hallo ruqqayah, hallo zusammen,

der bericht von dir zur rückreise ist ja mehr als unerfreulich.

Schade, irgendwie habe ich den beitrag von dir zu spät gesehen, deshalb erst jetzt eine antwort darauf.

Es ist leider gängige praxis dass bedeutet immer mal wieder werden fluggesellschaften gewechselt und es kommt zu teils massiven verspätungen oder den von dir beschriebenen unangenehmen folgen bei der weiterreise. zum glück ist nach dem aktuellen reiserecht trotzdem nicht alles hinzunehmen.

Ansprüche gegen reiseveranstalter sind aber nur durchsetzbar, wenn bestimmte dinge beachtet werden. Ich werde in einem separaten thread zum thema reiserecht entsprechende hinweise posten, sicher hat der eine oder andere bedarf nach den sommerferien weil nicht alles so toll war wie die werbung es versprach.
Kurz hier vorab zu deinem konkreten fall:

Mängel der Beförderungsleistung:

Verzögerungen beim Abflug müssen bei Pauschalreisen in gewissem Umfang hingenommen werden. Die Rechtsprechung ist hier mit der Qualifizierung von Verspätungen als bloße Unannehmlichkeit recht großzügig. Bei Kurz- und Mittelstreckenflügen sind daher Verspätungen bis zu vier bis fünf Stunden entschädigungslos hinzunehmen. Dies gilt aber nur dann, wenn hierdurch die Nachtruhe am Zielort nicht unangemessen verkürzt wird. Bei Transatlantik-Flügen werden teilweise sogar Verspätungen bis zu acht Stunden für unerheblich gehalten.

Der Wechsel der Fluggesellschaft stellt nur dann einen Mangel dar, wenn eine bestimmte Gesellschaft im Reiseprospekt ausdrücklich genannt wurde und die Ersatzgesellschaft ein negatives Image bezüglich der Flugsicherheit hat.

Kommt das ordnungsgemäß aufgegebene Reisegepäck verspätet am Urlaubsort an oder kann der Verbleib des Gepäcks nicht aufgeklärt werden, stellt dieses einen Mangel der Reiseleistung dar.
Quelle
Leider ist in deinem fall ein wichtiger fakktor inzwischen trotzdem nicht erfüllt: die RECHTZEITIGE anmeldung von ansprüchen wegen des reisemangels. Es gilt eine frist von 1 monat nach dem _vertraglich_ vorgesehenen reiseende. Spätere anmeldungen von ansprüchen sind eigentlich nur möglich, wenn du nachweisen kannst, dass du für die verspätung kein verschulden trägst (sehr selten der fall, denkbar wäre du liegst im koma im krankenhaus o.ä.).

Deswegen gilt hier: rechtzeitig genau informieren wozu jeder im neuen thread gelegenheit hat.

andré


KÄMPFT FÜR DIE FREIE MEINUNGSÄUSSERUNG HIER IM BOARD!!!