Mein Änderungsportal war schon abgemeldet, hier noch zumn Beitrag No. 2, der Wahrheitsfindung halber:
- der Demonstrationszug vom Fischmarkt MIT schwarzem Block war gerichtlich genehmigt.
- die Polizei schob nun formelle Grüde vor (Verstoß gegen das Vermummunsverbot)
- daraufhin wurde vom schwaren Block diese Vermummung abgenommen, bis zum Kinn, und die Einhaltung von den Initiatoren der Demonstration kontrolliert.
- 1 besoffner Femonstrant warf dann eine Flasche auf die Polizei, dieser Mann wurde sofort von den Initiatoren der Demonstraion weggenommen.

DAS veranlasste dann die Einsatzleitung der Polizei, brutal mit Wasserwerfern vorgehen, ggf. auch Tote inkauf zu nehmen, weil sie Demonstranten gegen die Elbe trieb, zu diesem Zeitpunkt hatte die Elbe Niedrigwasser, die ca. 6 m hoche Steinnmauser ist bei Ebbe unten mit Steinen, Fahrrädern u.ä. übesäht. eom Sprung darunter Leib und Leben gefärden würde.

In unserem Rechtstaat gibt es lediglich ein Individual-Strafrecht und kein Kollektivstrafrecht, eine Sippenhaftung gab´s früher.
aufgeheizte Demonstranten ragierten nicht unverständlich auf diese Sicht der Polizeiführung, die Wind sähte ......

Zu Deinem Beitrag whatshername 61, dann hoffe ich doch einmal, dass jene Marokkaner, die sich für deutsche Politik interessieren, nicht die kollektive Kriminalisierung "nordafrikanischer Asylanten" in deutschen Medien als potentialle Gewalttäter für bare Münze nehmen nehmen

Last edited by ferbitz; 10/07/17 03:02 PM.