Hi Jana,
auch wenn ich mich hier unbeliebt machen sollte, so wird der Rat von Oliver in der Praxis durchaus verfolgt. Es ist nun mal nach dem marokkanischen Personenstandsrecht eine gesetzliche Heiratsvoraussetzung, dass der der Mann vor der Heirat zum Islam konvertieren muss. Es liegt m.E. an der Familie der Frau, dafür zu sorgen, dass der Mann in die Religion eingefüht wird, also ihm die elementaren Regelungen erklärt werden. Wenn dies im Sinne des Korans ("kein Zwang zur Religion") erfolgt, dann sollte der Mann den passenden Bezug zum Islam erhalten, weil er selbst von den Vorteilen der Religion überzeugt worden ist.
Ich selbst bin zwar nach wie vor kein praktizierender Moslem, aber ich weiss aus Erfahrung und aus Versen des Korans, das der (richtig gelebte) Islam nur Gutes und Schutz für den Menschen erreichen will.
Gruß Rainer