Ehefähigkeitszeugnis
#160602
30/12/15 12:13 AM
30/12/15 12:13 AM
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arionj
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salam,ich habe heute mein ehefähigkeitszeugnis abgeholt und der name von meinem verlobten ist auseinander geschrieben also statt khalid steht da kha lid.. gibt das probleme bei der heirat oder ist das irrelevant?
Last edited by arionj; 30/12/15 12:13 AM.
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Re: Ehefähigkeitszeugnis
[Re: arionj]
#160604
30/12/15 08:44 AM
30/12/15 08:44 AM
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Thomas Friedrich
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Hallo.
In Marokko nimmt man Vieles nicht so genau. Ich kenne Geschwister deren Nachnamen von den Behörden unterschiedlich geschrieben wurden. Zum Einen hängt das mit den Übersetzungen aus dem Arabischen zum Französischen/Deutsche zusammen (für Salam al eihkum gibt´s ja auch unterschiedliche deutsche Schreibweisen), zum anderen aber auch mit der Oberflächigkeit und fehlenden Selbstkritik vieler Menschen in Marokko.
Ich glaube also nicht, dass an dem auseinandergezogenen Namen jemand in einer marok. Behörde Anstoß nimmt.
Last edited by Thomas Friedrich; 30/12/15 08:46 AM.
Beste Grüße Thomas
In Marokko ist alles möglich nur nichts schnell.
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Re: Ehefähigkeitszeugnis
[Re: arionj]
#160619
30/12/15 05:12 PM
30/12/15 05:12 PM
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hulk1
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Hallo Arion, geht es hier nur um die benötigten Unterlagen zur Beglaubigung des Ehefähigkeitszeugnisses durch die Deutsche Botschaft in Rabat? Die Ehefähigkeitsbescheinigung für sich genommen ist doch identisch mit dem Ehefähigkeitszeugnis: EhefähigkeitsbescheinigungEs handelt sich hierbei um die so genannte Ehefähigkeitsbescheinigung, die heute auch Ehefähigkeitszeugnis genannt wird. Um diese zu erhalten, müssen natürlich auch einige Voraussetzungen erfüllt werden. Holen Sie sich bei Ihrem Standesamt eine sogenannte "Laufliste" (und das können Sie wörtlich nehmen) auf der steht welche Unterlagen verlangt werden. Diese Liste ist wichtig. Nicht vergessen bei Beantragung der Eheschließung im ausländischem Standesamt diese Liste mitzunehmen.
Auf dieser Liste steht meistens:
Kopie des Passes ihrer Lebensgefährtin/en am besten In- und Auslandpass wenn vorhanden.
Geburtsurkunde. Achtung!! Wenn sie in der Ukraine, Kasastan oder anderen ehemaligen UdSSR Staaten lebt und vor 1991 geboren wurde hat sie meistens noch eine russische Geburtsurkunde. Die muss umgeschrieben werden.
Bei geschiedenen die Scheidungsurkunde. ACHTUNG!! Mit Begründung der Scheidung. Das sind zwei getrennte Formulare. Ist sie vor 1991 geschieden worden und lebt in der Ukraine, Kasastan oder anderen ehemaligen UdSSR Staaten gilt das gleiche wie bei der Geburtsurkunde.
Es kommt vor das auch die Heiratsurkunde verlangt wird, die wird aber bei der Scheidung vernichtet. Man muss sich dann eine Heiratsbescheinigung ausstellen lassen. Das Scheidungsurteil wird in Deutschland noch mal vom Oberlandesgericht überprüft.
Weiter wird eine Ledigkeitsbescheinigung benötigt (nicht älter als 6 Monate).
Dann noch eine Wohnbescheinigung. Die gibt es in Russland nicht standartmäßig, doch auf dem Passamt wird auf Anfrage so etwas ausgestellt.
Die ganzen Unterlagen müssen dann zur Deutschen Botschaft und beglaubigt werden. Lasst das am besten eine Agentur machen. Die Unterlagen gebt ihr zu Hause bei eurem Standesamt ab. Natürlich erst nachdem sie ins Deutsche übersetzt wurden. Die stellen dann nach Durchsicht eurer Unterlagen die Ehefähigkeitsbescheinigung aus. Diese muss dann bei einer Heirat im Ausland wieder in die Landessprache übersetzt und beglaubigt werden.
Als Übertreiber [ghulat] werden im Islam Menschen bezeichnet, die einen Aspekt des Islam aus dem Gesamtzusammenhang nehmen, sich darauf konzentrieren und diesen übertreiben.
