Hallo Ulla,

das Kind ist ein verlassenes Kind (dennoch mit meiner Frau verwandt) und wurde zur Kafala damals persönlich befragt.
Das kind wird von uns finanziell versorgt, wobei das Geld für unser deutsches Kind halt für das Kind in Marokko verwendet wird. Das Kind ist in Marokko bei dem Wohnsitz in Marokko von meiner Frau, wo meine Schwiegermutter das Kind versorgt, wenn meine Frau nicht in Marokko ist. Die schwiegermutter ist allerdings gesundheitlich (nachweisbar) angeschlagen und müsste stets ärztlich betreut werden.
Man könnte ja noch andere Verwandte anführen.
Doch diese sind halt ebenso in Europa (einer in Madrid und der andere in Paris, jweils direkt bei den Botschaften tätig). beide hätten auch keinen Wohnraum für das Kind.
Zur kafala in islamischen Ländern: Marokko ist der einzigste islamische Staat der das Haager Abkommen von 1996 unterschrieben und umgesetzt hat.
Frankreich: Nein in Frankreich ist es nicht brandneu. Immer wiedere behaupten Leute etwas anderes. Dieses ist aber falsch. Frankreich hat mit Algerien 1968 ein Abkommen geschlossen, wo die Kafala ganz klar geregelt wurde. Dieses Abkommen blieb auch mit dem Inkrafttreten des Haager Übereinkommens für Adoptionen in Kraft. Dieses wurde von der französischen Regierung, so auch noch einmal bestätigt.
Marokko wird hier obwohl kein Abkommen existiert, genauso behandelt, zumal hier klarere Regeln sind als bei der algerischen Kafala.
Hier noch einmal die Bedingungen:
- marokkanische Staatsbürgerschaft
- In Marokko geboren
- ein dauerhafter Wohnsitz in Morokko
- keine zweite Staatsbürgerschaft
- keine französische Staatsbürgerschaft
- aureichende Geldmittel
- genügend Wohnraum
- einwandfreier Leumund
- eine Kafala durch einen gerichtl. Beschluss
- Das Kind darf sich bei Antragsabgabe nicht in Frankreich befinden

Dieses bedeutet ein Franzose kann keine Kafala in Frankreich ausüben. Ein Algerier oder Marokkaner kann keine Kafala ausüben, wenn dieser nicht emigriert ist. Personen mit mehreren Staatsbürgerschaften können eine Kafala nicht ausüben. Eine Kafala kann keine Adoption werden.

Dass eine Kafala keine Adoption werden kann ist auch der Standpunkt der Landesjugendämter.

Dieser Standpunkt ist nur teilweise richtig.
Bedenken zum nachholen von Kindern hat Frankreich definitiv nicht. Das größere Problem ist für Frankreich das hereinholen der Kinder auf illegalen Weg, wobei Frankreich dann abschiebt( die Kinder sind ihnen egal, denn das Recht ist wohl wichtiger).

"Du schreibst, Du willst das Kind Deiner Frau, für das sie eine Kafala hat, nur hierherholen, aber nicht adoptieren. Ein Szenario: Würden die Behörden in Deutschland denn dann zustimmen, wenn Du für eine Adoption bereit wärst?"

Es wird in Zukunft keine Adoptionen von Kindern aus Marokko geben da, die Personen die eine Kafala machen und deutsche Staatsbürger sind es nicht dürfen. Die Einreise wird dann generell daran scheitern, weil eine Adoption verboten ist Art. 84 (marokk. Recht). Siehe B.

"Ich springe jetzt mal auf die Seite der deutschen Jugendämter und frage... Und wenn Du nicht adoptierst und angenommen, die Kafala Deiner Frau endet (sie kann ja vom marokk. Richter bei Verletzung der Fürsorgepflicht zurückgenommen werden oder Deine Frau stirbt ) - was ist dann mit dem Kind ? Du persönlich bist nicht verantwortlich. Verantwortlich kann man auch nicht andere Verwandte machen, denn mit dem Tod des Kafala-Inhabers oder der Zurücknahme der Kafala erlischt die Verantwortung."
A:Diese Sicht ist nur Richtig wenn man nicht den genauen Sachverhalt des Rechtes kennt. (siehe B.)

