Hallo Kathrin,
schau mal unter:
http://marokko.net/info/publikationen/html/eherecht.html

"...Die Standesbeamtin meinte, wir müssen unsere Heirat beim marokk. Konsulat oder Botschaft anzeigen. ..." Das stimmt definitiv nicht!!! Du kannst nach der deutschen Heirat in Deutschland auch nach marokk. Recht beim marokk. Generalkonsulat heiraten, musst es aber nicht!

Du kannst Dir die marokk. Ehe für Dich in etwa so vorstellen, als wenn Du kirchlich heiraten würdest!

Gruß Rainer