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Re: Ehefähigkeitszeugnis
[Re: hulk1]
#163307
24/06/17 06:36 AM
24/06/17 06:36 AM
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Joined: Nov 2016
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Litze
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Hallo Arion, geht es hier nur um die benötigten Unterlagen zur Beglaubigung des Ehefähigkeitszeugnisses durch die Deutsche Botschaft in Rabat? Die Ehefähigkeitsbescheinigung für sich genommen ist doch identisch mit dem Ehefähigkeitszeugnis: EhefähigkeitsbescheinigungEs handelt sich hierbei um die so genannte Ehefähigkeitsbescheinigung, die heute auch Ehefähigkeitszeugnis genannt wird. Um diese zu erhalten, müssen natürlich auch einige Voraussetzungen erfüllt werden. Holen Sie sich bei Ihrem Standesamt eine sogenannte "Laufliste" (und das können Sie wörtlich nehmen) auf der steht welche Unterlagen verlangt werden. Diese Liste ist wichtig. Nicht vergessen bei Beantragung der Eheschließung im ausländischem Standesamt diese Liste mitzunehmen.
Auf dieser Liste steht meistens:
Kopie des Passes ihrer Lebensgefährtin/en am besten In- und Auslandpass wenn vorhanden.
Geburtsurkunde. Achtung!! Wenn sie in der Ukraine, Kasastan oder anderen ehemaligen UdSSR Staaten lebt und vor 1991 geboren wurde hat sie meistens noch eine russische Geburtsurkunde. Die muss umgeschrieben werden.
Bei geschiedenen die Scheidungsurkunde. ACHTUNG!! Mit Begründung der Scheidung. Das sind zwei getrennte Formulare. Ist sie vor 1991 geschieden worden und lebt in der Ukraine, Kasastan oder anderen ehemaligen UdSSR Staaten gilt das gleiche wie bei der Geburtsurkunde.
Es kommt vor das auch die Heiratsurkunde verlangt wird, die wird aber bei der Scheidung vernichtet. Man muss sich dann eine Heiratsbescheinigung ausstellen lassen. Das Scheidungsurteil wird in Deutschland noch mal vom Oberlandesgericht überprüft.
Weiter wird eine Ledigkeitsbescheinigung benötigt (nicht älter als 6 Monate).
Dann noch eine Wohnbescheinigung. Die gibt es in Russland nicht standartmäßig, doch auf dem Passamt wird auf Anfrage so etwas ausgestellt.
Die ganzen Unterlagen müssen dann zur Deutschen Botschaft und beglaubigt werden. Lasst das am besten eine Agentur machen. Die Unterlagen gebt ihr zu Hause bei eurem Standesamt ab. Natürlich erst nachdem sie ins Deutsche übersetzt wurden. Die stellen dann nach Durchsicht eurer Unterlagen die Ehefähigkeitsbescheinigung aus. Diese muss dann bei einer Heirat im Ausland wieder in die Landessprache übersetzt und beglaubigt werden. Kann mir jemand bestätigen, ob diese geforderten Dokumente noch aktuell sind? Da ich im Moment in Marokko bin und meine zuständige Bearbeiterin im Standesamt sich sehr schwer damit tut, mir telefonisch oder schriftlich Auskunft über benötigte Dokumente zu geben, hoffe ich auf Auskunft erfahrener Verheirateter. Nun bin ich nächste Woche endlich in Deutschland und wollte eigentlich das Ehefähigkeitszeugnis beantragen, werde aber ständig vertröstet von eben dieser Sachbearbeiterin. Die Zeit ist jetzt knapp, noch rechtzeitig innerhalb einer Woche alle Dokumente zusammen zu bekommen, aber vielleicht klappt es ja noch. Danke im Voraus
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Re: Ehefähigkeitszeugnis
[Re: Litze]
#163320
27/06/17 12:10 PM
27/06/17 12:10 PM
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Joined: Jul 2015
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zaroan
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hoi christin ihr beabsichtigt in marokko zu heiraten oder? du kannst das ehefähigkeitszeugnis auch auf der deutschen botschaft beantragen: http://m.rabat.diplo.de/Vertretung/rabat...kko-170303.htmlauf dieser seite findest du auch weitere info's zum heiraten. wir mussten das ehefähigkeitszeugnis in der CH-botschaft in rabat bestellen... mehr kann ich dir leider nicht helfen, da es bei uns ein bisschen anders funktioniert hat, da ich schweizerin bin. wünsch' dir alles gute! liebe grüsse, zaroan
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Re: Ehefähigkeitszeugnis
[Re: arionj]
#163649
08/08/17 03:01 AM
08/08/17 03:01 AM
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Joined: Nov 2016
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Litze
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Danke bis hierhin für die Hilfe! Inzwischen habe ich meine Standesbeamten in Deutschland getroffen, welche mir eine Liste an nötigen Dokumenten für die Beantragung des EFZ mitgegeben hat. Nach vielem Recherchieren musste ich feststellen, dass die geforderten Dokumente nicht überall identisch sind, also sich evtl. sogar je nach Bundesland unterscheiden. Nun habe ich Infos aus erster Hand, bin aber noch ratlos bei der geforderten Eidesstattlichen Erklärung, zu der ich hier auch Unterschiedliches gelesen habe. Wer ist denn da der erstbeste Ansprechpartner in Rabat? Kobsularbeamte? Notar? Adoul? Wer weiß Rat?
