und weitere geht vom gericht aus."

Ist richtig.
Hinzu kommt aber dass die zuständigen Landesjugendämter alles daran setzen diesen jetzigen Fall möglichst zu kippen. Gerade der Leiter des LJA Bayern hat dieses zur obersten Aufgabe gemacht.

Entscheidend ist aber auch das ein Deutscher keine Annahmeform verwenden kann die es in seinem Rechtssystem nicht gibt. Aus den Auswärtigen Amt Akten sind mir einige Fälle von 2004 bekannt welche mit der Kafala scheiterten. Unser Fall hingegen hat eine vollgültige Kafala (da marokkanische Staatsbürger), welche nun nach Deutschen Recht zur Adoption gewandelt werden soll (das OLG Karlsruhe entschied vor Jahren einen solchen Fall wie folgend: Die Kafala darf in Deutschland dann ausgeübt werden, weil dieses die kulturell richtige Annahmeform ist.

Das Deutsche Recht und deutsche Staatsbürger:
Als Annahmeform haben wir die Adoption; Die Kafala wird zwar durch die die UN-Menschenrechtskonvention für Kinder (KRK) genannt, aber Deutschland hat diese bei Ratifizierung wie folgend vermerkt: "im deutschen Rechtssystem nicht bekannt".
Dieses bedeutet dass die Verwendung der Kafala für Deutsche nicht möglich ist. Denn wenn das Rechtssystem dieses nicht kennt, so kann ein Deutsches Gericht auch nicht für die Kafala sprechen. Die Kafala ist nur dann möglich, wenn mindestens einer Marokkaner ist. Sind beide Marokkaner, dann ist die Adoption nicht möglich.
(s. auch OLG Karlsruhe).

"auch wenn du meinst die dt. behörden wären unkooperativ....sehe ich nicht unbedingt so.wenn sie einen fall auf den tisch bekommen für den sie keine vorgeschriebene lösung haben wird eben erstmal auf "warteschlage" oder "nein geht nicht" geschaltet. "

Nein, die Behörden in Deutschland verzögern mit vollem Wissen über die Sachlage. Nicht umsonst hielt das VG Berlin unsere Klage aufrecht. Wenn nach deutschen Behörden geht, dann wären wir schon längst gescheitert.

Vormundschaftsgericht:
Da in diesem Fall die Kafala vollgültig ist (egal was das Jugendamt entscheidet, da die eigentliche Kafala fortbesteht), so hat das Gericht eigentlich nur die Aufgabe diese für das Deutsche Rechtssystem als Gültig zu erklären.
Bei rein Deutschen Ehepaaren ist dieses schwieriger, denn die Kafala ist zwar in Marokko gültig, aber deckt sich nicht mit der KRK (Bundesgesetz). Der einzigste Weg ist dann dass das Gericht zum Wohle des Kindes entscheidet (das Kind muss dafür aber in Deutschland sein).

Gab es 2003 und 2004 noch Kafalas die zur Adoption verwendet wurden?