Guten Abend,

eine kleine Ergänzung noch zur "dauerhaften Aufenthaltsberechtigung":

je nach Nationalität wird die Genehmigung im Normalfall jeweils für ein, zwei, fünf oder zehn Jahre erteilt.

Der Antrag auf erneute Berechtigung muss Wochen vorher gestellt werden; sollte dieser Antrag nach Gültigkeitsablauf Wochen später ohne plausiblem Grund erfolgen, wird ein Versäumniszuschlag von etlichen tausend Dirham erhoben.