hallo wild thing !!
das ist eine gute frage
ich habe mich auch mit dem thema beschäftigt,
es konnte mir bis jetzt auch keiner richtig auskunft darüber geben wie die reglung für melilla ist, was es wieder mal für mich zeigt das der marokkanische zoll von sowas nichts hällt auch den eigenen bürgern gegenüber, wenn mann bedenkt wie schwer(aussichtslos) es ist solche infos zu bekommen.
wie auch immer!!die zweite erkentniss ist das alle ausländischen kfz, ausgenommen mellila, maximum 6 monate pro jahr bleiben dürfen UND nach der ausreise erst wieder nach 6 monaten einreisen dürfen!! was aber nicht für in melilla gemeldete fahrzeuge gilt.
für in melilla zugelassene fahrzeug haben im prinzip die selbe aufenthaltsfrist aber ,sie dürfen nach der zwangsausreise nach 6 monaten direkt wieder einreisen.

so muss jetzt schluss machen
und wie gesagt, angaben ohne gewähr weil es in melilla mitlerweile die neuen eu schilder gibt und die sache noch kommplizierter wird .
gruß
xsela