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Re: Ehefähigkeitszeugnis
[Re: Moermel]
#164199
17/10/17 12:04 AM
17/10/17 12:04 AM
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Joined: Nov 2016
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Litze
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Hallo, also der Zugang zur deutschen Botschaft ist mir als deutsche Staatsangehörige nie verweigert worden. Soll heißen, ich könnte mit meinem Anliegen theoretisch immer zu den Öffnungszeiten da aufkreuzen? Zwischen 8 und 10h wird ja für die meisten konsularischen Angelegenheiten geöffnet. So wollte ich es jetzt probieren. Denn erreichen kann ich da sowieso nie jemanden...
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Re: Ehefähigkeitszeugnis
[Re: Maria2511]
#164364
17/12/17 01:18 PM
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21merlina
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Da muss man extra anreisen, um ein Papier zu beantragen? Ich wohne in Spanien und habe mal bei einem deutschen Standesamt eine Geburtsurkunde per E-mail beantragt. Ich bekam eine Bankverbindung mitgeteilt, um die Gebühren zu überweisen und das Papier kam per Post.
LG
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Re: Ehefähigkeitszeugnis
[Re: Maria2511]
#164370
17/12/17 04:58 PM
17/12/17 04:58 PM
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Ja, eben, ich auch nicht. Ich meine, ich brauche zwar im Moment kein Ehefähigkeitszeugnis oder sonstiges Papier aus Deutschland, hätte aber nie gedacht, dass man dafür extra reisen muss. Wie begründen die das? Ich meine, die Reisekosten, das Hotel, extra Urlaub nehmen für ein Papier... Das ist ja wohl das Letzte. Könnte ich mir im Moment gar nicht leisten. Ich wohne seit über 25 Jahren in Spanien und in dem Kaff, in dem ich vor damals in Deutschland gemeldet war, wohnt mittlerweile auch niemand mehr aus meiner Familie.
LG
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Re: Ehefähigkeitszeugnis
[Re: 21merlina]
#164374
17/12/17 07:19 PM
17/12/17 07:19 PM
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Maria2511
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Am Telefon gab es die Auskunft: Wenn Sie nicht selbst vorbeikommen können, kann ein Bevollmächtigter das EFZ für Sie beantragen.
Das wäre dann meine Mutter, die weder in der Nähe des Standesamt wohnt noch das ganze Amtsdeutsch verstehen würde.
Nun sammel ich Infos aus dem Netz, was für Unterlagen mein marokkanischer Verlobter alles vorlegen müsste:
Ledigkeitsbescheinigung Geburtsurkunde Meldebescheinigung (obwohl es das in Frankreich nicht gibt, da gilt z.B. die Stromrechnung als "Nachweis") Passkopie etc.
Übersetzen lassen werde ich das irgendwo vor Ort.
Vielleicht mache ich mir auch zu viel Gedanken...aber die Dame am Telefon war dermassen barsch, dass hat in mir Zweifel hervorgehoben.
Ausserdem kann ich ja nicht ein paar Mal hin- und herreisen für ein einziges Stück Papier.
Last edited by Maria2511; 17/12/17 07:21 PM.
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Re: Ehefähigkeitszeugnis
[Re: Maria2511]
#164376
17/12/17 11:39 PM
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Das ist ja wohl reine Schikane, dass man da entweder persönlich antanzen muss oder jemanden hinschicken. Aber die sitzen leider am längeren Hebel. Alles Gute jedenfalls...
