Hallo liebe Leute,

tatsächlich ist die Entscheidung über das Verbot in Frankreich durch das Gericht noch nicht gefällt worden. Ob die Inhalte Rassenhass predigen oder Volksverhetzung darstellen, wird dann wohl auch in Deutschland ein Gericht prüfen. Muslime als Ratten/Ungeziefer darzustellen ist menschenverachtend, denn es impliziert schließlich: Ungeziefer muss bekämpft werden! Insofern kann man das auch juristisch als Aufruf zum Rassenhass werten. Die Zitate tangieren jedenfalls die Verletzung der Menschenwürde, die durch das Grundgesetz geschützt ist.

Allerdings hat Jocim recht, wenn er schreibt, der Meinungsfreiheit wird in D ein übergeordneter Stellenwert beigemessen. Dies ist Resultat aus den Zeiten des Nationalsozialismus, wo alle kritischen Texte als entartet verboten und verbrannt worden sind. und noch etwas ist leider wahr, die Popularität eines Buches steigt mit dem Wirbel, den es verursacht und ein verbotenes Buch ist besonders interessant.

Vielleicht ist es manchmal besser über den Dingen zu stehen und kleinen Kläffern ihren dummen Trieb nachsehen. Sonst gerät man in Gefahr, ihnen ungewollt in die Hände zu spielen. Andererseits sind die zitierten Sätze nicht hinzunehmen, da, wie gesagt, menschenverachtend.

nachdenklich
N.