@Tamou:
"Was ist aber bei einer nachträglichen Eheschließung gem. marokk. Gesetz und es ist bereits ein Kind aus einer in dt. geschlossenen Ehe vorhanden?"
---> Solche Fälle darf es eigentlich nach dem islamischen Verständnis heraus nicht geben, so daß sich die marokkanischen Behörden so behelfen, daß die Ehe in der marokkanischen Heiratsurkunde einfach rückdatiert wird (mindestens 6 Monate vor Geburt des Kindes), so daß das Kind des marokkanischen Vaters legitim und damit zusätzlich auch Marokkaner(in) wird!

"Muß der Vater dann sein Kind in Marokko adoptieren?"
---> erübrigt sich durch die Rückdatierung! Aber davon abgesehen, kennt man eine wie hier mögliche Adoption in MA nicht!