Hallo zusammen:

du kannst als deutscher staatsbuerger hier - Ueber einen Notar - Immobilien, grundstuecke ungehindert kaufen und auch wieder verkaufen !

Erben kann ein muslim nicht von einem christen, das ist in der fatwa eindeutig. In der Praxis heisst das: Wenn ein deutscher hier grundstueck hat, dann koennen NUR seine Kinder etc. aus deutschland erben. Ein Testament, in dem ein marokkaner als erbe vorkommt, wird nicht anerkannt, sowohl vom islam als auch vom staat (logisch).

Logische ausnahme, der deutsche ist muslim gewesen, und hat den glaueben auch hier in marokko angenommen, worauf ihm die marok behoerden dies natuerlich attestiert haben.

Zitat:
Kann man denn den Verkaufspreis selbst bestimmen oder gibt es da Mindestsätze die sich natürlich je nach Größe oder was es ist halt richten?

du KANNST im prinzip JEDEN preis VERLANGEN :-)
Aber was du geboten bekommst ist eine andere Sache.
Am Markt ist handeln GEFORDERT !!

gruss


das licht, am anderen ende
des tunnels, koennte auch
ein entgegenkommender zug sein !