LG
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Re: Ehefähigkeitszeugnis
[Re: bulbulla]
#164379
18/12/17 12:03 PM
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Warum ist das keine Schikane? Was ist für die Behörden sicherer oder anders, wenn eine von mir beauftragte Person ein Papier beantragt anstatt ich selbst per E-Mail? Ich kann doch meinen Personalausweis scannen oder was sie sonst an Papieren von mir sehen möchten. Das ist doch das gleiche als wenn irgendwer (auch eine wildfremde Person) persönlich hingeht. Außerdem sollte man als im Ausland lebender solche Papiere über das deutsche Konsulat beantragen können statt allen Ernstes in genau das Kaff reisen zu müssen, wo man vor über 20 Jahren das letzte Mal in Deutschland gemeldet war. Das ist doch ein schlechter Witz! Wie gesagt, mich betrifft es im Moment nicht, aber ich habe mich mal informiert und es scheint genau so zu sein. Was können die Behörden irgendwie überprüfen, wenn eine von mir beauftragte Person für mich ein Papier beantragt anstatt ich selbst online? Rein gar nichts!
LG
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Re: Ehefähigkeitszeugnis
[Re: 21merlina]
#164380
18/12/17 12:39 PM
18/12/17 12:39 PM
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Maria2511
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Hallo Bulbulla
ja finde ich richtig, dass die "sans papiers" heiraten dürfen, Artikel 12 der Menschenrechtskonvention wird in Frankreich vor den Aufenthaltsstatus gestellt. Heirat in Frankreich garantiert noch lange kein Aufenthaltsrecht.
Wer glaubst Du, putzt die Klo`s in den Metros und serviert Dir Deinen café au lait in Frankreich? Das sind in den allermeisten Fällen "sans papiers" und da in Frankreich Menschen in der Illegalität der Ausländerbehörde Beweise für ihr Arbeitsverhältnis bringen müssen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, sind sie gezwungen wie andere Arbeitnehmer soziale Beiträge zu zahlen, können aber nicht ihre sozialen Ansprüche beim Sozialamt gelten lassen, ohne die Abschiebung in Kauf nehmen zu müssen.
Sie dürfen jahrelang STEUERN zahlen und bekommen doch keinen Aufenthaltstitel...wie findest DU das?
Aber ich wollte hier eigentlich nur ein paar aktuelle Infos zum Thema EFZ, da ich mit deutschen Behörden lange nix zu tun hatte und die Verhältnismässigkeit der Anforderungen des Standesamtes in Deutschland nicht einschätzen konnte.
Aber danke für Deine Wünsche: Wir werden das hinbekommen!
Beste Grüsse
Last edited by Maria2511; 18/12/17 12:39 PM.
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Re: Ehefähigkeitszeugnis
[Re: arionj]
#164381
19/12/17 04:40 AM
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Litze
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Ich bin mir nicht sicher, ob die Anforderungen von Bundesland zu Bundesland oder sogar von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sind, kann aber von meinen Erfahrungen im Sommer/Herbst diesen Jahres berichten. Da ich in Marokko wohne, gestaltete sich das Vorhaben auch für mich etwas umständlicher, allerdings konnte ich nach Erklärung meiner Situation alle nötigen Informationen telefonisch und per Mail mit meiner zuständigen Standesbeamtin abklären. In einem Standesamt im Berliner Umland wurden von mir folgende Dokumente verlangt: https://picload.org/view/ddgoadaa/20171219_012949.png.html Nachdem ich alle geforderten Dokumente hatte, ergab es sich, dass ich das Ehefähigkeitszeugnis selbst in Deutschland abholen konnte, es wäre aber auch durch eine Vertretung mit Vollmacht gegangen. Manchmal - und das stelle ich immer mal wieder fest - hängt es wirklich vom Sachbearbeiter ab, wie man in einem deutschen Amt behandelt wird.
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Re: Ehefähigkeitszeugnis
[Re: Litze]
#164399
21/12/17 07:30 PM
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Maria2511
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Hallo Litze lieben Dank für die Zusatzinformationen. Die ellenlange Liste des französischen Standesamtes habe ich schon abgearbeitet..fehlt nur noch mein EFZ, das das Standesamt in Köln ausstellen muss. Das wiederum will das französische Standesamt. Wir haben es aber auch echt auf die Spitze getrieben...vier Länder und eine Hochzeit Ich berichte dann mal, wie es letztendlich ausgegangen ist. Beste Grüsse Maria
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