"Aber lieber Karim, was lese ich: Du schreibst, Du und Deine Frau habt seit August 2003 eine Kafala für ein Kind in Marokko. Das heißt, Ihr habt das volle Sorgerecht für das Kind übernommen."

Nein meine Frau hat die Kafala alleine erhalten.

"Ihr aber lebt hier in Deutschland. Was ist mit dem Kind, warum seid Ihr nicht bei ihm ? Wenn die Gesetze es nicht ermöglichen, daß das Kind nach Deutschland kommt, dann hat es trotzdem ein Recht auf die Liebe und Fürsorge seiner Eltern. Du schreibst: Das Kind ist schon älter. Umso schlimmer: Das heißt, die erste bewußte Erfahrung mit seinen Eltern lautet: Und wieder werde ich verlassen. Und selbst wenn Du das Kind bei Verwandten “hinteläßt”, das ersetzt die Eltern nicht. Ein Kind braucht stabile Bezugspersonen, nicht heute Papa, morgen Onkel, übermorgen Großmutter, dann wieder Papa. Das Kind wird irgendwann auf seinen Papa pfeifen, der nicht bei ihm geblieben ist. Ich wäre immer bei meinem Kind, egal was passiert, egal in welchem Land, ein Kind darf nie verlassen werden, wie sonst soll es denn jemals ein Ur-Vertrauen entwickeln ? Ihr solltet, wenn Ihr Euch nicht mit den deutschen Gesetzen anfreunden könnt, Euch schleunigst auf den Weg zu EUREM Kind machen."

Ich bin deutscher Staatsbürger und habe deshalb die Kafala nicht gemacht. Mein Frau hat aber nur die marokkanische Staatsbürgerschaft und ist erst seit drei Jahren in Deutschland. Sie hat bereits davor für das Kind gesorgt." Jetzt müssen wir also Deutschland verlassen?!

"Zum Zweiten: Wenn Du in Deutschland leben willst, mußt Du Dich an die deutschen Gesetze halten. Du kannst beispielsweise auch nicht in Marokko 4 Frauen heiraten und verlangen, daß diese vor einem deutschen Gesetz anerkannt werden. Es ist in allen Rechtsangelegenheiten so, daß Du Dich in Deutschland nach dem deutschen Gesetz richten mußt, in Marokko nach dem marokkanischen."
Es ist richtig ein Deutscher muss sich an deutsche Gestze halten und ein Marokkaner an marokkanische Gesetze. Eine Meehrehe kann ein Marokkaner auch in Deutschland ausüben (hier gilt dann marokkanisches Recht). ein Deutscher kann keine Mehrehe machen (Marokkaner können seit 2003 keine Mehrehe mehr machen).
Ein Deutscher kann deshalb auch keine Kafala machen, weil diese im deutschen Recht nicht gibt.
Entscheidend ist immer dass das die betroffene Person eine Migrationsperson ist (also aus dem Ausland stammend).

"Bitte sehe mir meine etwas heftigen Worte nach, ich kenne Euch nicht und kann mir kein Urteil erlauben. Allerdings bin ich frustriert, da ich immer wieder von Fällen höre, daß Marokkaner blauäugig in Marokko eine marokkanische Kafala beantragen, ohne sich vorher Gedanken gemacht zu haben, wie das Kind nach Deutschland kommen soll."

Wie bereits gesagt, meine Frau lebte vor bis 2001 in Marokko und hat dort für das Kind bereits gesorgt (das Kind war damals 7 Jahre alt). Deine Aussage würde heissen dass durch die Heirat mit einem in Deutschland lebenden, eine Kafala dann auf einmal ungültig ist.


"Es gibt einige marokkanische Kafala-Kinder in Deutschland (alle aus den 20 Jahren vor dem Jahr 2000), die Kinder kamen alle als Baby nach Deutschland, leben bei deutschen oder gemischt (marokkanisch-deutschen) Eltern. Teilweise sind sie mittlerweile schon fast volljährig, sind integriert und glücklich, daß ihr Schicksal in Marokko in Deutschland eine andere Wendung nehmen durfte."
Wie bereits von mir geschrieben: Die Adoptionen die getätigt wurden, sind faktisch illegal, denn sobald die kinder Marokko betreten, wären sie wieder marokkanische Staatsbürger, da eine Adoption in Marokko nicht geht. Zum Wohle des Kindes sind sie in Deutschland legalisiert worden (was auch gut so ist). Für zukünftige Kafalas wird es keine Adoptionen geben. Ein einreiseverbot für diese Kinder ist pauschal aber nicht gerechtfertigt.

"In Marokko sind diese Kinder Kafala-Kinder und bleiben marokk. Staatsbürger.
In Deutschland sind diese Kinder adoptiert nach deutschem Recht, ohne das hätten sie nicht die deutsche Aufenthaltserlaubnis und den deutschen Pass erhalten können."

Eine Aufenthaltserlaubnis gibt es auch ohne deutschen Pass, entsprechend nach Ausländerrecht.

"Was ist daran schlimm - in Marokko bleiben sie Kafala-Kinder - in Deutschland adoptierte Kinder.
Gott beschütze diejenigen, die den ausgesetzten und verlassenen Kindern ihre Liebe und eine Familie schenken. Nur das zählt.
Ich wünsche Euch viel Glück bei Eurer Klage gegen die Gesetzgebung und hoffe, daß Ihr Erfolg habt. Um des Kindes willen. Bitte halte uns darüber auf dem Laufenden, es wäre ein Licht am Horizont, wenn die Gesetzgebung (auf beiden Seiten - Marokko und Deutschland) sich miteinander mehr um eine Lösung bemüht."
Die Haager konvention von 1996 ist die Lösung.