"Wer macht dann was ? Kommt das Kind, das ja mittlerweile dann ca. 10 Jahre alt ist, in ein deutsches Pflegeheim oder fliegt man es nach Marokko ? Wer übernimmt die Kosten ? (Erben kann ein Kafala-Kind ja auch nicht, die Verwandtschaft ist nicht verantwortlich.)"
A: Es kommt weder in ein Pflegeheim, zurück nach Marokko und erben kann es auch. Laut marokk. Recht sind es per Testament 1/3 des Vermögens. (siehe B.)

"Ich glaube, die deutschen Behörden vermissen bei der Kafala die Verpflichtung und Verantwortung, die in der Kafala nur begrenzt abgedeckt werden. In Frankreich wird deshalb bei der Kafala auch über "schwache Adoption" gesprochen."
A: Wenn man die Adoption mit der Kafala vergleicht, so ist es eine schwache Adoption.

"Bei einem adoptierten Kind, da ist ganz klar, wer das Kind in Notlagen auffängt, denn es ist - rechtlich gesehen - einem leiblichen Kind gleichgestellt."
A: Bei dem Kind der Kafala auch (siehe B.).

"Kafala und Adoption haben vollkommen unterschiedliche Hintergründe und Traditionen."
A: Die Kafala ist durch den glauben geprägt. Die adoption dient eigentlich den adoptierenden Eltern. Hier zu gibt es auch eine klare Meinung der Unesco. (mehr unter C.)

"Aber solange Ressentiments von den Muslimen gegenüber Adoptionen und Ressentiments von Europäern gegenüber der Kafala nicht ausdiskutiert werden können und EINE Lösung (frei von Religion und Dogmen) gefunden werden kann, kann sich immer eine Seite zurückziehen und der anderen Seite vorwerfen:
"Euch geht es wohl überhaupt nicht um das Kindeswohl !!!"
Und:
"Amtsschimmel seid Ihr in Deutschland ! " -
oder
"religiöse Dogmatiker seid Ihr in Marokko".
Nur, kommt man so weiter ?
Ich mache ein Riesen-Fragezeichen !"
A: Es ist einfach den Marokkanern Buhmann zuzuschieben. Schuld sind aber die Staaten die das Haager Abkommen für Adoptionen, so umgesetzt haben wie es nun einmal heute ist.
Damals (1993) waren auch marokk. Experten anwesend, die die Aufnahme der kafala in das Adoptionsrecht vornehmen wollten, dieses wurde aber mit dem Hinweis auf andere Abkommen abgelehnt (Abkommen von 1961).

B: Das Haager Übereinkommen von 1996:
Dieses sieht folgendes vor dass das Recht wo das Kind und der Annehmende lebt, dass das dort geltende Recht zählt. D.h. in Marokko wird die Kafala gesprochen und ist für alle Vertragsstaaten geltend.
Wenn das Kind nun in einen anderen Vertragsstaat wechselt, so kann das dortige geltende recht verwendet werden. Es kann auch das vorherigee Recht umgeändert werden, wenn es dem Wohle des Kindes widerspricht.
Da kommt dann nun die interessante Situation: Diese lautet, dass man dann sogar adoptieren könnte (da hat Marokko ganz gut gepokert und ein dickes Ei hingelgt). Laut dem Übereinkommen, müssen dieses alle Unterzeichnerstaaten akzeptieren. Deutschland hat am 1.4.2003 unterzeichnet.
Retifiziert haben es: Australien, Tcheschien, Estonien, Lettland, Litauen,Monaco, Slovakei und Marokko. Die Ratifizierer können Infos zum Wohle des Kindes austauschen. Marokko wolte hier einen wichtigen Schritt für Kinder tun.
Ich schreibe später mehr.

C: Auch die jüdische Religion kennt keine Adoption, und es ist eine Mehrehe möglich.
Frauen haben nicht einmal ein Erbrecht.
Später hierzu mehr.